Förderwegweiser
Brandenburg
31.12.2025
- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände
- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus. Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Ausgaben für:
- Personalkosten unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes,
- Verwaltungskosten:
+ Sachkosten des Arbeitsplatzes können in Anlehnung an eine Empfehlung des Bundesministeriums für Finanzen in Höhe von bis zu 17.650 EUR jährlich gewährt werden, wenn diese arbeitsplatzbezogen kalkuliert und abgerechnet werden können.
+ Gemeinkosten in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Personalausgaben,
- Sachkosten der Vernetzung und Vermarktung die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Vorhaben stehen
Die förderfähigen Ausgaben für die Vernetzung sind auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für die Vermarktung begrenzt. Je nach Zuwendungsempfänger können die förderfähigen Ausgaben mit bis zu 75 Prozent gefördert werden.
Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mehr als 2.500 EUR beträgt.
Weitere Informationen zur Art und Höhe der Zuwendung können der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe Link.
Die Anträge auf Förderung sind bis zum 15.01. des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) vollständig und formgebunden zu stellen.
Referat 21 - Förderung, Ländlicher Raum
Michael Mey
Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de
Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung kann als weiterer Antragstermin der 31.05. oder weitere Termine des laufenden Haushaltsjahrs festgelegt und veröffentlicht werden.
eingeschränkt
Mit dieser Förderung soll mit horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit der Akteure in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und des Landtourismus zu einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete beigetragen werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
- https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-landtourismus/#