Förderwegweiser
Niedersachsen
31.12.2030
Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige Personen des Privatrechts (bspw. Vereine, Verbände).
Förderfähig sind Projekte, die
– für die Belange von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte sensibilisieren (Bewusstseinsbildung), dazu zählen Projekte zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
– eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung fördern und verbessern (Empowerment und Partizipation),
– für Menschen mit Behinderungen die Zugänglichkeit zu und die Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten schaffen und verbessern (Inklusion) und
– Barrieren jeglicher Art abbauen
Hierzu gehören insbesondere eine umfassende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sowie eine Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Netzwerke, Begegnungen und Treffpunkte. Zusätzlich fördert das Land im Rahmen eines neuen Förderaufrufs mit einem festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro die Ausstattung geeigneter Räume mit der „Toilette für alle“.
Die Projekte müssen in Niedersachsen durchgeführt werden.
Es können Projekte von gemeinnützigen Organisationen (beispielsweise von Vereinen und Verbänden) mit jeweils höchstens 50.000 Euro und maximal 80% der Ausgaben bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.
Darüber hinaus gibt es einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“.
Eine Zuwendung kann sowohl für investive als auch für nicht investive Projekte gewährt werden. Förderfähig sind alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie investive Ausgaben für barrierefreie (Um-)Baumaßnahmen oder technische Ausstattung.
Förderanträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite (www.soziales.niedersachsen.de) bereit. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks einzureichen.
nein
Dieses Förderprogramm möchte Teil oder Beginn eines nachhaltigen und langfristigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene in Niedersachsen beitragen.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Niedersachsen-f%C3%B6rdert-neue-Projekte-zur-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen/