Förderwegweiser
Hessen
31.12.2027
Zuwendungsempfänger können nur Kommunen sein. Interkommunale Kooperationen sind möglich. Es ist eine Vereinbarung über die Federführung und Verantwortlichkeit zu treffen.
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
Die Dorfmoderation ist ein Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind.
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren.
Zweck der Förderung der Dorfentwicklung ist,
- die Innenentwicklung zu stärken,
- die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln,
- die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln
- die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln,
- die Wohn und Lebensqualität zu verbessern,
- und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Hierbei sind Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittsziele mit einzubeziehen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfmoderation beträgt der Fördersatz 55 bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 37.500 EUR.
Für die Finanzierung der Vorhaben der Dorfentwicklung beträgt der Fördersatz 60 bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 56.000 EUR bei kommunalen Trägern, 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 50.000 EUR bei öffentlichen, nicht kommunalen und privaten Trägern für Vorhaben mit öffentlicher Funktion.
Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm 2026 erfolgt auf Grundlage eines Entwicklungskonzeptes der Kommune. Das kommunale Entwicklungskonzept muss folgende Bestandteile enthalten:
▪ Kurzbeschreibung des Gebietes
▪ Analyse der Stärken und Schwächen
▪ Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder der Dorfentwicklung
Bei der Konzepterstellung sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen.
Der Bewerbung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über den Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm beizufügen.
eingeschränkt
Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
- Zuwendungsgeber : WI Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
- https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/dorfentwicklung