Förderwegweiser
Niedersachsen
31.12.2028
- Betreiber eines Start-up-Zentrums als Erstempfangende mit Sitz in Niedersachsen mit Nachweis als akkreditierte begleitende Einrichtung im Rahmen des Gründungsstipendiums
- Einzelpersonen, Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen noch ohne gesellschaftsrechtliche Gründung oder Start-ups in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
- Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess
- Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase
- Personalkosten und Kosten von externen Dienstleistungen zur Durchführung des Coachings und der Betreuung
- Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtung bzw. den Ausbau von Start-up-Zentren
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings
- Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten
Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses einer Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
Höchstfördersumme: 300.000 Euro
Der Antrag ist über das Kundenportal der NBank zu stellen. Dazu ist eine Beschreibung des Vorhabens und des Mitteleinsatzes notwendig.
eingeschränkt
Gegenstand der Förderung ist der Betrieb von Start-up-Zentren in Niedersachsen.
- Zuwendungsgeber : NBank; Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderung-von-Startup-Zentren-2.html#downloads