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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Weiterbildung für digitale Kompetenzen, Future Skills und Transformation  

Das Land Niedersachsen fördert überbetriebliche Weiterbildungen, die Beschäftigte und Unternehmen auf die Herausforderungen des digitalen und strukturellen Wandels vorbereiten.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.08.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Kurse müssen am Markt frei zugänglich sein – auch für Selbstzahlende.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsangebote, die branchenübergreifend verwertbare Kompetenzen vermitteln. Im Fokus stehen insbesondere:

 

-Digitale Kompetenzen im Personalwesen: Innovative Ansätze zur Personalgewinnung und ‑entwicklung, Wissensmanagement sowie der Einsatz digitaler und KI‑gestützter Tools.

 

- Future Skills – Arbeit gestalten mit KI: Praxisnahe Einführung in KI‑basierte Arbeitsprozesse, rechtliche Rahmenbedingungen und Methoden wie Prompting, Machine Learning oder Datenschutz.

 

- Transformation von Arbeitsabläufen: Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, Change‑ und Projektmanagement sowie Etablierung einer nachhaltigen Lern‑ und Verbesserungskultur.

 

Software‑ und Toolschulungen können Bestandteile der Kurse sein, dürfen jedoch maximal ein Drittel der Unterrichtszeit ausmachen.

Art und Höhe der Zuwendung

Projektstart: 01.06. bis 01.12.2026

Projektende: spätestens 30.09.2027

Förderfähige Gesamtausgaben: 10.000 bis 100.000 Euro

Mindestumfang: 21 Unterrichtsstunden

Kofinanzierung: mindestens 30 %

Max. drei Anträge pro Projektträger

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der postalische Eingang der vollständigen Unterlagen. Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge der eingehenden Anträge und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen,EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NBank