Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen wollen (eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen, Kirchen u.a.). Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder getan wird. Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden, die dabei anfallen. Personalkosten werden jedoch nicht gefördert.
- Investitionen in die digitale Verwaltung
- Investitionen in die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Kommunikation z.B. in lokaler Zeitung oder für eine Broschüre
- Investitionen in das Know-how, Freiwilligenmanagement
- Weiterbildungen oder finanzielle Unterstützung für einen Ausflug
Sie können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts. Mit dem Mikroförderprogramm werden in der Regel keine Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben über 10.000 Euro liegen.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der DSEE. Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung der notwendigen Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag). Die Organisationsprüfung kann dann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, den Förderantrag über das Förderportal einzureichen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, wird darum gebeten, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Idealerweise sollte der Projektantrag mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.
nein
Das Mikroförderprogramm dient der Gewinnung von Ehrenamt, der Bindung von Engagement und der Stärkung der Zivilgesellschaft und soll strukturschwache und ländliche Räume unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/