Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
30.09.2021
Unterstützt werden Veranstalter von Traditionsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern. Veranstalter im Sinne dieses Programms ist eine natürliche oder juristische Person, die das wirtschaftliche Risiko für eine Traditionsveranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern trägt, das heißt bei der coronabedingten Absage keine Einnahmen zur Deckung ihrer für die Veranstaltung angefallenen Ausgaben erzielt. Empfänger der Billigkeitsleistung können Kommunen, kommunale Unternehmen sowie private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Soloselbständige sein. Traditionsveranstaltungen im Sinne des Programms sind Volksfeste im Sinne des § 60b GewO sowie Märkte im Sinne des § 68 GewO in Mecklenburg-Vorpommern, die seit mindestens zwanzig Jahren regelmäßig stattfinden und überregional Bekanntheit haben. Sie sind in einer Positivliste zu dem Programm indikativ aufgezählt.
Voraussetzung für die Gewährung der Billigkeitsleistung ist, dass die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt werden musste, da sich nach Beginn der Arbeiten die Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens für Veranstaltungen verschärft haben, sodass a) die Veranstaltung untersagt ist oder b) die Durchführung der Veranstaltung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unzumutbar ist.
Erstattungsfähig sind die Ausgaben, die der Veranstalter für die Konzeption, Planung und Organisation der Veranstaltung bis zur Veröffentlichung der verschärften Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens begründet hat, dazu zählen: - Konzeptions- und Planungsausgaben an Dritte, - Gagen, - Miet- und Leihgebühren, - sonstige veranstaltungsbedingte Sachausgaben. Personalausgaben werden in Höhe von 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben pauschal diesen Ausgaben zugeschlagen. Dies gilt nicht für Kommunen und kommunale Unternehmen soweit sie ihre Leistung nicht für Dritte erbringen.
Die Unterstützung erfolgt anteilig in Form einer Billigkeitsleistung. Erstattet werden 95 % der erstattungsfähigen Ausgaben.
Antragsdokumente einzureichen bei dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), s. Link
nein
Mit dem Programm sollen Unterstützungen für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs gewährt werden, damit Planungen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen und Veranstaltungen auch unter Pandemiebedingungen sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/coronahilfe-fuer-die-veranstaltungswirtschaft/