Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
31.03.2021
Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) – einschließlich Freiberufler inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Tätigkeit als Soloselbstständiger oder Freiberufler einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender muss im Vollerwerb ausgeübt werden.
Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender bis zum 31.03.2021.
Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von max. 96 Monaten (8 Jahre) haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Antragsformular zum download bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, siehe Link.
nein
Die Zuwendung dient der Finanzierung von Ausgaben zur Fortführung des Betriebs. Gefördert wird in Form eines rückzahlbaren Zuschusses.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
- https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen-aufgrund-der-corona-pandemie/antrag-auf-rueckzahlbare-corona-liquiditaetshilfen-ii.html