Förderwegweiser
Thüringen
31.12.2025
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Handwerksbetriebe
- Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister u. v. m.
- Umbauten für barrierefreien Zugang (z. B. Rampen, Türverbreiterung, automatische Türsysteme)
- Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen (z. B. Leitsysteme, kontrastreiche Beschriftung)
- Barrierefreie Sanitäreinrichtungen
- Technische Lösungen für hör- oder sehbeeinträchtigte Menschen (z. B. induktive Höranlagen, visuelle Informationssysteme)
- Herstellung/Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit (z.B. Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude)
- Herstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum/Verkehrsraum (z.B. Wege, Plätze, auch barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege)
- Herstellung/Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (z.B. Internet- und Intranetseiten, Applikationen und sonstige Softwarelösungen)
- öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprache, Tastmodelle)
- Beschaffung oder/und den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit
Die Förderung wird den Zuwendungsempfängern im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent, im Falle von Gebietskörperschaften in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Zuwendung darf den Betrag von 110.000 Euro nicht übersteigen. Im Falle antragstellender natürlicher Personen darf die Zuwendung den Betrag von 11.000 Euro nicht übersteigen, sofern das Vorhaben keinen unternehmerischen Zwecken dient.
Die Förderanträge müssen auf amtlichem Formular vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Gesamtfinanzierungsplan sowie eine Beschreibung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Indikatoren sowie ggf. weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zielerreichbarkeit (z.B. Barrierefreiheitskonzept, Planungsunterlagen bei baulichen Vorhaben) beizulegen. Der zuständige kommunale Behindertenbeauftragte hat eine Stellungnahme (ggf. unter Einbeziehung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit beim TLMB) abzugeben.
ja
Das Förderprogramm unterstützt Investitionsvorhaben zur Herstellung bzw. Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit sowie zur Anpassung der Ausstattung an die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB); Landesfachstelle für Barrierefreiheit (LAFBA)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm