Förderwegweiser
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der freien Berufe. Antragsteller müssen in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.
Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite) für diverse Finanzierungsanlässe wie Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen
Neugründungen; Kapazitätserweiterungen; Vorfinanzierung von Aufträgen und Beständen; klassische Nachfolgen; Übernahmen nach Insolvenz
Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen; Sie sind in der Regel auf 80% des Ausfalls zu beschränken; Für die Bearbeitung des Antrages hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu zahlen, dass je nach der Kreditsumme des beantragten Kredites unterschiedlich hoch ist, jedoch bei höchstens 125.000 EUR liegt.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen. Zuvor erfolgt die Kontaktaufnahme mit der PricewaterhouseCoopers GmbH sowie ein Vorgespräch mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und dem Finanzierungsgeber
ja
Diverse Finanzierungsanlässe, wie u.a. Neugründungen oder Kapazitätserweiterungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Angehörigen der freien Berufe durch die Übernahme von Sicherheiten (i.d.R. Ausfallbürgschaften) gegenüber dem Finanzierungsgeber abgesichert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-niedersachsen.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).
Investitionen in den ländlichen Tourismus:
- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen
– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)
– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter
– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter
– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig
Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften
Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.
nein
Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; Landwirtschaftliche Rentenbank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/leben-auf-dem-land.html
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.
Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.
Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de
Saarland
Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes
Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.
Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.
Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.
ja
Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- http://www.bbs-saar.de/
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer
Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro), Laufzeit: bis zu 3 Jahre, die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-zwischenfinanzierung
Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelunternehmen); Freiberufler; natürliche Personen
Erwerb einer tätigen Beteiligung; Erwerb von Anlage- und/oder Umlaufvermögen; Erwerb immaterieller Gegenstände.
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro). Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-nachfolgedarlehen-fuer-kmu
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen
Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen.
Die Förderung wird als Garantie gewährt.
Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).
Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/kapitalbeteiligungen/?sword_list%5B0%5D=garantien&sword_list%5B1%5D=für&sword_list%5B2%5D=beteiligungen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/bestehende-unternehmen/?sword_list%5B0%5D=bürgschaften&sword_list%5B1%5D=bestehende&sword_list%5B2%5D=unternehmen
Schleswig-Holstein
Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.
Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft
Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/home/was-ist-eine-ausfallbuergschaft/
Saarland
Antragsberechtigt sind
– Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
– Angehörige der Freien Berufe,
– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der KMU-Definitionder EU erfüllen,
– natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, sowie
– Unternehmen, insbesondere auch Zweckgesellschaften in Form von Ausbildungskooperationen gemäß KMU-Definition der EU, bei denen Aufwendungen zur Sicherung des gegenwärtigen und zukünftigen Fachkräftebedarfs anfallen.
Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert:
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer (z.B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen),
– Errichtung bzw. Übernahme von Unternehmen, Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, erneute Unternehmensgründung (bei Existenzgründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen bei etablierten Unternehmen (bei etablierten Unternehmen ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit),
– Immobilien-/Mobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung/-verpachtung zur gewerblichen Nutzung.
Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionen bzw. Betriebsmittel. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den dafür vorgesehenen Vordrucken der KfW über die Hausbank bei der
Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) eingereicht werden.
ja
Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland wird die Realisierung von Investitionen, die mittel- und langfristig finanziert werden müssen durch vergünstigte Zinssätzen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
- https://www.sikb.de/steckbrief_guwwachstum