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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

23 Treffer:
IKK – Investitionskredit Kommunen  

Die KfW Bankengruppe finanziert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– kommunale Gebietskörperschaften,

– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,

– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.

Was wird gefördert?

Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Beispiele

Verkehrsinfrastruktur und Stadtbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem IKK -Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/208
 
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen  

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Auch touristische Infrastruktur wird dabei berücksichtigt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,

– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,

– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie

– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.

Was wird gefördert?

Kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wird u.a. Stadt- und Dorfentwicklung gefördert, beispielsweise auch touristische Infrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur inklusive des öffentlichen Personennahverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionen betragen.

Bewerbungsverfahren

Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich über das Kreditinstitut des Antragstellers (Bankdurchleitungsvariante). Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der "IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • http://www.kfw.de/148
 
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung  

Mit dem Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ werden Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen, unterstützt. Ziel der Förderung ist es, durch verschiedene niedrigschwellige Vorhaben die Situation von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen und Migranten in sozial benachteiligten Stadtgebieten nachhaltig zu verbessern.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.

Was wird gefördert?

Es werden in sozial benachteiligten Stadtgebieten niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung sowie die Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist. 1. Förderung der Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte. Die Anträge inkl. Projektskizze zur Förderung der Erstellung gebietsbezogender integrierter Handlungskonzepte können bis zum 07. Mai 2015 bei der SAB gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login. Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

2. Förderung von Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten

Die Anträge auf Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und Erlass des Rahmenbescheides können bis zum 15.Juli 2016 bei der SAB gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels SAB-Vordruck 60888 und den zugehörigen Anlagen Vordruck 60888-1 und Vordruck 60888-2. Mit dem Antrag ist das vom Gemeinderat beschlossenes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept einzureichen. Nach Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erteilt die SAB einen Rahmenbescheid.

Die Antragstellung der einzelnen Vorhaben des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes erfolgt auf elektronischem Weg fortlaufend nach Erlass des Rahmenbescheides. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.

Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Die SAB entscheidet über das Vorhaben auf der Grundlage des für das Gebiet erteilten Rahmenbescheides durch einen gesonderten Vorhabensbescheid.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben der Finanzierung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte zielt die Förderung unter anderem auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, auf Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie auf ein effektives Quartiersmanagement.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) fördert das BMWi gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur. Hierzu gehören auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur. Die Förderung wird von den Bundesländern ausgestaltet. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind (in GRW-Gebieten) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.

Beispiele

Bau von Gebäuden; Wander-, Rad- und Reitwege; unentgeltliche Park- und Rastplätze; unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt. Die max. Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem jeweiligen Gebiet. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder.

Bewerbungsverfahren

Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In strukturschwachen Regionen kann der Tourismus zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Im Rahmen der GRW-Förderung werden touristische Vorhaben daher explizit berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen von technologischen Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen möglichst vermeiden oder vermindern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert.

Beispiele

Umnutzung von Altbau zu Hotelgebäuden nach Passivhaus-Standard

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.

In der Regel können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30%.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahren: Einreichung einer Projektskizze zur Vorbegutachtung bei der KfW Bankengruppe

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Nutzung von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen ist auch im Tourismus wichtig für eine nachhaltige Entwicklung.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Infra) - Wirtschaftsnahe Infrastruktur  

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Eingetragene Vereine sind förderfähig, wenn sie die Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen. Im Bereich Kooperationsnetzwerke sind juristische Personen uneingeschränkt förderfähig. Antragsberechtigt für Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte. Der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden.

Was wird gefördert?

Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus. Die Erschließung von Gelände zur Ansiedlung von gewerblichen Tourismusbetrieben erfolgt nach Ziffer II Nummer 1 dieser Förderrichtlinie. Öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend touristisch genutzt werden. Bei der Förderung touristischer Infrastrukturmaßnahmen ist zwischen nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen und einnahmeschaffenden Maßnahmen zu differenzieren.

Beispiele

Radwege zur touristischen Nutzung in prädikatisierten Kur- und Erholungsorten, sowie Fernradwege gemäß Radverkehrskonzeption 2014, sofern sie nicht förderfähig gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1777), die durch die Richtlinie vom 20. Dezember 2016 (SächsABl. 2017 S. 67) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 402) in der jeweils geltenden Fassung, sind, Wanderwege, Skiloipen als überregional vermarktbare Angebote uvm.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

In den Landkreisen Görlitz und Nordsachsen beträgt die Förderquote bis zu 90%, in der Stadt Dresden bis zu 70% und in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zu 85% der zuwendungsfähigen Kosten.

Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme und ggf. weiteren Bedingungen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Bei besonderer strukturpolitischer Bedeutung ist die Zustimmung des beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingerichteten Einplanungsausschusses einzuholen.

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Tel. (03 71) 5 32-0

Fax: (03 71) 5 32-19 29

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Internet: www.lds.sachsen.de

Dienststelle Dresden

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel. (03 51) 8 25-0

Fax (03 51) 8 25-99 99

Dienststelle Leipzig

Braustraße 2

04107 Leipzig

Tel. (03 41) 9 77-0

Fax (03 41) 9 77-11 99

Weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programmes ist es, wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zu fördern. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert. Im Tourismusbereich sind die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus denkbare förderwürdige Projekte.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche und touristische Infrastruktur Sachsen-Anhalt  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen und touristschen Infrastruktur.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.

Was wird gefördert?

Gewerbliche und touristische Infrastruktur

Beispiele

Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.

Weitere Informationen  
Förderung für die sächsischen Braunkohlereviere  

Das Sächsische Kabinett hat die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Mit der Richtlinie werden investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- Gemeinden,

- Landkreise,

- andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen,

- andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen,

- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts,

- Forschungs- und Kultureinrichtungen und

- Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens.

Was wird gefördert?

Maßnahmen in folgenden Bereichen:

 

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz sowie

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine höhere Förderung möglich.

Bewerbungsverfahren

Das Projekt muss in den Fördergebieten einen Beitrag zur Strukturentwicklung leisten durch

 

- die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,

- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beziehungsweise Steigerung der Attraktivität der

Wirtschaftsstandorte

 

Informationen zum Verfahren:

sas-sachsen.de/foerderung/

 

Antragstellung:

www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-kommunale-investitionen/investitionsgesetz-kohleregionen.jsp

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
NEUSTART KULTUR (Theater und Festivals)  

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

 

Antragsberechtigt für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur sind die Rechtsträger nachfolgender Kultureinrichtungen:

 

Theater: künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals

Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater

 

Es kann nur ein Antrag pro Kultureinrichtung gestellt werden. Erneute Anträge, Aufstockungen oder Erweiterungen sind nicht möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

 

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind z.B.

 

Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.),

Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlungen und Bühnen,

Erstellung und Veröffentlichung von Hinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen,

Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen und dezentralen Einsatz, mobile Formate,

Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Telefon- und Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“),

Technische und sonstige Ausstattung und Anwendungen einschließlich Programmierung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Termin-/Platzvergabe-Tool, Lautsprecher-Anlagen, digitale Präsentations-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Audioguides, App-Techniken, marktunabhängige Streamingdienste),

Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung inkl. Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen,

Modernisierung und Einbau von sanitären Einrichtungen,

Klima- bzw. Belüftungssysteme inkl. entsprechender Filteranlagen,

Pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum, Künstler und Verwaltung/Organisation

Art und Höhe der Zuwendung

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel erbracht werden. Hierzu zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten und Teilnehmergebühren.

Bundesmittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Pro Kultureinrichtung wird maximal eine Zuwendung aus diesem Programmteil gewährt. Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Online-Formular der DTHG:

neustartkultur.dthg.de/antragsformular/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.

Weitere Informationen  
GRW UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"  

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern, können in engem, klar definiertem Rahmen ebenfalls unterstützt werden. Sie sind auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg (Bewilligungsstelle) einzureichen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist.

Für wen?

Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft. Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.

Was wird gefördert?

Sachanlageinvestitionen, unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten

Beispiele

Förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 70.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)

Art und Höhe der Zuwendung

Sachkostenbezogene Förderung: Der Basisfördersatz beträgt für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 25 %, Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 15 %, sonstige Betriebsstätten 5 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Lohnkostenbezogene Förderung: Der Fördersatz beträgt 10 % der festgesetzten Lohnkosten. Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagssystems um bis zu 5 % erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden. Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro).

Bewerbungsverfahren

Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.

 

Achtung: (Stand: August 2021)

Aufgrund der Vielzahl an vorliegenden Anträgen ist eine Antragstellung auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen nicht mehr möglich. Anträge über die Regionalbeihilfe mit den bekannten Fördersätzen (kleine Unternehmen: max. 30 Prozent, mittlere Unternehmen: max. 20 Prozent, Großunternehmen max. 10 Prozent) können weiterhin eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine Förderung im Tourismusbereich kommt in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.

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