Förderwegweiser
bundesweit
bis 2033
Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden. Dieses Kulturprogramm sollte Teil einer langfristigen Strategie sein, die nachhaltige Auswirkungen auf die lokale wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung hat.
Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Dieses wird derzeit mit 1,5 Mio. EUR aus dem EU-Programm Kreatives Europa finanziert.
Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
nein
Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur
- https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/capitals-culture_en
bundesweit
31.12.2027
Private und öffentliche Einrichtungen, die im Kultur- und Kreativsektor aktiv sind und seit mindestens 2 Jahren eine Rechtspersönlichkeit besitzen.
Horizontale Maßnahmen für alle Gebiete des Kultur-
und Kreativsektors:
- Unterstützung von kulturellen Kooperationsprojekten, Netzen von Berufsverbänden
- Plattformen zur Förderung europäischer Künstler/innen und Werke
- individuellen Mobilitätsprogrammen
Sektorspezifische Unterstützung zur Ergänzung horizontaler Maßnahmen u. a. in den Bereichen Musik, Verlagswesen, Kulturerbe und Architektur.
Spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, darunter Preise für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe, die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel.
nein
Kreatives Europa schützt und fördert sprachliche und kulturelle Vielfalt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativsektoren. Es unterstützt die Kultur- und Kreativbranche dabei, auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten, eröffnet neue internationale Chancen, Märkte und Publikumsschichten und hilft der Branche, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Das Programm besteht aus den Teilbereichen MEDIA und KULTUR sowie bereichsübergreifenden Aufrufen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Creative Europe Desk Kultur
- https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/was-ist-kreatives-europa/