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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

1 Treffer:
Digitalbonus Thüringen  

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31-12-2026

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

 

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.

Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

 

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

 

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit

 

 

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

 

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Beispiele

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:

- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung

- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)

- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen

- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES

- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)

- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)

- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck

- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen

- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

 

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:

- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)

- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware

- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen

- 3D-Visualisierungen von Messeständen

- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends

- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen

- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin

 

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:

- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)

- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.

 

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.

 

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

 

Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung

Postfach 90 02 44

99105 Erfurt

 

Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.

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