Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.
z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 2.500 EUR je Ladepunkt. Pro Antragsteller können in der Regel max. 100 Ladepunkte bezuschusst werden.
Anträge sind bis spätestens sechs Monate nach Bestellung und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur unter Verwendung der Antragsformulare ab dem 1. November 2019 an die L-Bank zu stellen.
nein
Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Bayern
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern. Das Unternehmen muss wirtschaftlich und rechtlich selbständig sein. Seine Ertragskraft sowie die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Gefördert werden in der Regel stille Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Darüber hinaus übernimmt die BGG anteilige, nicht staatlich rückgarantierte Garantien für Beteiligungen in anderen Förderprogrammen, wenn die Gesellschafterversammlung einer Risikobeteiligung der BGG zugestimmt hat.
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70% der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung.
Die Beteiligung soll in der Regel nicht mehr als 1 Mio. EUR, in Ausnahmefällen höchstens 2,5 Mio. EUR betragen. Sie soll außerdem die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen.
Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie sind über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft bei der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH
nein
Die Eigenkapitalquote der mittelständischen Unternehmen im Tourismus ist häufig sehr gering. Mit Beteiligungsgarantien wird die Eigenkapitalausstattung verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.
- Zuwendungsgeber : BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
- Ansprechpartner (Projektträger) : BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
- http://www.bggmb.de/
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien:
– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),
– Sanierung von Gebäuden,
– Neubau von Gebäuden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 5% auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte, bis zur Erreichung folgender Höchstfördersätze: 30% für kleine und 20% für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw. 20% für kleine und 10% für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
eingeschränkt
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/#c38269
Berlin
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend den KMU-Kriterien der EU. KMU, die innovativ und technologieorientiert oder in der Kreativwirtschaft tätig sind und erste Umsätze generiert haben oder ein Internationalisierungsvorhaben oder eine Unternehmensnachfolge realisieren möchten sowie ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.
Coachings
Gründercoachings zu Themen wie: Optimierung eines Businessplans, Klärung von Finanzierungsfragen, Erarbeitung einer Marketing- und Vertriebsstrategie. Unternehmenscoachings zu Themen wie: Einführung eines Controllingsystems, Verbesserung der Organisationsstruktur, Erarbeitung einer Wachstumsstrategie, Regelung der Unternehmensnachfolge, Internationalisierung von Geschäftsfeldern, Antragstellung für die Teilnahme an einem Europäischen Forschungs-, Innovations- oder Technologieprogramm u. v. m.
Förderfähig sind die Honorare der Coaches, die anhand sachorientierter Kriterien durch die IBB Business Team GmbH für das entsprechende Coaching-Vorhaben ausgewählt und zugewiesen werden. Der Tagessatz eines Coaches beträgt max. 1000 EUR. Insgesamt werden je Antragsteller bis zu 20 Tage gefördert. Die ersten zwei Tage werden einmalig zu 100% übernommen. Ab dem dritten Tag zahlen Sie einen Eigenanteil von 20% bei Existenzgründungen und Unternehmen bis 5 Jahre am Markt oder 50% bei Unternehmen ab 5 Jahren am Markt.
Der Antrag wird über das elektronische Antragsformular auf www.coachingbonus.de eingereicht. Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
nein
Das Programm bietet eine Vielzahl an Beratungsthemen, z.B. Betriebswirtschaft, Internationalisierung, Unternehmensnachfolge.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/coaching-bonus.html
Berlin
Das Unternehmen ist ein KMU nach Definition der EU, d. h. weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR.
Neben einer Ausfallbürgschaft der BürgschaftsBank Berlin gegenüber einem Kreditinstitut übernimmt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH eine eigenkapitalstärkende Beteiligung. Jeglicher Finanzierungsbedarf für Vorhaben von KMU in Berlin; Voraussetzung: zukunftsträchtiges Vorhaben mit tragfähigem Konzept
Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
Unternehmen, die in die berufliche Weiterbildung ihrer gering qualifizierten oder älteren Beschäftigten investieren.
Förderung von Weiterbildungen, die im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen sind Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Drei Fördersäulen, die auf unterschiedliche Personengruppen ausgerichtet sind und sich in den Fördermodalitäten unterscheiden.
Säule 1: Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten; Säule 2: Abschlussbezogene Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten; Säule 3: Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung. Bitte informieren Sie sich bei den Agenturen für Arbeit über die jeweils für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten möglichen Förderungen.
Förderung von Weiterbildungen
Der Antrag auf Zuschuss zum Arbeitsentgelt und auf Erstattung der Weiterbildungskosten ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, sie kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.
nein
Ziel des Programmes ist die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dabei werden gezielt berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, die gering qualifiziert oder älter sind, ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Arbeitsagentur
- https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
Berlin
Berliner Unternehmen, vorrangig KMU sowie ihre Beschäftigten, insbesondere ältere und gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für Unternehmen – kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung rund um Weiterbildung. Vermittlung von relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zu anderen unternehmensspezifischen Themen. Sensibilisierung von Unternehmen für Geringqualifizierte.
Unterstützung von Berliner Unternehmen bei Bildungsbedarfsanalysen. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bildungsdienstleistern. Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
Kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung rund um Weiterbildung.
Anfrage telefonisch oder per E-Mail.
nein
Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : GesBiT – Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH
- www.gesbit.de
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Vereine und Einrichtungen ohne Erwerbszweck. Darüber hinaus können auch natürliche Personen, die sich mit Hilfe von verbürgten Krediten an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind, antragsberechtigt sein.
Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.
Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft darf 80% des Kredits oder des Ausfalls nicht überschreiten; in besonderen Fällen kann die Bürgschaft in vollem Umfang übernommen werden. In der Regel werden Bürgschaften ab 1,25 Mio. EUR übernommen. Die Laufzeit der übernommenen Bürgschaft soll 15 Jahre nicht übersteigen.
Die Kreditinstitute reichen für ihre Kreditnehmer die Anträge auf Übernahme von Bürgschaften in zweifacher Ausfertigung bei der BAB ein. Für die Anträge sind besondere Formblätter zu verwenden.
nein
Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/foerderung/landesbuergschaften-wir-verbuergen-uns-fuer-ihren-erfolg-129.html
Hamburg
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen; Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden; Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen; Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat; Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt
Anträge sind gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bzw. in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) einzureichen.
Antragsformulare sowie weitere Informationen sind erhältlich unter: www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/
nein
In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze; Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und HansestadtHamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Schule und Berufsbildung
- https://www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/
Hamburg
Antragsberechtigt sind Personen, die vom Jobcenter team.arbeit.hamburg Leistungen beziehen, sowie Arbeitgeber, die eine solche Person einstellen.
Der zu beschäftigende Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr arbeitslos sein oder es muss sich um eine erwerbsfähige Person handeln, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist; Der zu beschäftigende Arbeitnehmer muss passive Leistungen (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg beziehen.
Die Förderhöhe ist abhängig von der im Arbeitsvertrag dokumentierten wöchentlichen Arbeitszeit. Sie beträgt bei Teilzeit (15 bis unter 25 Stunden) jeweils 175 EUR monatlich für Arbeitgeber und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb); bei Teilzeit (25 bis unter 35 Stunden) jeweils 290 EUR monatlich für Arbeitgeber und eLb; bei Vollzeit (ab 35 Stunden) jeweils 400 EUR monatlich für Arbeitgeber und eLb; Die Förderdauer beträgt maximal zwölf Monate.
Arbeitgeber, die Interesse an dieser Förderung haben, können sich beim gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter team.arbeit.hamburg beraten lassen; Ansprechpartner ist das
Jobcenter team.arbeit.hamburg
nein
Mit der Förderung können die Aussichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Jobcenter team.arbeit.hamburg
- https://www.team-arbeit-hamburg.de/