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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

466 Treffer:
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den flächendeckenden Aufbau verlässlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.

Beispiele

z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 2.500 EUR je Ladepunkt. Pro Antragsteller können in der Regel max. 100 Ladepunkte bezuschusst werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis spätestens sechs Monate nach Bestellung und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur unter Verwendung der Antragsformulare ab dem 1. November 2019 an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH  

Die BBG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Bayern, wenn ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern. Das Unternehmen muss wirtschaftlich und rechtlich selbständig sein. Seine Ertragskraft sowie die fachlichen und kaufmännischen Eigenschaften der Unternehmensführung müssen langfristig eine ausreichende Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden in der Regel stille Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse. Darüber hinaus übernimmt die BGG anteilige, nicht staatlich rückgarantierte Garantien für Beteiligungen in anderen Förderprogrammen, wenn die Gesellschafterversammlung einer Risikobeteiligung der BGG zugestimmt hat.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70% der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf die Entgelte aus der Beteiligung.

Die Beteiligung soll in der Regel nicht mehr als 1 Mio. EUR, in Ausnahmefällen höchstens 2,5 Mio. EUR betragen. Sie soll außerdem die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Anträge der begünstigten Unternehmen auf Übernahme einer Garantie sind über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft bei der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Eigenkapitalquote der mittelständischen Unternehmen im Tourismus ist häufig sehr gering. Mit Beteiligungsgarantien wird die Eigenkapitalausstattung verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen
  • http://www.bggmb.de/
 
Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen”  

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer deutlichen Senkung des Primärenergieverbrauchs in Gebäuden und technischen Anlagen führen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien:

– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),

– Sanierung von Gebäuden,

– Neubau von Gebäuden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 5% auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte, bis zur Erreichung folgender Höchstfördersätze: 30% für kleine und 20% für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw. 20% für kleine und 10% für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.

Weitere Informationen  
Coaching BONUS - Unternehmens- und Gründungscoachings Berlin  

Der "Coaching BONUS" gewährt Berliner Unternehmen Zuschüsse zu betriebswirtschaftlichen Coachings durch ausgewählte und qualifizierte Coaches.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend den KMU-Kriterien der EU. KMU, die innovativ und technologieorientiert oder in der Kreativwirtschaft tätig sind und erste Umsätze generiert haben oder ein Internationalisierungsvorhaben oder eine Unternehmensnachfolge realisieren möchten sowie ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.

Was wird gefördert?

Coachings

Beispiele

Gründercoachings zu Themen wie: Optimierung eines Businessplans, Klärung von Finanzierungsfragen, Erarbeitung einer Marketing- und Vertriebsstrategie. Unternehmenscoachings zu Themen wie: Einführung eines Controllingsystems, Verbesserung der Organisationsstruktur, Erarbeitung einer Wachstumsstrategie, Regelung der Unternehmensnachfolge, Internationalisierung von Geschäftsfeldern, Antragstellung für die Teilnahme an einem Europäischen Forschungs-, Innovations- oder Technologieprogramm u. v. m.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderfähig sind die Honorare der Coaches, die anhand sachorientierter Kriterien durch die IBB Business Team GmbH für das entsprechende Coaching-Vorhaben ausgewählt und zugewiesen werden. Der Tagessatz eines Coaches beträgt max. 1000 EUR. Insgesamt werden je Antragsteller bis zu 20 Tage gefördert. Die ersten zwei Tage werden einmalig zu 100% übernommen. Ab dem dritten Tag zahlen Sie einen Eigenanteil von 20% bei Existenzgründungen und Unternehmen bis 5 Jahre am Markt oder 50% bei Unternehmen ab 5 Jahren am Markt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird über das elektronische Antragsformular auf www.coachingbonus.de eingereicht. Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet eine Vielzahl an Beratungsthemen, z.B. Betriebswirtschaft, Internationalisierung, Unternehmensnachfolge.

Weitere Informationen  
KapitalPLUS  

Finanzierung von Vorhaben durch variable Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung aus einer Hand. Eine Bürgschaft dient zur Sicherstellung der Finanzierung, die stille Beteiligung sorgt für eine Eigenkapitalstärkung. Daraus folgen positive Effekte auf die Unternehmensbilanz, die Bonität und das Rating sowie eine verbesserte Verhandlungsposition bei der Hausbank.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Unternehmen ist ein KMU nach Definition der EU, d. h. weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Neben einer Ausfallbürgschaft der BürgschaftsBank Berlin gegenüber einem Kreditinstitut übernimmt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH eine eigenkapitalstärkende Beteiligung. Jeglicher Finanzierungsbedarf für Vorhaben von KMU in Berlin; Voraussetzung: zukunftsträchtiges Vorhaben mit tragfähigem Konzept

Art und Höhe der Zuwendung

Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung.

Bewerbungsverfahren

Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
 
WeGebAU nach §§ 81 ff. und § 131a SGB III  

Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, die gering qualifiziert oder älter sind.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Unternehmen, die in die berufliche Weiterbildung ihrer gering qualifizierten oder älteren Beschäftigten investieren.

Was wird gefördert?

Förderung von Weiterbildungen, die im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen sind Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Drei Fördersäulen, die auf unterschiedliche Personengruppen ausgerichtet sind und sich in den Fördermodalitäten unterscheiden.

Beispiele

Säule 1: Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten; Säule 2: Abschlussbezogene Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten; Säule 3: Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung. Bitte informieren Sie sich bei den Agenturen für Arbeit über die jeweils für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten möglichen Förderungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung von Weiterbildungen

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Zuschuss zum Arbeitsentgelt und auf Erstattung der Weiterbildungskosten ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch, sie kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programmes ist die Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dabei werden gezielt berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, die gering qualifiziert oder älter sind, ermöglicht.

Weitere Informationen  
Qualifizierungsberatung in Unternehmen  

Erhalt und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Imagesteigerung als bildungsaffines Unternehmen, kontinuierliche Personalentwicklung, Stabilisierung, Erhalt und Ausbau des Wirtschaftsstandorts.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Berliner Unternehmen, vorrangig KMU sowie ihre Beschäftigten, insbesondere ältere und gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was wird gefördert?

Für Unternehmen – kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung rund um Weiterbildung. Vermittlung von relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zu anderen unternehmensspezifischen Themen. Sensibilisierung von Unternehmen für Geringqualifizierte.

Beispiele

Unterstützung von Berliner Unternehmen bei Bildungsbedarfsanalysen. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bildungsdienstleistern. Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.

Art und Höhe der Zuwendung

Kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung rund um Weiterbildung.

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : GesBiT – Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH
  • www.gesbit.de
 
Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen (Landesbürgschaften)  

Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt Bürgschaften für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer zur Finanzierung volkswirtschaftlich erwünschter, im besonderen Interesse des Landes liegender Vorhaben.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Vereine und Einrichtungen ohne Erwerbszweck. Darüber hinaus können auch natürliche Personen, die sich mit Hilfe von verbürgten Krediten an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind, antragsberechtigt sein.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft darf 80% des Kredits oder des Ausfalls nicht überschreiten; in besonderen Fällen kann die Bürgschaft in vollem Umfang übernommen werden. In der Regel werden Bürgschaften ab 1,25 Mio. EUR übernommen. Die Laufzeit der übernommenen Bürgschaft soll 15 Jahre nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Die Kreditinstitute reichen für ihre Kreditnehmer die Anträge auf Übernahme von Bürgschaften in zweifacher Ausfertigung bei der BAB ein. Für die Anträge sind besondere Formblätter zu verwenden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche  

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Ausbildungsbetrieben Zuschüsse für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen; Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden; Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen; Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat; Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt

Bewerbungsverfahren

Anträge sind gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bzw. in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) einzureichen.

Antragsformulare sowie weitere Informationen sind erhältlich unter: www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze; Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und HansestadtHamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.

Weitere Informationen  
Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung  

Mit dem Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung (Hamburger Modell) sollen Anreize zur Schaffung und Besetzung zusätzlicher Arbeitsplätze und zur Qualifizierung von Beschäftigten bedarfsgerecht geschaffen werden.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Personen, die vom Jobcenter team.arbeit.hamburg Leistungen beziehen, sowie Arbeitgeber, die eine solche Person einstellen.

Was wird gefördert?

Der zu beschäftigende Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr arbeitslos sein oder es muss sich um eine erwerbsfähige Person handeln, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist; Der zu beschäftigende Arbeitnehmer muss passive Leistungen (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg beziehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderhöhe ist abhängig von der im Arbeitsvertrag dokumentierten wöchentlichen Arbeitszeit. Sie beträgt bei Teilzeit (15 bis unter 25 Stunden) jeweils 175 EUR monatlich für Arbeitgeber und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb); bei Teilzeit (25 bis unter 35 Stunden) jeweils 290 EUR monatlich für Arbeitgeber und eLb; bei Vollzeit (ab 35 Stunden) jeweils 400 EUR monatlich für Arbeitgeber und eLb; Die Förderdauer beträgt maximal zwölf Monate.

Bewerbungsverfahren

Arbeitgeber, die Interesse an dieser Förderung haben, können sich beim gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter team.arbeit.hamburg beraten lassen; Ansprechpartner ist das

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung können die Aussichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit erhöht werden.

Weitere Informationen  
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