Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Nicht antragsberechtigt sind:
- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Gefördert werden
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende
- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteil
- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
- Standard: bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben
- Premium: zusätzliche Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln
- Premium: bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Standard: Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Premium: Kombination mit anderen Förderprogrammen teilweise und
unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).
eingeschränkt
Ein Kredit, der die Investition in erneurbare Energien ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/?redirect=84480
30.06.2022
- Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG
- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die straßengebundene Personenbeförderungsleistungen erbringen
Beraterleistungen zur planerischen Vorbereitung, Unterstützung der Betriebsaufnahme und zur Begleitung des Vorhabens;
Betriebskostendefizite, die bei der Erprobung oder beim Betrieb der flexiblen Bedienformen oder alternativen Bedienungsangebote entstehen;
Sachausgaben:
In Verbindung mit der Vorbereitung, der Aufnahme des Betriebs und dem Marketing für das Vorhaben; … für Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Ehrenamtlichen; … Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationstechniken; … Ausgaben für Technik, inklusive Software
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe 50 %; 60 % in der Übergangsregion Lüneburg der förderfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro; Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022
Nach einer persönlichen Beratung Einreichen der Unterlagen bei der Nbank
nein
Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Verbesserung-der-Stadt-Umlandmobilit%C3%A4t-im-%C3%B6ffentlichen-Personennahverkehr-(Flexible-Bedienformen).html#hvvkalkulationstool
Berlin
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Vorhaben im Inland: Kleine und mittlere Unternehmen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 50 Mio. EUR nicht überschreitet. Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Vorhaben im Ausland: Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutsch-land freiberuflich Tätige, Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Investitionen und Betriebsmittel, banküblich abzusicherndes Darlehen, Investitionskosten, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen.
Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 Prozent. Banküblich abzusicherndes Darlehen in Höhe von max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Investitionskosten, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteili-gungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung gewährt. Bei Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung nur für KMU gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt in diesem Fall max. 5 Mio. EUR. Individueller Zinssatz durch risikogerechtes Zinssystem und Bonitätsklassen KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen.
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW.
nein
Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- www.kfw.de/037
Thüringen
14.05.2025
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Anwerbung von Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) für den hiesigen Arbeitsmarkt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für die Anwerbung müssen Sie einen Dienstleister beauftragen, der von einer Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) anerkannt ist, soweit diese die Leistung nicht selbst erbringt.
- Die Anwerbung und Sprachausbildung muss im Ausland erfolgen.
- Sie müssen die Personen in einem nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Beruf in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe ausbilden.
- Sie müssen die Personen in Thüringen ausbilden.
Sie erhalten die Förderung für die:
- Anwerbung von Personen aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen beginnen und zu diesem Zeitpunkt über B2-Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und
- Anwerbung von ausbildungswilligen Personen aus Drittstaaten sowie deren Sprachausbildung bis zum Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in Deutsch.
Die Höhe des Zuschuss beträgt für die
- Anwerbung von Personen mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 EUR 1.000 je Person und
- Anwerbung von Personen und deren Sprachausbildung zum B2-Niveau EUR 4.000 je Person.
Die Förderrichtlinie wird im TMWWDG umgesetzt. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen der Antragstellung:
Frau Grit Stiller
E-Mail: grit.stiller@tmwwdg.thueringen.de
nein
Zuschuss für die Anwerbung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifitizierte, berufliche Ausbildung, um die Wettbewerbsfähgikeit der geförderten Unterhmen langfristig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/fachkraefte-aus-dem-ausland/
Sachsen
31.12.2026
Antragsberechtigt sind:
- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und
- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Ihr Vorhaben muss:
- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,
- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder
- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.
nein
Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.
- Zuwendungsgeber : Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-revier-2038
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- öffentliche Unternehmen.
Gefördert werden:
- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:
• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern
• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften
• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen
• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge
• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit
• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer
• Regionales Standortmarketing
- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.
- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen
- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.
zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
ja
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- kreisfreie Städte,
- kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.
Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.
Gefördert werden:
- betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
- die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,
- Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,
- Information und Sensibilisierung von Unternehmen,
- die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,
- Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,
- der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,
- die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,
- die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,
- Studien und Handlungskonzeptionen
Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können nach Erteilung der Förderprioität durch die regionale Fachkräfteallianz bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht werden.
ja
Zuschuss für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/fachkr%C3%A4fterichtlinie-zur-fachkr%C3%A4ftesicherung-im-freistaat-sachsen?p_l_back_url=%2Fsuchergebnisse%3Fq%3DFachkr%25C3%25A4fterichtlinie
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- Landkreise,
- kommunale Zusammenschlüsse,
- Vereine und
- Unternehmen
als Eigentümerinnen und Eigentümer der Fahrgastschiffe und Fähren.
Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes
Nicht förderfähig sind
- Planungs- und Projektierungsleistungen
- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen
- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)
- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur
- Eigenleistungen
Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
nein
- Zuwendungsgeber : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17317-RL-Schiff
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Träger von Naturparks
- anerkannte Naturschutzverbände
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- natürliche Personen
Mit dem Förderprogramm kann ein Zuschuss für Maßnahmen erhalten werden, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.
Mit dem Zuschuss können folgende Vorhaben finanzieren werden:
Pläne und Gutachten
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
Erhaltungsmaßnahmen
Grunderwerb und Pacht
Betreuungen von Naturschutzgebieten
Artenschutzmaßnahmen
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: 50 bis 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Bagatellgrenze:
- 2.500 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände
- 500 Euro für sonstige Zuwendungsempfänger
Wichtig: Kreise und kreisfreie Städte können auch jährliche pauschalierte Landesmittel für kleinere Maßnahmen in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro erhalten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Beifügung einer Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten sowie eines Durchführungsplanes an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
nein
Ziel ist es, das Landschaftsgesetzes zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen. Dabei fördert das Land Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15389/foerderrichtlinien-naturschutz-foena.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.
Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Es werden die folgenden Amßnahmen gefördert:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Die Förderung erfolgt als Darlehen.
Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.
Mindestlaufzeit: 2 Jahre
Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.
- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
nein
Ein vielsietig einsetzbarer Kredit mit vermindertem Risiko für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe, Hausbank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Investitionen-und-Wachstum/F%C3%B6rderprodukte/KfW-F%C3%B6rderkredit-gro%C3%9Fer-Mittelstand-(375-376)/?redirect=686465