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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027  

Der Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges Finanzinstrument für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die Förderung von Arbeitsplätzen und Kompetenzen und die Schaffung einer gerechten und sozial inklusiven Gesellschaft. Sie stellt den EU-Ländern dringend benötigte Ressourcen für die Erholung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften nach der Coronavirus-Krise bereit. Er besitzt ein Budget von über 99 Milliarden EUR für die Förderperiode 2021-2027.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ESF+ entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Im touristischen Bereich:

 

- Unterstützung junger Menschen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind - ESF+-Mittel werden diesen jungen Menschen helfen, eine Qualifikation und einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern.

 

- Umschulung und Höherqualifizierung von Menschen für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft.

 

- Transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der sozialen Innovation in der gesamten EU.

 

- Direkte Unterstützung für soziale Innovation durch den Aktionsbereich Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).

 

- Begleitung des ökologischen und digitalen Wandels

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ESF+ und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der neue Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges EU-Instrument für Investitionen in die Menschen der EU - zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, zum Aufbau von Sozialschutz und zur Entwicklung qualifizierter und widerstandsfähiger Arbeitskräfte, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.

Weitere Informationen  
Deut­scher Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 2021-2026  

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Herzstück des europäischen Aufbauplans NextGenerationEU. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger, widerstandsfähiger und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Sie ist für alle industriellen Ökosysteme, einschließlich des Tourismus, relevant. Die EU-Länder sind für die Entwicklung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne verantwortlich, die Investitionen und Reformen enthalten, um die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten zentralen Herausforderungen zu bewältigen und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.

 

- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)

 

- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels

 

- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen

 

- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deut­sche Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.

 

Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Weitere Informationen  
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2021-2027  

Die Europäische Union unterstützt mit dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) strukturschwache ländliche Gebiete in der Europäischen Union. Viele ländliche Gebiete in der EU leiden unter strukturellen Problemen wie dem Mangel an attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualifikationsdefiziten, unzureichenden Investitionen in Konnektivität, Infrastrukturen und wesentlichen Dienstleistungen sowie der Abwanderung von Jugendlichen. Es ist von grundlegender Bedeutung, das sozioökonomische Gefüge in diesen Gebieten zu stärken, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Generationswechsel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in den ländlichen Gebieten, die Förderung der sozialen Inklusion und die Entwicklung von „intelligenten Dörfern“ in ganz Europa. Neue ländliche Wertschöpfungsketten wie erneuerbare Energien, die entstehende Bioökonomie, die Kreislaufwirtschaft und verschiedene Arten von Tourismusaktivitäten können für den ländlichen Raum ein gutes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bieten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.

 

Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:

 

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen

- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen

 

Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Weitere Informationen  
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt  

Außerhalb der staatlichen Programme fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.

Beispiele

Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.

Weitere Informationen  
Gründungsstipendium SH  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind Absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Was wird gefördert?

Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die finanzielle Förderung besteht aus drei Komponenten: Stipendium monatlich 1.600 EUR über 6 bei Verlängerung bis zu 12 Monaten (Studierende 50 Prozent), inkl. Sozial- und Sachkosten, etc., bis zu 200 EUR für Kosten der Eintragung in das Handelsregister, Notar- und Gerichtskosten, bis zu 5.000 EUR als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spez. Beratungsleistungen)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm für Existenzgründung RLP  

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,

– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen

– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,

– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie

– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
 
ISB Mittelstandskredit  

Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und richtet sich dabei insbesondere an junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Programm födert

- Investitionen

- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager

- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen

 

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

 

Kredithöchstbetrag:

- 5 Mio. EUR für Investitionskredite

- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite

 

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

 

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.

 

Laufzeitvarianten:

 

- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite

- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.

Weitere Informationen  
Berlin Infra  

Mit "Berlin Infra" unterstützt die IBB öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist, bei Infrastrukturprojekten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Was wird gefördert?

Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden, z. B. in den Bereichen:

 

- Ver- und Entsorgung

- Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)

- Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr

- Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)

- Bildungs- und Forschungsinfrastruktur

- IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen

- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger

- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb

- kommunale Wohnungswirtschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.

 

- Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR

- Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

- Laufzeit: bis zu 30 Jahre

- Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre

- Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der IBB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.

Weitere Informationen  
Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Flexible Bedienformen)  

Das Land Niedersachsen fördert die Verbesserung des Personennahverkehrs in dünn besiedelten Gebieten und im ländlichen Raum über flexible Bedienformen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2022

Für wen?

- Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG

- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden

- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die straßengebundene Personenbeförderungsleistungen erbringen

Was wird gefördert?

Beraterleistungen zur planerischen Vorbereitung, Unterstützung der Betriebsaufnahme und zur Begleitung des Vorhabens;

Betriebskostendefizite, die bei der Erprobung oder beim Betrieb der flexiblen Bedienformen oder alternativen Bedienungsangebote entstehen;

Sachausgaben:

In Verbindung mit der Vorbereitung, der Aufnahme des Betriebs und dem Marketing für das Vorhaben; … für Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Ehrenamtlichen; … Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationstechniken; … Ausgaben für Technik, inklusive Software

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe 50 %; 60 % in der Übergangsregion Lüneburg der förderfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro; Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022

Bewerbungsverfahren

Nach einer persönlichen Beratung Einreichen der Unterlagen bei der Nbank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unter die Förderung fallen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunktensowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO2-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt Revier 2038  

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Gebietskörperschaften, die im Investitionsgesetz Kohleregionen bestimmt sind, und

- sonstige Träger, die öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.

 

Ihr Vorhaben muss:

 

- unmittelbar dazu dienen, das Leitbild zum Mitteldeutschen Revier und das darauf beruhende Strukturentwicklungsprogramm umzusetzen,

- dazu beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu erhalten, oder

- die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:

 

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen grundsätzlich einen Anteil von 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln leisten. Das Land Sachsen-Anhalt kann die Hälfte Ihres Eigenanteils übernehmen, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zuschuss für touristische Infrastruktur und andere Investitionen im Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen  
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