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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
MV innoPRO  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoPRO spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit:

- Jahresumsatz von bis zu 50.000.000 EUR oder

- Bilanzsumme von bis zu 43.000.000 EUR und

- bis zu 249 Beschäftigten und mit

- Sitz oder Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern

sowie Existenzgründer.

 

Der Beteiligungsnehmer darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:

- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife,

- Markteinführung,

- Schaffung von Produktionsvoraussetzungen,

- Produktionsaufnahme.

 

Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen.

 

Weiterhin ausgeschlossen sind:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakultur gemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR. Die Beteiligung sollte nicht höher sein als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Beteiligung wird in Form einer typisch stillen Beteiligung gewährt. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmers bleibt damit gewahrt.

Die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH in der Regel bis zu 70 Prozent garantiert.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform

einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innopro
 
MV innoSTARTvc  

Die MBG MV bietet mit dem Innovationsprogramm MV innoSTARTvc spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Dieses Spezialprogramm orientiert sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung (Anteilsfinanzierung) von Maßnahmen - Investitionen und Betriebsmittel - z. B. bei

- digitalen Geschäftsmodellen sowie Durchführung der F&E-Aktivitäten bis zum Markteintritt,

- Herstellung und Erprobung von Prototypen,

- Anpassung bis zur Serienreife,

- Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau.

 

Nicht gefördert werden:

- Unternehmen aus der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung einschließlich Fischerei und Aquakulturgemäß EU-Definition,

- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition,

- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien und gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Standflächenmieten für Messen,

- Umschuldungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt grundsätzlich zwischen 50.000 EUR und höchstens 1.500.000 EUR.

 

Die Förderung kann durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung, einer offenen Beteiligung oder einer Kombination aus beiden Varianten erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beteiligung besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn der Maßnahme (Eingangsdatum) in Schriftform bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • https://www.mbg-mv.de/programme/mv-innostartvc
 
Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg  

Mit den Mitteln des FVöM sollen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität in Vorpommern und im östlichen Mecklenburg gefördert werden.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern östliches Mecklenburg und Vorpommern

Für wen?

Zuwendungen können grundsätzlich erhalten

- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,

- juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine,

- Personengesellschaften sowie

- natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachausgaben sowie Investitionen. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und für die Durchführung erforderlich sein. Zu den Sachausgaben zählen unter anderem Büro- und Arbeitsmaterial, Honorare, Telefon- und Portokosten, Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gemäß Landesreisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie anteilige Miet- und Betriebskosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anfragen auf Zuwendungen nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze sollen spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu erbringen.

 

Das Bewerbungsfahren selbst besteht aus drei Stufen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wie Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes, so hat sich auch Vorpommern und das östliche Mecklenburg insgesamt positiv entwickelt. Aber natürlich gibt es immer noch Bereiche, in denen es einen Nachholbedarf im Vergleich zum westlichen Landesteil gibt. So ist die Wirtschaftskraft noch immer geringer, die infrastrukturelle Anbindung schlechter. Und auch die Arbeitslosigkeit ist immer noch höher. Strukturprobleme zeigen sich besonders im ländlichen Raum und jenseits der Küstenregionen. Die Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen dazu beitragen, den dortigen Entwicklungs­prozess zusätzlich zu unterstützen – gerade in solchen Bereichen, wo andere Förder­instrumente nicht greifen oder nicht ausreichen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg
  • https://www.vorpommern-fonds.de
 
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen  

Kommunen und anderen nicht wirtschaft­lich tätigen Organisationen soll mit dieser Förder­richtlinie die Möglichkeit gegeben werden mittels Investitionen in den technischen Klimaschutz eine nachhaltige Verringerung von Treibhausgas­emissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen zu erreichen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns

- Kirchen/Religionsgemeinschaften

- Vereine, Verbände und Stiftungen

 

Im Ausnahmefall können wirtschaftlich tätige Organisationen gefördert werden, sofern die

Förderung für diese Organisation keine Beihilfe im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der

Europäischen Union AEUV darstellt.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden gewährt für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um

mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch

- Steigerung der Energieeffizienz sowie

- Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung.

Beispiele

- Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

- Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung

- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die

über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen

- Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme)

und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien

- Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen

 

Keine Zuwendungen erhalten Vorhaben:

- der Tiefengeothermie,

- der Elektroenergieerzeugung,

- mit dem überwiegenden Ziel der Elektromobilität

- für Transeuropäische Energienetzwerke (TEN-E) sowie

- der Wasserstoffherstellung

- mit Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können

- der Beschaffung von Fahrzeugen oder Maschinen auf Basis fossiler Kraftstoffe

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung (für Vorhaben unter 200.000,00 EUR Gesamtausgaben mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren) in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 25 %, 50 % oder 60 %. Eine Erhöhung bis maximal 70% ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge, im Landesförderinstitut M- V einzureichen. Planungsleistungen gelten nicht als Beginn, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand des Antrages.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unterstützt mit der Projektförderung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach dieser Richtlinie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Weitere Informationen  
Kulturelle Projektförderung  

Zur Unter­stützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern für öffent­lich-recht­lich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen Förder­mittel bereit.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Zudem kann sie bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzelfällen auch bei Projekten der dritten Säule, als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben parallel zu weiteren Projektförderungen ausgereicht werden.

 

1. Die kulturelle Grundversorgung als erste Säule richtet sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Kompetenzen (zum Beispiel in Musik- und Jugendkunstschulen) sowie auf ausgewählte Einrichtungen der Kulturvermittlung (zum Beispiel Bibliotheken). Sie umfasst niedrigschwellige Angebote mit breiten Teilhabemöglichkeiten (zum Beispiel solche der soziokulturellen Zentren),

2. Die zweite Säule umfasst kulturelle Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung, Projekte von Bundes- und Landesverbänden sowie überregionalen Zusammenschlüssen, die zwar einen Sitz, aber keine gebietskörperschaftliche Zuordnung haben sowie Projekte, die regional grenzüberschreitend stattfinden.

3. Die dritte Säule umfasst sonstige herausragende kulturelle Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich.

 

Die Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben richtet sich an Einrichtungen, die einen ganzjährigen laufenden Betrieb zur Erbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Die Höhe der anteiligen Finanzierung variiert je nach Projektinhalt zwischen 30 und 70%.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kultur­förderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wieder­kehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzel­fällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projekt­förderung zur Deckung von laufenden Basis­ausgaben parallel zu weiteren Projekt­förderungen aus­gereicht werden.

Weitere Informationen  
Förderung von Entrepreneurship  

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbstständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

 

Die Aktivitäten müssen eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern haben. Dies ist insbesondere gegeben durch:

- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren,

- die vorrangig Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen,

- die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern, insbesondere durch gemeinsame Projekte mit Unternehmen,

- die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen.

 

- Projekte, die in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,

- Projekte, die das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbstständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,

- Projekte, die in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,

- Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren, die darauf abstellen die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt.

Der Antrag ist formgebunden an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Förderangelegenheiten, zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen zum Zweck der Förderung von Entrepreneurship mit dem Ziel, das Klima für wissensbasierte Gründungen zu verbessern und darüber hinaus die positive Einstellung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

Weitere Informationen  
Radwegebau - Sonderprogramm Stadt und Land  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems. Zuwendungs­­empfänger können sein: Gemeinden, Gemeinde­verbünde und Land­kreise.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (z. B. Zweckverbände) sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen können für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gewährt werden, mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot, bevorzugt auch interkommunale Vorhaben, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.

 

Insbesondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

- der Neu, Um- und Ausbau von:

- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten

Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

- eigenständigen Radwegen,

- Fahrradstraßen und Fahrradzonen,

- Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung, insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen,

- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,

- Radvorrangrouten.

- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen und Radinfrastrukturen sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,

- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:

- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen,

- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.

- Ermöglichung des Fahrradparkens und Pedelecparkens mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn.

- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungsbehörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Ausbau des Radwegenetzes soll die nachhaltige Mobilität im Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.

Weitere Informationen  
Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen  

Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Fachkräften wird mit dieser Förderung unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, sowie

- einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten,

- die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder

- zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft, beispielsweise in der Green Economy, beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Zuwendung 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für Ländliche Gestaltungsräume kann ein höherer Zuwendungssatz von bis zu 65 Prozent gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Regionale Projektanträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Antragsformulare sind bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte im zuständigen Ministerium sowie unter www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung erhältlich.

 

Überregionale Projektanträge sind über das zuständige Ministerium an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Strukturentwicklungsmaßnahmen unterstützen Aktivitäten, die auf die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet sind, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, die Anpassung von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft beitragen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils

geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen

Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung

können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

gefördert werden.

 

Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe

des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms

Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

 

Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte

oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.

 

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der

Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der

zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt).

Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Anteil des GRW-Ergänzungsdarlehens darf grundsätzlich höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Maximalbetrag für Vorhaben beträgt

5,0 Millionen EUR; Mindestbetrag 20.000 EUR.

- Bei Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die über den

gesetzlichen Standard hinausgehen, kann sich der Anteil des Darlehens um bis zu

5 Prozentpunkte erhöhen.

- Die Förderung erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Geschäftsbank

und setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden kann.

- Sicherheiten: dingliche Kreditsicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden

vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Darlehensnehmers oder der Gesellschafter bei juristischen Personen.

- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Bewerbungsverfahren

Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge

schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut zu beantragen.

Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine

Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung

durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.

Ein Investitions­vorhaben kann grund­sätzlich gefördert werden, wenn in der zu fördernden Betriebs­stätte eine Tätig­keit ausgeübt wird, die auf der Positiv­liste oder der bedingten Positiv­liste (siehe unter Rechts­grundlagen ab 2023) aufge­führt ist. (Die Tätig­keit muss dem dort genannten WZ 2008 Code zuzu­ordnen sein.)

Eine weitere Förder­voraus­setzung ist die Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.

Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.

 

Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig

 

Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirt­schafts­güter

Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.

Art und Höhe der Zuwendung

Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Förderhöchstsätze beziehen sich sowohl auf Mittel der GRW als auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln.

Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, des Investitions­standorts sowie der Erfüllung besonderer Kriterien.

 

Für Investitions­vorhaben in den Landkreisen Nordwest­mecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklen­burgische Seen­platte, Vorpommern-Rügen liegt der Basis­fördersatz bei 25 % für kleine Unternehmen und bei 15 % für mittlere Unternehmen.

 

In den kreis­freien Städten Schwerin und Hanse­stadt Rostock liegt der Basis­fördersatz bei 20 % für kleine Unternehmen und bei 10 % für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungsrahmen Wohngebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Förder­gebietes gelten.

 

Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basis­fördersatz bei 35 % für kleine Unternehmen und bei 25 % für mittlere Unternehmen.

 

Im Fall von Erweiterungs­vorhaben zum Ausbau der Kapazitäten ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauer­arbeitsplätze um 10 % zu erhöhen oder die Investitions­summe bezogen auf ein Jahr über­steigt die durch­schnittlich verdiente Abschreibungs­summe der letzten drei Jahre um 50 %.

Bewerbungsverfahren

Die GRW-Mittel sind vor Ab­schluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderrichtlinie ist der Abbau von regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsentwicklung durch Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.

Weitere Informationen  
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