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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
Hamburg-Kredit Wachstum  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg dienen. Dabei nutzt sie die Mittel des KfW-Unternehmerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.

Was wird gefördert?

- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

- Baumaßnahmen

- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen

- Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals

- Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung

- Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen,

- Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 750.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.

Weitere Informationen  
InnoFounder  

Das Programm fördert Gründer:innen und Gründerteams in der Vorgründungs- und Gründungsphase, indem es durch einen pauschalen personengebundenen Zuschuss die Finanzierung von Lebensunterhalt und mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten unterstützt. Es zielt darauf ab, aussichtsreiche innovative und wissensbasierte Gründungsvorhaben in Hamburg voranzutreiben.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat, und juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen.

- juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen, die in der Regel weniger als

5 Mitarbeiter/innen (in Vollzeitäquivalenten inkl. tätigen Gründern) beschäftigen und deren

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 500 T€ nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gründungsvorhaben, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich signifikant vom Wettbewerb abheben und Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg zeigen. Das Programm unterstützt auch Startups, die sich dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen widmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung.

Form der Zuwendung und Bewilligungszeitraum: Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründungsvorhaben beträgt 75.000 € für Gründungsteams bzw. 45.000 € für Einzelgründungen.

Höhe der Zuwendung: Pauschal 2.500 € pro Monat je geförderter Gründerperson bei Vollzeit.

Bewerbungsverfahren

Antragsformulare sind über die IFB Innovationsstarter GmbH erhältlich, die auch die Antragstellung unterstützt. Anträge sind bei der IFB Innovationsstarter GmbH einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

InnoFounder unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer und wissensbasierter Gründungsvorhaben in Hamburg. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Vorbereitung und Realisierung dieser Vorhaben zu erleichtern und das Gründungsklima in Hamburg zu verbessern.

Weitere Informationen  
InnoRampUp  

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge innovative Unternehmen bis zum Alter von max. zwei Jahren.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Natürliche Personen und

- Juristische Personen, wenn sie weniger als zwei Jahre bestehen, weniger als 50 Personen

beschäftigen und ihr Jahresumsatz bzw. ihre Jahresbilanz 10 Mio. € nicht übersteigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. eines Unternehmensaufbaus sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Einschränkung auf Wirtschaftszweige und kann sich auf innovative Vorhaben beziehen, die Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zum Gegenstand haben. Die Förderung greift für die Phase der Vorgründung (Pre-Seed) und die erste Phase des Unternehmensaufbaus/Wachstums (Seed).

Beispiele

Förderfähig sind Ausgaben für:

- Erarbeitung von Marktstudien/Durchführung von Machbarkeitsstudien

- Strategieentwicklung/Business Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie

- Suche nach Partnern/Gründungsteams/Mitarbeitern/Personalrecruiting

- Qualifizierung/Weiterbildung

- Prototypenentwicklung und -test/Umsetzung inkl. Produktionseinrichtungen

- Sicherung von Rechten/Patententwicklungen/Patentierungen

- Vermarktungsaktivitäten inkl. Aufbau von Vertriebsstrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss, welcher in Ausnahmefällen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben ausmacht, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Etappen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die IFB Innovationsstarter GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen fördert das Förderprogramm InnoRampUp insbesondere technologisch innovative Startups in Hamburg mit Zuschüssen.

Weitere Informationen  
Innovationsstarter Fonds Hamburg III  

Das Land Hamburg stellt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Risikokapital zur Verfügung für die Weiterentwicklung und wirtschaftliche Umsetzung innovativer Geschäftsideen von jungen innovativen Kleinunternehmen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg. Es muss sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Unternehmens müssen in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.

Was wird gefördert?

Der Innovationsstarter Fonds Hamburg II stellt (nachfolgend IFH II) jungen und innovativen Unternehmen in der Frühphase ihres Gründungs- und Wachstumsprozesses Risikokapital zur Verfügung. Der IFH II verfolgt dabei nachstehend genannte Ziele:

 

- Förderung von jungen innovativen Unternehmen aller Branchen in Hamburg

- Erschließen von Innovationspotentialen

- Schaffen von Unternehmen und Arbeitsplätzen

- Verbesserung Gründungsklima

- Schließen von Angebotslücke bezüglich Eigenkapital für junge innovative Unternehmen

- Realisieren von Rückflüssen

Art und Höhe der Zuwendung

- Beihilfefreie Beteiligungen sollen insgesamt 1,5 Mio. EUR pro Zielunternehmen

nicht überschreiten.

- Beteiligungen in Form freigestellter Beihilfen sind auf insgesamt

1,0 Mio. EUR pro Zielunternehmen beschränkt.

- Maximal darf eine Beteiligung 800.000 EUR pro Finanzierungsrunde betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Beteiligung sind einzureichen bei:

 

IFB Innovationsstarter GmbH

Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg

www.innovationsstarter.com

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovationsstarter Fonds beteiligt sich an Startups und stellt Ihnen damit Risikokapital zur Verfügung. Der Innovationsgrad des Unternehmens muss nachgewiesen werden.

Weitere Informationen  
Job 4000 - Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen  

Das Land Hamburg unterstützt Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.

Was wird gefördert?

Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der zweijährigen Förderung beträgt je Förderjahr von Job4000 30% des Bruttolohnes. Der Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

Weitere Informationen  
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Gefördert werden vorzugsweise interkommunale Vorhaben, vor allem Stadt-Umland-Verbindungen, zu denen auch Vorhaben zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze gehören: Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden (zum Beispiel Zweckverbände).

Was wird gefördert?

Insbe­sondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:

 

- der Neu, Um- und Ausbau von:

- straßen­begleitenden, vom motorisierten Individual­verkehr (MIV) möglichst getrennten

Radwegen sowie Radfahr- und Schutz­streifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,

- eigen­ständigen Radwegen,

- Fahrrad­straßen und Fahrrad­zonen,

- Radwege­brücken oder -unter­führungen zur höhen­freien Querung, insbe­sondere von Straßen, Schienen- und Wasser­wegen im Zuge von Radver­bindungen,

- Knoten­punkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs­ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad­verkehrs vorsehen und/oder Sichthin­dernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutz­inseln und/oder deutlich vorge­zogenen Halte­linien, Radvorrang­routen.

- die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten,

- den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:

- Abstell­anlagen, die eine diebstahl­sichere, stand­feste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispiels­weise Anlehn­bügel, Doppel­stock­park­systeme

oder Fahrrad­boxen,

- Fahrrad­park­häusern an wichtigen Quellen/Zielen des Rad­verkehrs.

- die Ermög­lichung des Fahrrad­parkens (und Pedelec­parkens mit Lade­möglich­keit) an den Schnitt­stellen zum öffent­lichen Personen­verkehr mit Bus und Bahn,

- betrieb­liche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs­flusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinander­folgender Licht­signal­anlagen, getrennte Ampel­phasen (Grün­phasen) für die unter­schiedlichen Verkehrs­ströme zur Verbesserung der Sicherheit des Rad­verkehrs oder des Verkehrs­flusses für den Rad­verkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Die Bewilligungs­behörde stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bezuschussung für Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere zur Stadt-Umland-Verbindung.

Weitere Informationen  
Messen und Ausstellungen  

Dieses Programm unterstützt die Teilnahme von KMUs an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, um deren Marktpräsenz zu erhöhen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinst­unter­nehmen, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit

- weniger als 250 Beschäf­tigten und

- entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

- zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Stand­flächen­miete sowie mit der Messe verbundene direkte Dienst­leistungen des Messe­veranstalters

- jährlich maximal drei Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V

- Startup-Unternehmen erhalten generell eine Zuwendung, wenn sie sich an einem Gemeinschaftsstand des Landes beteiligen

- Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Art und Höhe der Zuwendung

Kleinstunternehmen

- weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

kleine Unternehmen

- weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe

- bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

mittlere Unternehmen

- weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe

- bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe

 

Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR

 

Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens, d. h. vor verbind­licher Messe­anmeldung im Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vor­pommern (LFI M-V) schriftlich und form­gebunden einzu­reichen.

 

Die Über­mittlung kann einfach elek­tronisch, d.h. per E-Mail erfolgen. Das aus­gefüllte Antrags­formular ist dabei mit Original­unterschrift des Zeichnungs­berechtigten einzu­scannen oder im Formular ist eine elektro­nische Signatur einzufügen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Unternehmen gewährt werden sollen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Das Land fördert gewerbliche Unternehmen aller Sektoren: das produzierende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe sowie den Handel. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhält.

Was wird gefördert?

Es werden u.a. folgende Maßnahmen begleitet:

- Investitionsvorhaben, ohne Ausschluss einzelner Kosten

- Bestandsfinanzierungen (Vorräte, Forderungen, Aufträge)

- Liquiditätshilfen

- Neustrukturierung von Finanzierungen

- Nachfolgelösungen, MBOs, MBIs, Spin Offs

- Finanzierung von Konzerntöchtern / Aufbau einer konzernunabhängigen Finanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaften werden in Höhe von maximal 80% des Kreditbetrages übernommen.

 

Die vom Land zu verbürgende Obergrenze liegt für Betriebsmittelkredite bei € 24,9 Mio., für Investitionskredite i.d.R. darüber.

 

Betriebsmittelkredite werden für die Dauer von maximal 8 Jahren verbürgt, Investitionskredite für maximal 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für maximal 20 Jahre. Für Betriebsmittelkredite wird die Bürgschaft nach der Hälfte der Laufzeit i.d.R. degressiv verlaufen.

 

Ausnahmen sind beispielsweise für die Finanzierung großvolumiger Einzelprojekte möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.

Was wird gefördert?

- Die Vorhaben müssen nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern

und sich mit der europäischen Integration befassen.

- Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. In

Ausnahmefällen kann auch für Vorhaben von Zuwendungsempfängern mit Sitz

außerhalb des Landes eine Zuwendung gewährt werden, sofern an dem Vorhaben

überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern

teilnehmen.

Beispiele

Projekte wie europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen. Gefördert werden insbesondere Projekte unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und der europapolitischen Bildung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 3.000 EUR je Projekt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die den Europagedanken fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.

Weitere Informationen  
MV classic  

Mit der MV classic Förderung werden KMU-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern bei der Investition im Rahmen konkreter Vorhaben unterstützt.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von 50.000.000 EUR p. a. oder 43.000.000 EUR Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dies können sein:

- Erwerb von Grund und Boden,

- bauliche und maschinelle Investitionen, sowie Anschaffungen von Geräten und Betriebsausstattungen,

- Finanzierung von Warenbeständen,

- Kooperation,

- Umstellungen bei Strukturwandel,

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,

- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (MBO und MBI)

 

Von der Förderung sind Umschuldungen, Sanierungen und Konsolidierungen ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 EUR und höchstens höchstens 1.500.000 EUR.

Sie sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

 

Die Förderung erfolgt durch Gewährung einer typisch stillen Beteiligung.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen bei der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm "MV classic" werden KMU-Unternehmen und Existenzgründer und -gründerinnen bei der Finanzierung von Investitionen, wie beispielsweise dem Erwerb von Grund und Boden oder der Anschaffung von Geräten unterstützt. Hierdurch wird u.a. die Betriebserweiterung von KMUs in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Weitere Informationen  
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