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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
EFRE-Mikrodarlehen  

Durch das EFRE-Mikrodarlehen werden Finanzierungsbedarfe und Gründungsvorhaben bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität unterstützt.

Fördergebiet

Bremen

Geltungsdauer

EFRE Programm Land Bremen 2021-2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.

 

Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.

 

Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.

 

Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vorhabenbezogene Investitionen und

projektbezogene Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Darlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.

 

Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.

 

Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.

Weitere Informationen  
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung  

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung unterstützt KMU unter anderem bei der Finanzierung von Nachfolgeregelungen in Form von Barkrediten oder Bürgschaften.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).

- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.

- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.

- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.

- Tilgungsfreijahre sind möglich

- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften  

Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen übernimmt die BAB Bürgschaften für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer zur Finanzierung volkswirtschaftlich erwünschter, im besonderen Interesse des Landes liegender Vorhaben.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen

- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen

- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen

- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen

- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen

Was wird gefördert?

Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag

- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen

- entsprechend des Finanzierungszwecks maximal 15 Jahre

 

Kosten der Bürgschaftsübernahme:

Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:

- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme

- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Hamburger Gründachförderung  

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt bei der Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung kann für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten erhalten werden.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung

Was wird gefördert?

Eine Förderung kann für folgende Maßnahmen erhalten werden:

- Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,

- freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),

- Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,

- Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,

- boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,

- Kosten für die Fertigstellungspflege,

- Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 Prozent der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.

 

Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,

- Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,

- Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,

- Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.

 

Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, durch Gebäudebegrünung das Stadtklima und die Naturvielfalt zu ver- bessern, den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung zu erhöhen, die som- merliche Hitzebelastung zu verringern, den städtischen Lärm zu reduzieren und Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren. Grüne Dächer und grüne Wände leisten einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.

Weitere Informationen  
EU-Forschungs- und Innovationsprogramm HORIZON EUROPE – EIC Pathfinder  

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Unterstützung für die frühesten Phasen der wissenschaftlichen,

technologischen oder technologieorientierten Forschung und Entwicklung. Pathfinder-Projekte zielen darauf ab, neue, bahnbrechende Richtungen in Wissenschaft und Technologie weiterzuentwickeln, um durch die Realisierung von innovativen technologischen Lösungen einen spezifischen Bereich und Markt zu verändern oder neue Möglichkeiten zu schaffen.

Art und Höhe der Zuwendung

Budget: 343 Mio. € (in 2023)

Förderquote: 100 %

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung für KMU.

Weitere Informationen  
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand  

Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von

 

- Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder

- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen,

- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.

Was wird gefördert?

Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:

 

- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,

- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen

- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,

- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen

- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,

- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen

- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird

 

Nicht förderfähig sind:

- Vertikale Aufhängungen,

- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),

- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,

- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,

- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.

 

Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um den Radverkehr und somit auch die nachhaltige Mobilität in der Hansestadt Hamburg zu stärken, werden in Quartieren und Siedlungen mit älterem Baubestand die Errichtung und Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen gefördert.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften der FHH  

Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht in Frage kommen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Was wird gefördert?

Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt

 

- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.

- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.

 

Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaft

 

Nach formeller Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Erst nach Zahlung dieses Bearbeitungsentgeltes startet die Prüfung des Falles durch die IFB Hamburg.

Bewerbungsverfahren

Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm unterstützt die FHH die Umsetzung von volkswirtschaftlich förderwürdigen Maßnahmen im Interesse der FHH.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Mikro  

Das Programm zielt darauf ab, kleine Unternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe durch schnelle Bereitstellung von Darlehensmitteln zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen. Dies soll die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für den Standort Hamburg ermöglichen.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.

Was wird gefördert?

- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,

- Betriebsübernahmen,

- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,

- Betriebsmittel für laufende Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Darlehen

Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten

Höhe der Förderung:

- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro

- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Global  

Zur Finanzierung von Hamburger Unternehmen stellt die IFB Hamburg zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken zur Verfügung.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.

Was wird gefördert?

Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen

- Sanierungskredite

Art und Höhe der Zuwendung

Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €

 

- Konditionen auf Einzelanfrage

- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre

- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-

- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.

Bewerbungsverfahren

Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.

Weitere Informationen  
Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche  

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Ausbildungsbetrieben Zuschüsse für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.

- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.

- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.

Weitere Informationen  
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