Förderwegweiser
Bremen
EFRE Programm Land Bremen 2021-2027
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die einen Betrieb in Bremen gründen, übernehmen, fortführen oder erweitern wollen.
Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission ist nicht möglich.
Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die in der Primärerzeugung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sowie in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen gemäß Artikel 1 De-minimis-Verordnung sind zu beachten.
Der Betriebssitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss sich im Land Bremen befinden. Das Bremische Mindestlohngesetz muss berücksichtigt werden.
Gefördert werden vorhabenbezogene Investitionen und
projektbezogene Betriebsmittel.
Die Höhe des Darlehens kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Vorhabens darf jedoch 100.000 EUR nicht überschreiten. Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.
Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.
Antragstellung und Darlehensvergabe erfolgten direkt bei der BAB im Starthaus. Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens einzureichen.
nein
Der Mikrokredit begleitet Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Dieser Kredit wird i.d.R. in Anspruch genommen, wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt. Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehenfonds oder aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bab-mikrokredit
Bremen
Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.
Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.
Bereitstellung als Kredit oder als Bürgschaft (Bürgschaften zugunsten Ihrer Hausbank).
- Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen.
- Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank individuell für Ihr Finanzierungsvorhaben.
- Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre.
- Tilgungsfreijahre sind möglich
- Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.
ja
Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BAB Die Fördebank für Bremen und Bremerhaven
- https://www.bab-bremen.de/wachsen/kredite/wachstum-ergaenzungsfinanzierung.html
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen
- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen
- nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen
Verbürgt werden können Kredite für Investitionen, Betriebsmittelkredite und Avalkredite, Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens.
- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag
- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen
- entsprechend des Finanzierungszwecks maximal 15 Jahre
Kosten der Bürgschaftsübernahme:
Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:
- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme
- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages
Anträge für die Übernahme der Bürgschaft werden bei der eigenen Hausbank eingereicht.
nein
Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale, die Refinanzierung und Konsolidierung von Unternehmen sowie die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten einschließlich der Finanzierung von Rettungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bremer Aufbau-Bank GmbH
- https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/landesbuergschaften
Hamburg
30.06.2027
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Eine Förderung kann für folgende Maßnahmen erhalten werden:
- Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
- freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),
- Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,
- Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,
- boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,
- Kosten für die Fertigstellungspflege,
- Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 Prozent der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.
Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,
- Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,
- Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,
- Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.
Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu richten.
nein
Ziel der Förderung ist es, durch Gebäudebegrünung das Stadtklima und die Naturvielfalt zu ver- bessern, den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung zu erhöhen, die som- merliche Hitzebelastung zu verringern, den städtischen Lärm zu reduzieren und Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren. Grüne Dächer und grüne Wände leisten einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-gruendachfoerderung
bundesweit
31.12.2027
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU
Das Programm bietet Unterstützung für die frühesten Phasen der wissenschaftlichen,
technologischen oder technologieorientierten Forschung und Entwicklung. Pathfinder-Projekte zielen darauf ab, neue, bahnbrechende Richtungen in Wissenschaft und Technologie weiterzuentwickeln, um durch die Realisierung von innovativen technologischen Lösungen einen spezifischen Bereich und Markt zu verändern oder neue Möglichkeiten zu schaffen.
Budget: 343 Mio. € (in 2023)
Förderquote: 100 %
nein
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung für KMU.
- Zuwendungsgeber : European Innovation Council
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_HORIZON_EUROPE_EIC_Pathfinder.pdf
Hamburg
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von
- Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder
- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen,
- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:
- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,
- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen
- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird
Nicht förderfähig sind:
- Vertikale Aufhängungen,
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),
- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,
- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,
- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.
nein
Um den Radverkehr und somit auch die nachhaltige Mobilität in der Hansestadt Hamburg zu stärken, werden in Quartieren und Siedlungen mit älterem Baubestand die Errichtung und Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen gefördert.
- Zuwendungsgeber : IFBHH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/infrastruktur-ausbauen-gu/infrastruktur-ausbauen-gundu/fahrradabstellanlagen
Hamburg
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt
- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.
- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.
Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.
Bürgschaft
Nach formeller Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Erst nach Zahlung dieses Bearbeitungsentgeltes startet die Prüfung des Falles durch die IFB Hamburg.
Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.
nein
Mit dem Programm unterstützt die FHH die Umsetzung von volkswirtschaftlich förderwürdigen Maßnahmen im Interesse der FHH.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/landesbuergschaften-der-fhh
Hamburg
31.12.2026
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Hamburg, die weniger als 50 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Die Antragsteller müssen im Haupterwerb tätig sein und dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.
- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
- Betriebsübernahmen,
- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung und Investitionen,
- Betriebsmittel für laufende Kosten.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierungsart: Vollfinanzierung der förderfähigen Kosten
Höhe der Förderung:
- Bis zum 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 25.000 Euro
- Ab dem 5. Geschäftsjahr: Darlehenshöhe zwischen 5.000 und 40.000 Euro
Anträge sind in Kooperation mit bestimmten Beratungspartnern vorzulegen und müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Anträge sind digital über die Website der IFB Hamburg einzureichen.
eingeschränkt
Der Hamburg-Kredit Mikro unterstützt die finanzielle Basis kleiner Unternehmen und Selbstständiger in Hamburg, indem es günstige Darlehensbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet, um die lokale Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Hamburg
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.
Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen
- Sanierungskredite
Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €
- Konditionen auf Einzelanfrage
- Laufzeiten 3 bis 30 Jahre
- Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-
- Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.
Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.
nein
Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/investieren-und-liquiditaet-sichern/liquiditaet-und-betriebsmittel/hamburg-kredit-global
Hamburg
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen.
- Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
- Der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
- Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10% nach unten abweichen.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 EUR gewährt
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.
nein
In der gegenwärtigen Ausbildungssituation finden vor allem benachteiligte Jugendliche kaum Ausbildungsplätze. Als Anreiz, diesen Personenkreis auszubilden, gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg den Ausbildungsbetrieben Zuschüsse.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Schule und Berufsbildung
- https://www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/