Förderwegweiser
Thüringen
31-12-2026
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.
Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:
- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)
- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:
- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)
- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen
- 3D-Visualisierungen von Messeständen
- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends
- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen
- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:
- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)
- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien
- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.
Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.
Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.
Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
nein
Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
bundesweit
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Unternehmensfinanzierung
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
eingeschränkt
Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html
Sachsen
31.12.2027
- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen
- Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal
- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
nein
Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-a-f%C3%B6rderung-der-selbst%C3%A4ndigkeit-von-frauen
Sachsen
31.12.2027
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes
- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich
- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt
- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen werden bei Gründungsvohaben mit Zuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-b-gr%C3%BCnderinnenpr%C3%A4mie
Sachsen
31.12.2027
Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)
- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)
- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).
nein
Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-zukunft-berufliche-bildung1
Sachsen
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden
Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.
Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
nein
Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung
Sachsen Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen, Chemnitz und Leipzig
31.12.2027
Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind
Höhe der Förderung
Die Zuwendung entspricht 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 EUR.
Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt.
Rückzahlung im Erfolgsfall
Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt.
Beihilferechtliche Regelungen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 22 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
Kombination mit anderen Fördermitteln
Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.
Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem privaten Investor (Business Angel) geschlossenen Beteiligungsvertrags einzureichen.
eingeschränkt
Kleine innovative Startups werden bei Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-business-angel-bonus-jtf-2021-2027
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.
DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
Sachsen
- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Antragstellung im Förderportal
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
ja
KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union, Europöischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/digitalisierungsdarlehen-digi-d-
Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.
Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:
- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.
- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.
- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.
Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.
nein
Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Kontakt über startup@dbu.de
- https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/