Förderwegweiser
Sachsen
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Existenzgründer:innen
- Freiberufler:innen
Investitionen für i. d. R. gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere:
- Errichtungsinvestitionen
- Umbaumaßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro) Laufzeit: max. 20 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen und Freiberufler:innen werden im Bereich der eigengenutzten Gebäude gefördert.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-bau-und-modernisierungsdarlehen
31.12.2028
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Ein Netzwerk soll in der Regel fünf Unternehmen nicht unterschreiten. Den Netzwerken müssen jeweils mindestens zur Hälfte KMU der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt angehören
Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke von Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen, die im Rahmen des Projektes Kapazitäten und Knowhow der Netzwerkpartner bündeln bzw. weiteres Knowhow erschließen, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln
Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent für zuwendungsfähige Sach-und Personalkosten
- Projekte mit einer Laufzeit von 12 Monaten mind. 30.000 Euro, max. 60.000 Euro Zuschuss
- Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (max. 36 Monate möglich) mind. 30.000 Euro, max. 170.000 Euro Zuschuss
Bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg.
nein
KMU der Kreativwirtschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt werden für die Bildung und Arbeit in einem Netzwerk mit dem Ziel neuartige Produkte und Dienstleistungen zu entwicklen, gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/netzwerke-foerdern/cross-innovation
Sachsen Strukturwandelgebiet durch Kohleausstieg
- Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
- Gebietskörperschaften
- Anstalten
- Stiftungen
- Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces (Infrastruktur)
- Erstausstattung von Co-Working-Spaces, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität) sowie begleitende und unterstützende Vorhaben hinsichtlich der Co-Working Spaces
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist Ansprechpartnerin für die Antragsstellung
nein
Im durch den Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet werden Co-Working-Spaces gefördert
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/digitale-daseinsvorsorge
Sachsen
kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, natürliche Personen
Unternehmensnachfolge, Kauf eines Unternehmens
stillen und offenen Beteiligung
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 300 T EUR und 1,0 Mio. EUR
Laufzeit in der Regel bis 10 Jahre
Das Bewerbungsverfahren erfolgt über die Säsische Beteiligungsgesellschaft
nein
Kleine oder mittelständische Unternehmen mit (künftigem) Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die das Unternehmen der nächsten Generation übergeben sowie Personen, die ein Unternehmen kaufen, werden mit einer Beteiligung von max. 1 Mio. Euro gefördert
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Säsische Beteiligungsgesellschaft
- https://sbg.sachsen.de/nachfolge.html
Sachsen
30.06.2027
- natürliche Personen,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Investitionen
Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen
nein
Es werden natürliche und juristische Personen unterstützt bei verschiedenen Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Kulturellen Erbe
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/industriekultur-kultur
Sachsen
- Unternehmen
- Selbstständige
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)
Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen
ja
Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden untersützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich
Sachsen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Richtlinie)
- Großunternehmen (Richtlinie Einzelprojektförderung)
- Studien und Beratungsleistungen
- Investitionen
- Planungsleistungen
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von KMU.
Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von großen Unternehmen.
Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
nein
Unternehmen in Sachsen-Anhalt werden in Projekten der Ressourceneffizienz gefördert.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-ressourceneffizienz
Sachsen
31.12.2028
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Natürliche Personen
Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Investitionen in kulturelle Infrastruktur
- Altlastensanierung und Bodenschutz
- Investition in Sportstätten
- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
- Begleitung des demografischen Wandels
- Verbesserung der touristischen Infrastruktur
- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
nein
Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/clld-projekte-efre
bundesweit
31.12.2027
KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen.
Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.
Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen Beratungsstellen bereitgestellt.
eingeschränkt
Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Ansprechpartner (Projektträger) : Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unter Einbezug des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html
Sachsen
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände
- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
- regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:
- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken
- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen
- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden
- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie
-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,
-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder
-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg
nein
Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat Tourismus, Standortmarketing
- https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung