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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

635 Treffer:
Gründungsrichtlinie Thüringen  

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen in Form von Intensivberatungen, Existenzgründungspässen, der Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen sowie einer Gründungsprämie.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

 

Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

 

Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.

 

Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.

Was wird gefördert?

Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.

 

Gefördert werden:

- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben

- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU

- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben

 

Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Beispiele

Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:

- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen

- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen

- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen

- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

 

Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.

 

Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.

 

Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Weitere Informationen  
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)  

Das Programm zielt darauf ab, die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. Es fokussiert auf die Verbesserung der persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen im ländlichen Raum durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Weitere Informationen  
Start-up BW Pre-Seed  

Das Land Baden-Württemberg fördert über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus junge Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung, insbesondere in Reaktion auf zurückhaltende Investitionen privater Investoren und VC-Gesellschaften in dieser risikoreichen Phase.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind und sich noch in der Betreuungsphase befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die in der Regel noch keine Marktreife erreicht haben und einen starken regionalen Bezug aufweisen.

Beispiele

- Notwendige Kosten des Gründungsvorhabens:

 

 

- Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium und basiert auf einem positiven Votum des Betreuungspartners.

 

Die Anträge für das Förderprogramm „BW Pre-Seed“ können bei der L-Bank eingereicht werden. Das genaue Datum des Antragseingangs bei der L-Bank ist entscheidend für die Bearbeitung der Förderanträge.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen  
Thüringen - Dynamik  

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

antragsberechtigt sind:

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors

- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe

- Existenzgründer:innen in den genannten Branchen

- natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

- Vorhaben, die keine Innovation darstellen

- Investitionen der Ersatzbeschaffung

- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),

- Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag:

- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können

- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können

Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.

 

Laufzeiten:

Thüringen-Dynamik-Darlehen:

- 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit

- 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit

- 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

- 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre

 

Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen

Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm THÜRINGEN-DYNAMIK ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.

Weitere Informationen  
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)  

Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein stellt Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen bereit.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2037

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.

Was wird gefördert?

Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.

Weitere Informationen  
Interreg Deutschland-Danmark Schleswig-Holstein  

Es werden Projekte für innovative, grüne, attraktive und funktionelle Regionen gefördert.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:

- Öffentliche und halböffentliche Institutionen

- Forschungs- und Bildungseinrichtungen

- Interessenorganisationen

- Private Institutionen und Unternehmen

Was wird gefördert?

Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:

- Eine innovative Region

- Eine grüne Region

- Eine attraktive Region

- Eine funktionelle Region

Art und Höhe der Zuwendung

Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.

Bewerbungsverfahren

Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.

Weitere Informationen  
Interreg Baltic Sea Region Schleswig-Holstein  

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.

Was wird gefördert?

Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.

 

In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:

- Innovative Gesellschaften

- Intelligente Wassernutzung

- Klimaneutrale Gesellschaften

- Strategische Zusammenarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.

 

Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.

Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.

Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.

 

Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.

Bewerbungsverfahren

Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Weitere Informationen  
Enterprise Europe Network Schleswig-Holstein  

Das Enterprise Europe Network wird von der Europäischen Kommission gefördert und bietet Ihnen daher alle Dienstleistungen kostenfrei an.

Fördergebiet

Für wen?

Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.

Was wird gefördert?

Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:

- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung

- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland

- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

- Erste Einschätzung der Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens ("Innovationsmanagement-Check")

- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen

- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission

- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung

- Organisation von Veranstaltungen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.

Weitere Informationen  
Eurostars  

Ziel von Eurostars ist es, die europäische Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.

KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

 

Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.

Bewerbungsverfahren

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.

Weitere Informationen  
European Innovation Council (EIC)  

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können: EIC Pathfinder, EIC

Transition und EIC Accelerator. Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open

calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic

Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die

genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen

veröffentlicht.

Art und Höhe der Zuwendung

Unterschiedlich je nach Programm

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Weitere Informationen  
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