Förderwegweiser
Thüringen
31.12.2029
Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.
Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Gefördert werden:
- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben
Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:
- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen
- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen
- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase
Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.
Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.
Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.
nein
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gruendungsrichtlinie
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
30.06.2027
Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind und sich noch in der Betreuungsphase befinden.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die in der Regel noch keine Marktreife erreicht haben und einen starken regionalen Bezug aufweisen.
- Notwendige Kosten des Gründungsvorhabens:
- Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).
Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.
Anträge können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium und basiert auf einem positiven Votum des Betreuungspartners.
Die Anträge für das Förderprogramm „BW Pre-Seed“ können bei der L-Bank eingereicht werden. Das genaue Datum des Antragseingangs bei der L-Bank ist entscheidend für die Bearbeitung der Förderanträge.
eingeschränkt
Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 43 „Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/start-up-bw-pre-seed.html
Thüringen
31.12.2029
antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe
- Existenzgründer:innen in den genannten Branchen
- natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
Förderfähig sind:
- Vorhaben, die keine Innovation darstellen
- Investitionen der Ersatzbeschaffung
- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
- Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Maximaler Finanzierungsbetrag:
- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können
- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können
Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.
Laufzeiten:
Thüringen-Dynamik-Darlehen:
- 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
- 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen
Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
nein
Das Förderprogramm THÜRINGEN-DYNAMIK ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB); Hausbank
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Thueringen-Dynamik
31.12.2037
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/
31.12.2027
Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:
- Öffentliche und halböffentliche Institutionen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Interessenorganisationen
- Private Institutionen und Unternehmen
Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:
- Eine innovative Region
- Eine grüne Region
- Eine attraktive Region
- Eine funktionelle Region
Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.
Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.
nein
Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Interreg, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-6a-deutschland-danmark/
31.12.2027
Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.
Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.
In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:
- Innovative Gesellschaften
- Intelligente Wassernutzung
- Klimaneutrale Gesellschaften
- Strategische Zusammenarbeit
Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.
Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.
Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.
Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.
Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.
Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)
nein
Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.
- Zuwendungsgeber : Interreg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-baltic-sea-region/
Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.
Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.
Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:
- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung
- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland
- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen
- Erste Einschätzung der Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens ("Innovationsmanagement-Check")
- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen
- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission
- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung
- Organisation von Veranstaltungen
nein
Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/enterprise-europe-network/
bundesweit
31.12.2027
Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.
Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.
nein
KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Eurostars
- https://www.eurostars.dlr.de/de/1332.php
bundesweit
31.12.2027
Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.
Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können: EIC Pathfinder, EIC
Transition und EIC Accelerator. Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open
calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic
Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die
genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen
veröffentlicht.
Unterschiedlich je nach Programm
nein
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.
- Zuwendungsgeber : European Innivation Council
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_HORIZON_EUROPE_-_EIC.pdf