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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland  

Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die

Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • http://www.bbs-saar.de/
 
Startkapital-Programm des Saarlandes  

Um Existenzgründungen und -festigungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen zu fördern, stellt die SIKB Startkapital in Form von langfristigen Darlehen zur Verfügung. Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Darstellung des Betriebsmittelbedarfs verwendet werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch EUR 25.000. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf einem Vordruck vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Startkapital in Form von vergünstigten Zinssätzen können touristische Start-ups in die Selbstständigkeit starten.

Weitere Informationen  
Aus- und Weiterbildungskredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Betriebsmittelbedarf, Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag:

- 2 Mio. € für Investitionskredite

- 500.000 € für Betriebsmittelkredite

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten.

Weitere Informationen  
GuW Thüringen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung  

GuW Thüringen ist ein Förderprogramm mit dem kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte, Innovationen und Markteinführungen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben und die Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000.

Bis zu 100% der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.

Weitere Informationen  
SACHSEN-ANHALT MUT. Die IB-Zwischenfinanzierung  

Mit der IB-Zwischenfinanzierung werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, wenn Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer

Was wird gefördert?

Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro), Laufzeit: bis zu 3 Jahre, die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. Das IB-Nachfolgedarlehen  

Erfolgreiche Unternehmen fortführen, Nachfolge regeln, Beteiligungen eingehen. Das IB-Nachfolgedarlehen dient der Finanzierung von Nachfolgelösungen in Unternehmen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelunternehmen); Freiberufler; natürliche Personen

Was wird gefördert?

Erwerb einer tätigen Beteiligung; Erwerb von Anlage- und/oder Umlaufvermögen; Erwerb immaterieller Gegenstände.

Art und Höhe der Zuwendung

Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro). Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.

Weitere Informationen  
Garantien für Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen

Was wird gefördert?

Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt.

Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).

Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre; Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem Gründercoaching Deutschland und kann mit bis zu 75% gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 175.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
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