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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

635 Treffer:
FTI-Thüringen TRANSFER  

Get started 2gether unterstützt junge Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

get started 2gether:

-> Antragsberechtigt sind junge Unternehmen (zwischen Gründung und Antragstellung dürfen nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein), die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen ausgewählt wurden.

 

Kaltmietfreistellungen:

-> Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren

Was wird gefördert?

Fördergegenstände:

 

get started 2gether

-> Bei get started 2gether können Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen erforderlich sind, gefördert werden.

 

Kaltmietfreistellung

-> Im Rahmen der Kaltmietfreistellung werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum/ Applikationszentrum gewährten Mietfreistellungen von jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gefördert.

Art und Höhe der Zuwendung

get started 2gether

-> Die förderfähigen Ausgaben werden mit 80 % max. jedoch mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 EUR gefördert.

 

Kaltmietfreistellungen

-> Den Trägern oder Betreibergesellschaften der Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Jahr bewilligt, wobei die begünstigten jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen als Mieter (Zuwendungsempfänger) mit max. 10.000 EUR pro Jahr gefördert werden können.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweis können über das Web-Portal

(www.aufbaubank.de/TAB-Portal) der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Die elektronische Antrag-

stellung und Bewilligung kann nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3

Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erfolgen. Eine schriftliche Abwicklung bleibt weiterhin

möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“ Get started 2gether unterstützt junge Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Kaltmietfreistellung soll die Rahmenbedingungen für die Gründungs- und erste Entwicklungsphase junger technologieorientierter, wissensbasierter und kreativwirtschaftlicher Unternehmen verbessern.

Weitere Informationen  
BBT classic Thüringen  

Die Bürgschaftsbank vergibt Bürgschaften für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Was wird gefördert?

- Betriebsmittel

- Investitionen

- Anteilserwerb

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaftsbetrag: max. 2 Mio Euro

Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag

 

Laufzeit:

- 15 Jahre

- 23 Jahre (Baufinanzierung)

- 20 Jahre (Programmkredit)

- 8 Jahre (Betriebsmittel)

 

Bearbeitungsentgelt: 1%, min. 250 Euro, max. 10.000 Euro

Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 2 Mio Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.

Weitere Informationen  
BBT express Thüringen  

Die Bürgschaftsbank vergibt Bürgschaften für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Für wen?

gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro

Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag

 

Laufzeit:

- 15 Jahre

- 23 Jahre (Baufinanzierung)

- 20 Jahre (Programmkredit)

- 8 Jahre (Betriebsmittel)

 

Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro

Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.

Weitere Informationen  
BBT basis Thüringen  

Die Bürgschaftsbank vergibt Bürgschaften für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Was wird gefördert?

- Betriebsmittel

- Investitionen

- Anteilserwerb

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro

Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag

 

Laufzeit:

- 15 Jahre

- 23 Jahre (Baufinanzierung)

- 20 Jahre (Programmkredit)

- 8 Jahre (Betriebsmittel)

 

Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro

Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.

Weitere Informationen  
MBG classic Thüringen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Was wird gefördert?

Anteilserwerb

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro

Auszahlungsquote: 100%

 

Laufzeit: 10 Jahre

 

Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%

 

Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.

Weitere Informationen  
MBG express Thüringen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro

Auszahlungsquote: 100%

 

Laufzeit: 10 Jahre

 

Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%

 

Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.

Weitere Informationen  
MBG Mikromezzanin Thüringen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag: min. 00.000 Euro, max. 50.000 Euro

Auszahlungsquote: 100%

 

Laufzeit: 7 bis 10 Jahre

 

Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 3,5%

 

Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): 8% festes Entgelt, 1,5% Gewinnbeteiligung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Thüringen  

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.

 

Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.

 

Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*

- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.

- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.

 

* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) Thüringen  

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.

 

Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.

 

Voraussetzungen:

Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus

- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung

- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind

- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken

- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen

Art und Höhe der Zuwendung

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.

 

Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.

 

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.

Bewerbungsverfahren

Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-

frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.

 

Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer

zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Weitere Informationen  
GREEN invest - Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (Beratung und Investitionen)  

Das Förderprogramm Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen hat das Ziel, Unternehmen zu ermöglichen, Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen und zu nutzen sowie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit im betrieblichen Handeln zu forcieren.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Förderfähig sind:

- Zuwendungsempfänger:innen für die Energieeffizienzberatung (nach Ziffer 2.1 der Richtlinie) können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.

- Zuwendungsempfänger:innen für investive Vorhaben (nach Ziffer 2.2 der Richtlinie) können Unternehmen sein

 

Voraussetzung:

- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden und zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen.

- Das Vorhaben wird in einer Betriebsstätte in Thüringen durchgeführt.

- Zur Finanzierung der beantragten Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel eingesetzt.

- Der/die Berater:in ist in der Fachberatungsdatenbank der Thüringer Aufbaubank gelistet.

- Soweit möglich, sind mindestens 3 Angebote für die Investitionsmaßnahmen einzuholen. Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter:innen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die:

- umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale bezogen auf den Prozess in Unternehmen aufzeigen (Situationsanalyse)

- Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist)

- Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung

- Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar- Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit).

Art und Höhe der Zuwendung

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beratung sowie die sich daraus ergebenden Investitionen über einen Zuschuss (projektbezogene Anteilsfinanzierung).

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

Höhe des Zuschusses für die messtechnisch gestützte Beratung:

- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 7.500 Euro

- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 2.500 Euro

- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 5.000 Euro

- bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500 Euro

 

Höhe des Zuschusses für die Contracting-Beratung:

- bis zu 80 % des Beratungshonorars, maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 1.920 Euro

 

Höhe des Investitionszuschusses:

- für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze (siehe Glossar)

 

Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm GREEN invest richtet sich an Unternehmen. Gefördert werden die Energieberatung und energetische Investitionen. Green Invest in ein Zuschussprogramm.

Weitere Informationen  
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