Förderwegweiser
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://sh.ermoeglicher.de/unternehmen/gruenden/
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.
Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.
Die Laufzeit beträgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lebensdauer 5 bis 20 Jahre
Anträge sind formlos über die Hausbank zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-kommunalnahe-unternehmen/
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Nachfolgeregelungen, Anteils-/Unternehmenskäufe und Existenzgründungen.
Eine Stille Beteiligung ist im Rahmen von eienr Förderung von 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR möglich. Sie läuft über 10 Jahre.
Eine Offene Beteiligung hat max. 200.000 EUR als Minderheitsbeteiligung und bis zu 24,9 % des Kapitals. Sie läuft über 7 Jahre.
Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/beteiligungsfonds-mittelstand-sh-bmsh/
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer:innen, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von
- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen
- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen
- Rationalisierungsmaßnahmen
- energetischen Projekten
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- außenwirtschaftlichen Aktivitäten
Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen
Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes
Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich
Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich
Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank
Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.
Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-wirtschaft/
Gefördert werden:
- natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafter:innen
- Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet
- Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
- Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")
- Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
- Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt
Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 EUR ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 % (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.
Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 250.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
Auszahlung: 100 %
Zinssatz:
-> 5,00 % für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung
-> 5,50 % für Unternehmensgründungen und -übernahme
-> alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz
Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck)
Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: monatliche Annuität
tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre
Besicherung: keine
Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter:innen abzugeben
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, einen Berater oder direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/
eingeschränkt
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/
- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten
- innovative Unternehmen
- Gründungen Kapitalgesellschaft mit Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 EUR
- die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Stille Beteiligung:
Finanzierungsvolumen über den Fonds: > 50.000 EUR oder ≤ 500.000 EUR über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)
Laufzeit der Beteiligung: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)
Abgabe von Unternehmensanteilen: nein
Offene Beteiligung:
Finanzierungsvolumen über den Fonds: ≤ 1.000.000 €
Laufzeit der Beteiligung: entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).
Beteiligungsentgelt: nein
Abgabe von Unternehmensanteilen: zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 25 %
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
- Zuwendungsgeber : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/seed-und-start-up-fonds-innovationsfonds-sh/
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 Prozent des Kapitals
Tilgungsrate:
stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit:
stille Beteiligung: 10 Jahre
offene Beteiligung: 7 Jahre
Beteiligungsentgelt:
bonitätsabhängig
Anträge sind formlos zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), EFRE-Fondsmanagement oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
eingeschränkt
Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG), Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.ib-sh.de/produkt/beteiligungsfonds-mittelstand-sh/
Thüringen Thüringen
31.12.2029
Die Zuwendungen werden für Vorhaben von KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gewährt.
Des Weiteren können große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen bei Beteiligungen an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG gefördert werden.
Es sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig:
- Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33),
- Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1),
- Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46) sowie
- Handwerksunternehmen, die in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gemäß Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkskammern eingetragen sind, außer Autohändler.
WZ 2008-Klassifikationen: www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Gegenstand der Förderung
Messeförderung:
KMU des verarbeitenden Gewerbes: Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig.
Handwerksunternehmen oder -organisationen: Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher*innen). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke: Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Kontaktanbahnungskosten im Ausland:
Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner:innen, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater:innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt "Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland" gelistet sind, erbracht werden.
Die Zuschüsse für Messebeteiligungen werden mit einem Fördersatz von 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau gewährt. Diese Ausgaben müssen insgesamt mindestens 1.000 EUR betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 % erhöht. Mit dieser Erhöhung sind alle weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit der Messebeteiligung abgegolten.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu vier Beteiligungen gefördert werden.
Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht zuwendungsfähig.
Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden und der letzten 2 Kalenderjahre nicht übersteigen.
Der über unser Antragsportal gestellte und unterzeichnete Förderantrag mit allen erforderlichen Anlagen ist spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original bei der Thüringer Aufbnbaubank einzureichen ist. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko begonnen werden.
Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
nein
Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner:innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Aussenwirtschaftsfoerderung
Thüringen
Gefördert werden:
- Gewerbliche Unternehmen und deren Inhaber:innen bzw. Gesellschafter:innen, soweit sie leitend im Unternehmen tätig sind
- Freiberufler:innen
- Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Position tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
Voraussetzungen:
Gefördert werden kann,
- wenn die vorhandenen Sicherheiten ausgeschöpft sind
- wenn werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen
- wenn die Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten durch die/den Kreditnehmer:in bei einem normalen wirtschaftlichen Verlauf innerhalb der vereinbarten Fristen zu erwarten ist
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages.
Bei Mietkauf- und Leasingverträgen darf die Bürgschaft regelmäßig 60% der in den ausstehenden Raten enthaltenen Tilgungsanteile nicht übersteigen.
In Ausnahmefällen können Bürgschaften auch für einen mehrheitlichen Anteilserwerb durch ein Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Freistaates Thüringen gewährt werden. Hierfür beträgt die maximal zulässige Bürgschaftsquote 60%.
Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
Anträge stellen wird über die Hausbank gestellt.
Für die Verbürgung von Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen muss.
Bürgschaften können auf Basis der De-minimis-Verordnung oder der AGVO gewährt werden.
Für Bürgschaften nach der De-minimis-Verordnung ist die maximale Beihilfegrenze von 300.000 EUR innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen.
Für Bürgschaften nach der AGVO sind die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO zu berücksichtigen. Diese belasten jedoch nicht die o. g. maximale Beihilfegrenze nach der De-minimis-Verordnung.
nein
Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler:innen sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Mit Hilfe einer Bürgschaft werden Kredite und Avale besichert. Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften