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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

638 Treffer:
Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)  

Der Freistaat Sachsen fördert die Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen in Sachsen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Was wird gefördert?

- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)

- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

 

Voraussetzung:

- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)

- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken

- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen

- Die Förderung ist einmalig

Beispiele

Folgende Kosten sind förderfähig:

 

Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal

 

Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch

- Vergleiche mit Lieferanten

- Kosten der Schließung von Teilbereichen

- Umstellung von Betriebsabläufen

Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).

 

 

Folgende Kosten sind nicht förderfähig:

- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)

- Steuern und öffentliche Abgaben

- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)

- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze

- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen

- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet

 

Laufzeiten und Tilgung

- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten

- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich

 

Verwendungsnachweis

- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)

- Weiterhin freies Anlagevermögen

- Sonstige Drittsicherheiten

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Beihilferechtliche Regelungen

- De-minimis-Beihilfen​​​​​​​

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)  

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Unternehmen und insbesondere Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind direkt zu stellen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von u.a selbstgenutzten gewerblichen Immobilien oder auch Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages bzw. maximal 2 Mio. EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Zusätzlich können Kosten für Gründercoaching bis 500 EUR übernommen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung von Finanzierungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).

Was wird gefördert?

Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.

Weitere Informationen  
RL Denkmalförderung  

Der Freistaat Sachsen fördert die Sicherung, den Erhalt, die Pflege und die Nutzbarmachung der sächsischen Kulturdenkmale und des mit diesen verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sowie gemeinnützige Vereinigungen, die nach ihrer Saztung Denkmalpflege betreiben. Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme. Träger von unteren Denkmalschutzbehörden sind antragsberechtigt, sofern sie Ersatzvornahmen vollziehen. Der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.

Beispiele

Eine Zuwendung kann bewilligt werden für

 

1. Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals. Dazu gehören auch:

a) Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung eines früheren Zustandes,

b) Maßnahmen, um ein zerstörtes Denkmal wiederzugewinnen oder um ein Denkmal oder Teile desselben nachzubilden,

c) Maßnahmen, um ein Kulturdenkmal an einen anderen Ort zu versetzen,

2. Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen sowie restauratorische Untersuchungen,

3. Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb eines Denkmalschutzgebietes (§ 21 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes), die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, sofern diese auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde durchzuführen sind,

4. technische Maßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder von Teilen des Denkmals erforderlich sind,

5. Maßnahmen, um die durch Bergung aus einem Denkmal gewonnenen und wiederverwendbaren Teile in einen neuen ganzheitlichen oder fragmentarischen Zusammenhang zu stellen,

6. Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege,

7. Maßnahmen, um archäologische Kulturdenkmale zu dokumentieren, zu sichern und falls erforderlich auszugraben,

8. Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche zum Schutz darunterliegender archäologischer Sachzeugen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Landesprogramm Denkmalpflege 50% und im Sonderprogramm (für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung) 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 EUR ist eine Festbetragsförderung mit einer Förderquote bis zu 25% möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen, für die Dokumentation und Sicherung archäologischer Funde und für den Schutz archäologischer Vorkommen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie 100% des denkmalbedingten Aufwands bei Ersatzvornahmen durch die Denkmalschutzbehörden.

Bewerbungsverfahren

Anträge für das Landesprogramm sind bis zum 30. Oktober für das Folgejahr einzureichen. Für Maßnahmen, die der Sicherung eines Kulturdenkmals dienen, können Anträge ohne Beachtung der Frist eingereicht werden.

Anträge für das Sonderprogramm Denkmalpflege können laufend gestellt werden.

Antragstelle ist das

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Schloßplatz 1

01067 Dresden

Tel. (03 51) 48 43 04 00

Fax (03 51) 48 43 04 99

E-Mail: post@lfd.smi.sachsen.de

Internet: www.lfd.sachsen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Maßnahme muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen. Notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Weitere Informationen  
Förderung für die sächsischen Braunkohlereviere  

Das Sächsische Kabinett hat die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Mit der Richtlinie werden investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Gemeinden,

- Landkreise,

- andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen,

- andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen,

- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts,

- Forschungs- und Kultureinrichtungen und

- Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens

 

 

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- alle investiven projektbezogenen Ausgaben

- Ausgaben für Grunderwerb bis zur Höhe von 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben (Wertermittlung eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich)

- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

- Baunebenkosten einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien bis zu einer Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes (ohne Planungskosten)

Was wird gefördert?

Maßnahmen in folgenden Bereichen:

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz sowie

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung mindestens 25.000 TEUR

Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:

- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)

- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)

- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse

 

Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.

Bewerbungsverfahren

Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag

 

Für Projektträger kommunaler Maßnahmen:

- Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) über den Abschluss des Vorverfahrens.

- SAS berät bei der Weiterentwicklung der Projekte.

 

 

Für Projektträger von Landesmaßnahmen:

Projektträger, die das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, melden sich vor Antragstellung telefonisch bei den Kundenberaterinnen der SAB.

 

 

Ab Eingang Ihres Förderantrages übernimmt die SAB die weiterführende Antragsprüfung.

 

Förderergänzungsdarlehen:

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungs- bzw. Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Nähere Informationen und Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA) - Gewerbliche Wirtschaft  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Beispiele

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.

- detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung file:///C:/Users/id156675/Downloads/übersicht-vorhabensarten-und-förderhöhen_final_20(8).pdf

- Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen file:///C:/Users/id156675/Downloads/grw-fördergebietskarte-freistaat-sachsen-2022-2027_20(8).pdf

- Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).

- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

Bewerbungsverfahren

- Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammenstellen (file:///C:/Users/id156675/Downloads/grw-riga_aufstellung-einzureichender-unterlagen.pdf)

- Förderantrag über das Förderportal erstellen

- Förderantrag ausdrucken und rechtsverbindlich unterschreiben

- Förderantrag im Förderportal unter „Vorhaben“ > „Aufgaben“ > „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ hochladen

- Nach Registrierung desAntrags Erhalt einer Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Sachsen werden anteilig mit einer individuellen Höhe bezuschusst

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt  

Zur Finanzierung konkreter Vorhaben, wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters, Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen sowie für Existenzgründungen stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) stille Beteiligungen zur Verfügung.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.

Beispiele

Bauliche und maschinelle, Investitionen,

Innovationen,

Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,

Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,

Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Sachsen-Anhalt  

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer

Was wird gefördert?

BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank. Verbesserte Kreditkonditionen durch eine werthaltige Sicherheit. Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstitute.

Beispiele

Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, die Kreditobergrenze liegt bei 500.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.

Anträge sind an die

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Große Diesdorfer Straße 228

39108 Magdeburg

Tel. (03 91) 7 37 52-0

Fax (03 91) 7 37 52-15

E-Mail: info@bb-mbg.de

Internet: www.bb-mbg.de

zu richten.

Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.

Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.

Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.

Weitere Informationen  
GRW UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"  

Förderung von Betriebsstätten für die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz (mehr als 50 % des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte), die gem. den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.

 

Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.

Was wird gefördert?

- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren

- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 EUR bis höchstens 80.000 EUR je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)

 

Voraussetzung:

- Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR

- Dabei können pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden

Art und Höhe der Zuwendung

In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:

 

- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35 %

- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25 %

- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15 %

 

des förderfähigen Investitionsvolumens.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt gefördert wobei sich die Höhe der Förderung an der Größe des Unternehmens richtet.

Weitere Informationen  
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