Förderwegweiser
Thüringen
Gefördert werden:
- Gewerbliche Unternehmen und deren Inhaber:innen bzw. Gesellschafter:innen, soweit sie leitend im Unternehmen tätig sind
- Freiberufler:innen
- Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Position tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
Voraussetzungen:
Gefördert werden kann,
- wenn die vorhandenen Sicherheiten ausgeschöpft sind
- wenn werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen
- wenn die Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten durch die/den Kreditnehmer:in bei einem normalen wirtschaftlichen Verlauf innerhalb der vereinbarten Fristen zu erwarten ist
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages.
Bei Mietkauf- und Leasingverträgen darf die Bürgschaft regelmäßig 60% der in den ausstehenden Raten enthaltenen Tilgungsanteile nicht übersteigen.
In Ausnahmefällen können Bürgschaften auch für einen mehrheitlichen Anteilserwerb durch ein Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Freistaates Thüringen gewährt werden. Hierfür beträgt die maximal zulässige Bürgschaftsquote 60%.
Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
Anträge stellen wird über die Hausbank gestellt.
Für die Verbürgung von Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen muss.
Bürgschaften können auf Basis der De-minimis-Verordnung oder der AGVO gewährt werden.
Für Bürgschaften nach der De-minimis-Verordnung ist die maximale Beihilfegrenze von 300.000 EUR innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen.
Für Bürgschaften nach der AGVO sind die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO zu berücksichtigen. Diese belasten jedoch nicht die o. g. maximale Beihilfegrenze nach der De-minimis-Verordnung.
nein
Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler:innen sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Mit Hilfe einer Bürgschaft werden Kredite und Avale besichert. Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
Thüringen Thüringen
31.12.2026
get started 2gether:
-> Antragsberechtigt sind junge Unternehmen (zwischen Gründung und Antragstellung dürfen nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein), die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen ausgewählt wurden.
Kaltmietfreistellungen:
-> Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren
Fördergegenstände:
get started 2gether
-> Bei get started 2gether können Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen erforderlich sind, gefördert werden.
Kaltmietfreistellung
-> Im Rahmen der Kaltmietfreistellung werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum/ Applikationszentrum gewährten Mietfreistellungen von jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gefördert.
get started 2gether
-> Die förderfähigen Ausgaben werden mit 80 % max. jedoch mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 EUR gefördert.
Kaltmietfreistellungen
-> Den Trägern oder Betreibergesellschaften der Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Jahr bewilligt, wobei die begünstigten jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen als Mieter (Zuwendungsempfänger) mit max. 10.000 EUR pro Jahr gefördert werden können.
Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweis können über das Web-Portal
(www.aufbaubank.de/TAB-Portal) der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Die elektronische Antrag-
stellung und Bewilligung kann nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3
Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erfolgen. Eine schriftliche Abwicklung bleibt weiterhin
möglich.
nein
Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“ Get started 2gether unterstützt junge Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Kaltmietfreistellung soll die Rahmenbedingungen für die Gründungs- und erste Entwicklungsphase junger technologieorientierter, wissensbasierter und kreativwirtschaftlicher Unternehmen verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/FTI-Thueringen-TRANSFER
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 2 Mio Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1%, min. 250 Euro, max. 10.000 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 2 Mio Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
nein
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Anteilserwerb
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren
Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 00.000 Euro, max. 50.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 7 bis 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 3,5%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): 8% festes Entgelt, 1,5% Gewinnbeteiligung
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
31.12.2026
Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.
Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.
Gegenstand der Förderung
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes
Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen
ja
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gemeinschaftsaufgabe-GRW
Thüringen
31.12.2027
Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.
Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.
Voraussetzungen:
Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken
- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.
Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-
frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.
Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer
zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.
nein
Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Verbesserung-der-regionalen-Wirtschaftsstruktur-GRW-Teil-II