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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2021-2027  

Die Europäische Union unterstützt mit dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) strukturschwache ländliche Gebiete in der Europäischen Union. Viele ländliche Gebiete in der EU leiden unter strukturellen Problemen wie dem Mangel an attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualifikationsdefiziten, unzureichenden Investitionen in Konnektivität, Infrastrukturen und wesentlichen Dienstleistungen sowie der Abwanderung von Jugendlichen. Es ist von grundlegender Bedeutung, das sozioökonomische Gefüge in diesen Gebieten zu stärken, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Generationswechsel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in den ländlichen Gebieten, die Förderung der sozialen Inklusion und die Entwicklung von „intelligenten Dörfern“ in ganz Europa. Neue ländliche Wertschöpfungsketten wie erneuerbare Energien, die entstehende Bioökonomie, die Kreislaufwirtschaft und verschiedene Arten von Tourismusaktivitäten können für den ländlichen Raum ein gutes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bieten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.

 

Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:

 

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen

- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen

 

Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Weitere Informationen  
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt  

Außerhalb der staatlichen Programme fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.

Beispiele

Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.

Bewerbungsverfahren

Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.

Weitere Informationen  
Gründungsstipendium SH  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind Absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Was wird gefördert?

Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die finanzielle Förderung besteht aus drei Komponenten: Stipendium monatlich 1.600 EUR über 6 bei Verlängerung bis zu 12 Monaten (Studierende 50 Prozent), inkl. Sozial- und Sachkosten, etc., bis zu 200 EUR für Kosten der Eintragung in das Handelsregister, Notar- und Gerichtskosten, bis zu 5.000 EUR als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spez. Beratungsleistungen)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm für Existenzgründung RLP  

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,

– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen

– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,

– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie

– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
 
ÖPP-Finanzierung Branchenburg  

Das Programm fördert Investitionen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) in die kommunale Infrastruktur.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.

Was wird gefördert?

Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:

 

- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)

- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude

- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.

- Hochschulen und Forschungseinrichtungen

- Ver- und Entsorgungsvorhaben

- kommunale Verkehrsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung kann in in verschiednene Formen erfolgen:

 

- Forfaitierung mit Einredeverzicht

- Projektfinanzierung

- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung

Bewerbungsverfahren

Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.

Weitere Informationen  
ISB Mittelstandskredit  

Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und richtet sich dabei insbesondere an junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Programm födert

- Investitionen

- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager

- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen

 

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

 

Kredithöchstbetrag:

- 5 Mio. EUR für Investitionskredite

- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite

 

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

 

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.

 

Laufzeitvarianten:

 

- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite

- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.

Weitere Informationen  
ERP-Gründerkredit – StartGeld  

Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem geringen Fremdfinanzierungsbedarf.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)

- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.

Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninfonds Deutschland  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzaninfonds Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.

Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.

Was wird gefördert?

Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.

Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.

Weitere Informationen  
Berlin Infra  

Mit "Berlin Infra" unterstützt die IBB öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist, bei Infrastrukturprojekten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Was wird gefördert?

Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden, z. B. in den Bereichen:

 

- Ver- und Entsorgung

- Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)

- Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr

- Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)

- Bildungs- und Forschungsinfrastruktur

- IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen

- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger

- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb

- kommunale Wohnungswirtschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.

 

- Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR

- Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

- Laufzeit: bis zu 30 Jahre

- Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre

- Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der IBB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.

Weitere Informationen  
KfW-Programm Erneuerbare Energien  

Mit dem Programm "KfW-Programm Erneuerbare Energie" biete die KfW eien Förderkredit für Strom und Wärme in Standard und Premium-Option.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände

- Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller

- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

- Freiberufler

- Landwirte

 

Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

- Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

- In Deutschland tätige Freiberufler

 

Nicht antragsberechtigt sind:

 

- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen

- Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden

 

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende

- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung

 

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe

- Treuhandkonstruktionen

- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungs­weise abgeschlossener Vorhaben

- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteil

Art und Höhe der Zuwendung

- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten

- Standard: bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben

- Premium: zusätzliche Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln

- Premium: bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben

 

Standard: Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Premium: Kombination mit anderen Förderprogrammen teilweise und

unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Kredit, der die Investition in erneurbare Energien ermöglicht.

Weitere Informationen  
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