Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-agricultural-fund-rural-development_en?etrans=de
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
Antragsberechtigt sind Absolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die finanzielle Förderung besteht aus drei Komponenten: Stipendium monatlich 1.600 EUR über 6 bei Verlängerung bis zu 12 Monaten (Studierende 50 Prozent), inkl. Sozial- und Sachkosten, etc., bis zu 200 EUR für Kosten der Eintragung in das Handelsregister, Notar- und Gerichtskosten, bis zu 5.000 EUR als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spez. Beratungsleistungen)
Anträge sind zu stellen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Lorentzendamm 24
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung von Unternehmen durch Absolventen und Mitarbeiter aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Förderung erfolgt durch finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von Infrastruktur (unentgeltlicher Arbeitsplatz) und durch Betreuungs- und Coaching-Angebote.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/gruendungsstipendium-schleswig-holstein/
Antragsberechtigt sind
– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,
– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Beratungen
– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,
– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie
– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.
Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.
ja
Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
- https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
Brandenburg
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Finanziert werden bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) Bauunternehmen, Projektgesellschaften und Finanzierungsinstitute.
Das Program fördert öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:
- soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)
- Sporteinrichtungen - Verwaltungsgebäude
- Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Ver- und Entsorgungsvorhaben
- kommunale Verkehrsvorhaben
Die Förderung kann in in verschiednene Formen erfolgen:
- Forfaitierung mit Einredeverzicht
- Projektfinanzierung
- Projektbezogenen Bankenrefinanzierung
Äntrage können bei der ILB oder der Hausbank gestellt werden.
nein
Mit dem Programm fördert die ILB öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Brandenburg (IBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Brandenburg (IBB)
- https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/oepp-finanzierung/
Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.
Das Programm födert
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. EUR für Investitionskredite
- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
nein
Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html#tab10785-0
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.
Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden, z. B. in den Bereichen:
- Ver- und Entsorgung
- Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
- Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
- Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
- Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
- IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
- kommunale Wohnungswirtschaft
Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.
- Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre
- Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre
- Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Anträge können bei der IBB gestellt werden.
nein
Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-infra.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Nicht antragsberechtigt sind:
- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Gefördert werden
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende
- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteil
- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
- Standard: bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben
- Premium: zusätzliche Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln
- Premium: bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben
Standard: Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Premium: Kombination mit anderen Förderprogrammen teilweise und
unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).
eingeschränkt
Ein Kredit, der die Investition in erneurbare Energien ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/?redirect=84480