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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

466 Treffer:
Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH  

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an Unternehmen in Hamburg, sofern diesen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Bürgschaften insbesondere für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen und tätige Beteiligungen, maschinelle und bauliche Investitionen, Betriebsverlagerungen oder im Rahmen des Unternehmenswachstums für Betriebsmittelverstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen

Art und Höhe der Zuwendung

Ausfallbürgschaft; Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel höchstens 80%; Die Ausfallbürgschaften werden für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren übernommen, bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge können formlos über die Hausbank gestellt werden. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für Finanzierungen, für die das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann, ist die Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg geeignet, um Kredite abzusichern.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)  

Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können Sie sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln. Dafür können Investitions-, und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro gewährt werden. Es werden besonders Darlehen für Vorhaben vergeben, die auf Innovation und Wachstum abzielen. Die Darlehen werden auf Basis der Programme „ERP-Gründerkredit – Universell“ und „KfW-Unternehmerkredit“ refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung (Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe usw.).

Für wen?

Existenzgründer (natürliche Personen), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks aus dem Freistaat Sachsen, Freiberufler (ausgenommen Zahnärzte, Ärzte nur auf Basis der offenen Planungsbereiche im jeweiligen Fachgebiet).

Was wird gefördert?

Investitionsdarlehen, Liquiditätshilfedarlehen

Beispiele

Gründung einer gewerblichen oder freiberflichen selbständigen Existenz, auch durch Erwerb einer tätigen Beteiligung. Festigung einer selbständigen Existenz (ab dem 6. Jahr nach Existenzgründung). Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen. Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung) bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Mit einem Höchstbetrag von bis zu 2,5 Millionen EUR je Vorhaben für Investitionen und Liquiditätshilfemaßnahmen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank bzw. im Folgenden zum Download. Die Bank leitet Ihren Antrag an die SAB weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und KMU verschiedener Branchen können dieses Programm zum Aufbau einer Existenz in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist die Bestätigung der Hausbank, dass das Vorhaben insgesamt finanziell tragfähig ist. Zudem muss die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines Jahres die Haupterwerbsgrundlage des Existenzgründers darstellen. Der Antragsteller muss über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. Die Gewährung von Beihilfen ist in den in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 genannten Wirtschaftszweigen ausgeschlossen.

Weitere Informationen  
Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)  

Dass Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ unterstützt sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können sich Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes (Krisenbewältigung), anteilige Finanzierung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in der Insolvenz (Massedarlehen), anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen und Auftragsfinanzierungen nach Bestätigung des Insolvenzplans (Neustartfinanzierung).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal 50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt. Krisenbewältigung: Zuschuss zu den förderfähigen Kosten für die Insolvenzplanerstellung bis zu 50 %, max. 10.000 EUR, Massedarlehen: bis 500.000 EUR, Neustartdarlehen: bis 1 Mio. EUR, max. 80 % des Gesamtbedarfs für Neu- und Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, marktüblicher Festzins für die gesamte Laufzeit, keine Bearbeitungsgebühr, direkte Antragstellung bei der SAB

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller in geeigneter Weise zu belegen. Weiterführende Informationen geben die nachstehenden Ansprechpartner.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit – Gründung und Nachfolge  

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) gewährt in Kooperation mit der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Investitionen sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen. Der Antragsteller darf nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sein.

Was wird gefördert?

Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, immaterielle Vermögenswerte, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung), Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben und maximal 1 Mio. EUR in drei Kalenderjahren je Kreditnehmer. Das Darlehen wird durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg mit bis zu 70% besichert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) fördert das BMWi gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur. Hierzu gehören auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur. Die Förderung wird von den Bundesländern ausgestaltet. Detaillierte Informationen sind den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind (in GRW-Gebieten) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen.

Beispiele

Bau von Gebäuden; Wander-, Rad- und Reitwege; unentgeltliche Park- und Rastplätze; unentgeltliche Informationszentren und Serviceeinrichtungen für Gäste

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt. Die max. Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem jeweiligen Gebiet. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder.

Bewerbungsverfahren

Für die Durchführung der GRW-Förderung sind die Länder zuständig.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

In strukturschwachen Regionen kann der Tourismus zur Verbesserung der Arbeitsplatzversorgung und Einkommenssituation sowie zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Im Rahmen der GRW-Förderung werden touristische Vorhaben daher explizit berücksichtigt.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Wachstum  

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg dienen. Dabei nutzt sie die Mittel des KfW-Unternehmerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, der Fischerei oder Aquakultur oder im Steinkohlebau tätig sind. Ausgeschlossen ist außerdem der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.

Was wird gefördert?

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen; Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals, Teilnahme des Unternehmens an einer bestimmten Messe/Ausstellung, Beratungsleistungen durch einen externen Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, Betriebsmittel inklusive Warenlager.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens; Die Darlehenshöhe beträgt maximal 500.000 EUR pro Vorhaben bzw. maximal 1,5 Mio. EUR (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewährt das Programm Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen.

Weitere Informationen  
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen von technologischen Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen möglichst vermeiden oder vermindern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert.

Beispiele

Umnutzung von Altbau zu Hotelgebäuden nach Passivhaus-Standard

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.

In der Regel können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30%.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahren: Einreichung einer Projektskizze zur Vorbegutachtung bei der KfW Bankengruppe

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Nutzung von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen ist auch im Tourismus wichtig für eine nachhaltige Entwicklung.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt als De-minimis-Beihilfen  

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Kredite, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen und Verbände spwie Vereinigung. Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen, deren Geschäftsanteile sich mehrheitlich bei der öffentlichen Hand befinden.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite übernommen werden.

Beispiele

Investitionsfinanzierungen (z.B. Gründung, Erweiterung, Modernisierung), Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen), Avalfinanzierungen (z.B. Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt in der Regel 70% des Ausfalls. Bürgschaften bis maximal 80% des Ausfalls bedürfen der Genehmigung durch den Minister der Finanzen. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. EUR begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme bedarf der Zustimmung des Ministers der Finanzen und des Ministers für Wissenschaft und Wirtschaft.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW) - Von der Idee zum Konzept: mit "BPW Berlin" in die Selbstständigkeit  

Der "BPW Berlin" ist mehr als ein reiner Businessplan-Wettbewerb: Als Gründerinnen und Gründer in Berlin-Brandenburg berät und unterstützt das IBB Business Team bei der Erstellung eines Geschäftskonzeptes. Es werden kostenlose Seminare, Webinare, Workshops und Foren geboten, die den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

Der jeweilige "BPW"-Zyklus startet immer im Herbst mit den Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) und endet im Juli des darauffolgenden Jahres.

Für wen?

Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen in Berlin oder Brandenburg planen, bereits existierende Unternehmen, die nicht älter als 12 Monate sind, bereits existierende Unternehmen, die ein weiteres Geschäftsfeld aufbauen oder ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernommen haben, Gründerinnen und Gründer, die ihr Konzept eigenhändig geschrieben haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Geschäftsideen, die in Seminaren, Webinaren, Workshops und Foren bearbeitet und in einen Businessplan überführt werden können. Es besteht die Wahl, ob Sie alle Angebote in Anspruch nehmen möchten oder nur punktuell jene Angebote, die die Gründung voranbringen.

Art und Höhe der Zuwendung

Insgesamt gibt es beim "BPW" Preisgelder in Höhe von mehr als 50.000 Euro sowie mediale Aufmerksamkeit zu gewinnen. Die Teilnahme an den "BPW"-Angeboten ist kostenlos.

Bewerbungsverfahren

Neben den vielen Angeboten können in drei Wettbewerbsphasen Konzept zur Bewertung eingereicht werden, um ein Feedback von den Experten des "BPW"-Netzwerkes zu erhalten. In jeder der drei Wettbewerbsphasen werden die drei Preisträger einer jeden Methode gekürt. Alle aktuellen Termine zu den Seminaren, Workshops und Abgaben finden Sie auf

www.b-p-w.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Wettbewerb ermöglilcht die Erstellung eines strukturierte Businessplans im Wettbewerbsmodus, Unterstützung bei der Erstellung des Geschäftskonzeptes, kostenfreie Seminare zur Unternehmensgründung sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes zu regionalen Partnern.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer  

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Berliner Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Berlin mit überwiegend überregionalen Absatz. Tourismusbetriebssätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen.

Was wird gefördert?

Errichtungsinvestitionen, Erstinvestitionen, lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze.

Beispiele

Für KMU: Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen. Für Großunternehmen: Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Erstinvestition zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen). Alternativ Lohnkostenzuschuss: Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden, der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt. Förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im C-Fördergebiet: Investitionszuschuss bis zu max. 30% für kleine, max. 20% für mittlere, max. 10% für große Unternehmen. Förderhöchstsätze für Betriebsstätten im D-Fördergebiet: Investitionszuschuss bis zu max. 20% für kleine, max. 10% für mittlere, max. 200 TEUR in 3 Jahren für große Unternehmen. Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von der Unternehmensgröße, Lage der Betriebsstätte, der Erfüllung der besonderen Struktureffekte und der Höhe anderer Subventionen abhängig.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Bei der "GRW" versteht man unter Beginn grundsätzlich den verbindlichen Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Damit ist keine Zusage der Förderung verbunden. Für die papiergebundene Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular. Alternativ können Sie für dieses Programm auch das eAntrags-Verfahren nutzen und Ihre Unterlagen online im Kundenportal einreichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.

Weitere Informationen  
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