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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

466 Treffer:
Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Investitionen zur Steigerung der Energieeinsparung/-effizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a. Neu- und Modernisierungsinvestitionen in

– Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,

– Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik

– elektrische Antriebe, Pumpen,

– Prozesswärme,

– Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,

– Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),

– Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,

– Informations- und Kommunikationstechnik,

– Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt in der Regel bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei derLfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei Energiekrediten vermindert sich der zurückzuzahlende Darlehensbetrag durch die Gewährung von Tilgungszuschüssen. Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden somit erleichtert.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Unternehmen gewährt werden sollen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt; Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit; Bürgschaften werden grundsätzlich nur für den nicht banküblich besicherbaren Teil des Kredits übernommen und müssen auf das für die Finanzierung notwendige Maß beschränkt sein.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der BayBG  

Die BayBG unterstützt mittelständische Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Beratungsleistungen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Existenzgründer und Unternehmen in der Existenzfestigungsphase während der ersten fünf Jahre sowie Erwerber von bestehenden Unternehmen mit Sitz in Bayern.

– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.

– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.

– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.

– Unternehmen in/nach akuter Krise mit erfolgversprechendem Fortführungskonzept und einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

– Existenzgründung: Grund-/Unternehmenserwerb, Investitionen, Warenlager, Betriebsmittel,

– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,

– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,

– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder

– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Wenn die BayBG auf öffentliche Mittel zurückgreifen kann, gibt sie diese Vorteile an ihren Beteiligungspartner weiter. Die Beteiligung erfolgt bei kleinen Existenzgründungen und etablierten Unternehmen in der Regel still, in den anderen Geschäftsfeldern häufig in einer auszuhandelnden Mischform von stiller und offener Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 7 Mio. EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • http://www.baybg.de/
 
Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe  

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) unterstützt die Verstärkung der Eigenkapitalausstattung von Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Gewerbe), die seit mindestens fünf Jahren bestehen und einen Jahresumsatz bis maximal 5 Mio. EUR haben.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt zwischen 10.000 EUR und maximal 100.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die

Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Stille Beteiligungen sind ein flexibles, breit einsetzbares Finanzierungs- instrument, mit dem mittelständische Unternehmen ihren Finanzierungsmix optimieren können.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, in deren Betriebsstätte überwiegend Produkte hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überregional abgesetzt werden. Antragsberechtigt für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sind Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Ämter sowie andere juristische oder natürliche Personen, die steuerbegünstigte Ziele verfolgen oder die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben sowie Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen bzw. nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen; Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt); Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5 Mio. EUR je Vorhaben; Maßnahmen der Energieeffizienz und im Bereich der erneuerbaren Energien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, können mit weiteren 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden; Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen werden subsidiär gegenüber einer Finanzierung aus dem Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden in der Regel vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Weitere Informationen  
Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung  

Die BayBG, die Bürgschaftsbank Bayern und die LfA Förderbank Bayern unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen bei der Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein.

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelbedarf

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines verbürgten Darlehens, das in einem festen Verhältnis mit einer typisch stillen Beteiligung kombiniert wird.

Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.

Der Bürgschaftssatz beträgt einheitlich 80% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge von Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen. Anträge von Unternehmen in den Bereichen Handel, Hotel und Gaststätten sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dieser Förderung werden verbürgte Kredite in Kombination mit der Eigenkapital verbessernden Beteiligung der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH kombiniert.

Weitere Informationen  
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland  

Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die

Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • http://www.bbs-saar.de/
 
Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)  

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt eigenkapitalschwache Existenzgründer (auch Unternehmensnachfolger), junge Unternehmen und KMU durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht älter als fünf Jahre sind und die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen, sowie neu gegründete Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgen)

mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis.

Beispiele

Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch eine Beteiligung.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
  • https://kbg-saar.de/
 
Business Angels Gründerfonds  

Das Saarland stellt der Sparkasse Saarbrücken aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative” Darlehensmittel zur Förderung von Existenzgründungsvorhaben zur Verfügung. Die Sparkasse verwaltet die zur Verfügung gestellten Mittel treuhänderisch im Rahmen eines revolvierenden Sonderfonds.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.

Weitere Informationen  
Startkapital-Programm des Saarlandes  

Um Existenzgründungen und -festigungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen zu fördern, stellt die SIKB Startkapital in Form von langfristigen Darlehen zur Verfügung. Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Darstellung des Betriebsmittelbedarfs verwendet werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch EUR 25.000. Der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf einem Vordruck vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Startkapital in Form von vergünstigten Zinssätzen können touristische Start-ups in die Selbstständigkeit starten.

Weitere Informationen  
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