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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

466 Treffer:
Investitionsfinanzierung  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen von Unternehmen in Gemeinden mit dörflichem Charakter bereit. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.

Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.

Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der

L-Bank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.

Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://www.bb-sh.de
 
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung: perfekt passend zum Engagement Ihrer Hausbank  

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung unterstützt KMU unter anderem bei der Finanzierung von Nachfolgeregelungen in Form von Barkrediten oder Bürgschaften.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.

Beispiele

Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierung von Nachfolgeregelungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bereitstellung als Barkredit oder als Bürgschaft zugunsten Ihrer Hausbank. Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen. Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank. Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre. Tilgungsfreijahre sind möglich Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.

Bewerbungsverfahren

Mit Krediten oder Bürgschaften (Bürgschaften zugunsten der Hausbank). Die Kredite sind mit KfW-Programmen kombinierbar. So kann ggf. zusätzlich von den günstigen KfW-Zinssätzen profitiert werden. Der Antrag auf ergänzende BAB-Finanzierung wird über die Hausbank gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.

Weitere Informationen  
Bremer Unternehmerkredit  

Der Unternehmerkredit unterstützt Antragstellende bei der Realisierung von Vorhaben mit einem Bedarf von mittel-, bzw. langfrisitgen Mittelbereitstellungen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen. Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Betriebsmitteln, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers.

Art und Höhe der Zuwendung

Auf die günstigen KfW-Unternehmerkredite wird aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p.a. gewährt. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. räumen wir generell für Vorhaben in Bremerhaven und für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen ein. Den BUK gewähren wir nicht unmittelbar an den Investor, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm BUK wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Von allen zinsvergünstigten BAB-Unternehmerkrediten ist der BUK die beliebteste und erfolgreichste Variante. Seit seiner Einführung 2005 haben mehrere tausend Unternehmen den Kredit in Anspruch genommen. Dabei können der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Einrichtungsgegenständen realisiert werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern - MBMV classic  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.

Beispiele

Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
 
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Innovation  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert mit den Innovationsprogrammen innoPRO und innoSTARTup Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme von Beteiligungen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie auch Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel

Beispiele

Programm innoPRO: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen; Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife; Markteinführung; Schaffung der Produktionsvoraussetzungen; Produktionsaufnahme.

Im Programm innoSTARTup werden Investitionen und Betriebsmittel mitfinanziert, z.B. während der FuE-Phase bis zum Markteintritt; zur Herstellung und Erprobung von Prototypen; zur Produktanpassung bis zur Serienreife; für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau sowie für digitale Geschäftsmodelle.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt im Programm innoPRO als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR; Im Programm innoSTARTup erfolgt die Förderung als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 500.000 EUR; als offene Beteiligung in Höhe von höchstens 50.000 EUR, bei Einbindung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder vergleichbarer Finanzierungspartner höchstens 400.000 EUR, oder als Kombination von offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 750.000 EUR. Die Laufzeit beträgt im Programm innoPRO max. 10 Jahre und im Programm innoSTARTup max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit ihrem Kapital bietet die MBMV kleinen und mittleren Firmen die Möglichkeit, Erfolg versprechende Ideen oder zukunftsträchtige Geschäftsstrategien zu realisieren.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Mikromezzanin  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen und Existenzgründer durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben wie Investitionen in Sachanlagevermögen, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Baumaßnahmen, Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR; Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Weitere Informationen  
Auftragsgarantien  

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Auftragsgarantien für

– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie

– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),

die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern  

Die Bürgschaftsbank Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen an kleine und mittlere Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Auch die Verbürgung von Leasingfinanzierungen ist möglich.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen u.a. aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden insbesondere Kredite für folgende Vorhaben:

– Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,

– Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,

– Deckung des Betriebsmittelbedarfs,

– Konsolidierungsmaßnahmen,

– Kontokorrent- und Avalkredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR, die Haftung des Bürgen darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%).

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen. Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einer Ausfallbürgschaft können touristische Betriebe finanzielle Hürden überwinden und Geschäftsideen in die Tat umsetzen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
  • https://www.bb-bayern.de
 
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