Förderwegweiser
Sachsen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Mitfinanziert werden Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland sowie an weiteren bedeutsamen Inlandsmessen, Teilnahmen an Auslandssymposien und internationalen Symposien in Deutschland, sofern die Veranstaltung nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird, sowie die Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien zur Erschließung internationaler Märkte.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Bei Teilnahmen an Messen und Symposien erfolgt die Förderung in Form einer Pauschale. Sie beträgt für Auslandsmessen 5.000 EUR, für Inlandsmessen 4.000 EUR, für Symposien im Ausland 3.000 EUR und im Inland 2.000 EUR. Förderungen sind bis zu fünfmal pro Kalenderjahr möglich, davon höchstens drei Veranstaltungen im Inland. Die Teilnahme an der gleichen Messe ist bis zu viermal möglich. Bei Machbarkeitsstudien beträgt der Zuschuss bis zu 50% des Nettohonorars des Auftraggebers, bis maximal 75.000 EUR. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu richten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10-0 Fax (03 51) 49 10-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: https://www.sab.sachsen.de Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel ist es, Bekanntheitsgrad und Akzeptanz sächsischer Unternehmen zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=923ef237910f8cbd7990b30ebe758509;views;document&doc=9572
Sachsen Sachsen-Anhalt
jährlich wiederholend zum 31. März
Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.
Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.
Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro.
Anträge sind formgebunden bis 31. März bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Original einzureichen
nein
Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Sachsen Sachsen-Anhalt
keine - Förderanträge müssen spätestens 8 Wochen vor Messebeginn in der IB vorliegen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen, die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.
Teilnahme an Messen
Standmiete, Standbau, Katalogeintrag, Transport von Exponaten, Dolmetscherkosten
Auslandsmessen: Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, max. 16.000 Euro (Existenzgründer max. 24.000 Euro), Inlandsmessen: Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro in Form einer Pauschale bis zu 3 Messen pro Jahr und Unternehmen.
Soweit andere Fördermöglichkeiten wie z. B. durch den Bund bestehen, ist eine Förderung nach diesem Programm ausgeschlossen. Die Teilnahme an Auslandsmessen, die vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gelistet und an Inlandsmessen, die im Handbuch des AUMA (MesseGuide) als international und national gekennzeichnet sind Reisekosten gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
nein
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen beim Erschließen neuer Märkte. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sachsen-anhaltinischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern und deren Absatzchancen zu erhöhen. Dienstleister können gefördert werden, soweit sie nicht überwiegend Vertriebsunternehmen oder Vermittler von Leistungen sind.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/messebeteiligungen
Sachsen Sachsen-Anhalt
Mehrmals jährlich finden Matchingveranstaltungen statt
Existenzgründer
Unterstützung in der Gründungs- bzw. Expansionsphase.
BUSINESS Angels können in der Gründungs- bzw. Expansionsphase nicht nur mit finanziellen Mitteln unterstützen, sondern auch mit Erfahrungen und Wissen.
1. Nehmen Sie telefonisch unter (0391) 589 8555 oder per Mail an christian.ballerstedt@ib-lsa.de Kontakt zu uns auf. 2. Reichen Sie die Kurzbeschreibung Ihres Geschäftsmodellsein. 3. Nutzen Sie das Probematching und unseren Beratungsservice, um Ihre Präsentation vorzubereiten. 4. Reichen Sie die vollständigen Präsentationsunterlagen ein. 5. Präsentieren Sie Ihre Geschäftsidee bei einem Matching vor ausgewählten BUSINESS Angels. 6. Nehmen Sie nach dem Matching direkt Kontakt mit interessierten BUSINESS Angels auf.
nein
Business Angels sind in der Regel erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer, die über strategische und operative Branchenkenntnisse sowie ein hervorragendes Netzwerk verfügen. Mit finanziellen Mitteln unterstützen sie erfolgversprechende Jungunternehmungen und Gründungen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/gruenden-in-sachsen-anhalt/business-angels-netzwerk
Sachsen Sachsen-Anhalt
Weiterbildungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro. Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.
Zusatzqualifikationen: Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen.
Weiterbildungen: Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung nur Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro. Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes. Zusatzqualifikationen: Berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro.
Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge, Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten.
Weiterbildungen: Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung bis 60 % für alle anderen Berechtigten. Zusatzqualifikationen: Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten.
Einstufiges Verfahren
nein
Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen auszubauen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt
Sachsen Sachsen-Anhalt
31.12.2023
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Projektförderung im Sinne eines Zuschusses. Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens in den einzelnen Förderbereichen. Wenn der Anteil für ein Projekt 100 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt, ist eine Förderung nur unter Einhaltung der unter VV Nr. 2.4 zu § 44 LHO festgelegten Voraussetzungen möglich.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2014–2020 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die zu fördernden Projekte aus. Nach dem Auswahlverfahren werden die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert.
ja
Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung).
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=99b4b6e684b80dd64a02019667e64eca;views;document&doc=12596
Sachsen Sachsen-Anhalt
31.12.2022
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz bzw. Sitz in Sachsen-Anhalt. Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Maßnahmen, das künstlerische und kulturelle Erbe zu pflegen, den künstlerischen Nachwuchs zu unterstützen, Kinder-, Jugend- und Breitenkultur zu fördern sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln.
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Museen und Sammlungen, UNESCO-Weltkulturerbe, Traditions- und Heimatpflege, Jubiläen von landesweiter Bedeutung, europäischer und internationaler Kulturaustausch, Einbindung in europäische Kulturinitiativen, Aktivitäten und Investitionen zur Unterstützung des Kulturtourismus, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, kommunale öffentliche Bibliotheken, spartenübergreifende Projekte sowie jüdisches Erbe.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Im Fall von künstlerischen und kulturellen Projekten beträgt die Höhe der Förderung für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben und für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10%.
Die Förderung kultureller Institutionen erfolgt auf der Grundlage des Wirtschaftsplans in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare grundsätzlich bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu richten.
nein
Das Land Sachsen-Anhalt fördert kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen, die Aufgaben von erheblichem Landesinteresse wahrnehmen. Dabei werden u.a. Zuwendungen für Maßnahmen der Traditions- und Heimatpflege gewährt.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- https://lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=3778
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: https://www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/existenzgruendungen/?sword_list%5B0%5D=existenzgründung
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden aus dem Land Schleswig-Holstein. Die Jugendstätte muss von touristischer Bedeutung sein.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen der energetischen Optimierung, Aufbau einer Heizzentrale für den Aufbau einer leitungsgebundenen Fernwärmeversorgung im umgebenden Quartier, Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen ein mit Erdgas oder vorzugsweise Biogas betriebenes Objekt-BHKW.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 EUR betragen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu stellen.
nein
Das Land Schleswig-Holstein gewährt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen zur energetischen Optimierung in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Jugenderholungsstätten (Jugendstätten). Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie der Austausch einer fossil betriebenen Heizungsanlage gegen eine fossil betriebene Heizungsanlage sind nicht förderfähig. Die Jugendstätte muss von touristischer Bedeutung sein.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-energetische-optimierung-oeffentlicher-infrastrukturen/