Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die geförderten Strukturentwicklungsmaßnahmen müssen geeignet sein, die Erbringung von strukturentwickelnden Dienstleistungen im Umfeld der Unternehmen zu unterstützen und damit Struktureffekte zu erzielen; Im Fall von regionalen Projekten muss der zuständige Regionalbeirat ein positives Votum zu der Maßnahme abgeben; Handelt es sich um überregionale Projekte, ist eine Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erforderlich.
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% der Arbeitgeberbruttoausgaben für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung für die Dauer von einem Jahr, für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für ländliche Gestaltungsräume bis zu 80%; Nach erneutem positiven Votum kann die Förderung um ein Jahr verlängert werden; Der Zuschuss beträgt maximal 25.000 EUR pro Vollzeitbeschäftigten bzw. 30.000 EUR im Fall des erhöhten Fördersatzes für ein Beschäftigungsjahr.
Anträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten
nein
In den verschiedenen Teilräumen soll mit der Förderung und einer regionalspezifischen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik reagiert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales, zuständiger Regionalbeirat: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung/
- https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung/
Niedersachsen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Träger der Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Das Vorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt in den Bereichen nachhaltige Aufwertung des niedersächsischen Kulturlandschafts- und Naturerbes, naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften, sowie Sicherung der biologischen Vielfalt, grüne Infrastruktur. Förderfähig sind Ausgaben für Planung, Personal, Beschaffung, Herstellung, Bau-/Baunebenkosten, Vergütung von Werkverträgen, Sachausgaben und (in begrenztem Umfang) Grunderwerb.
Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben), die der Zuwendungsempfänger auch ohne das geförderte Projekt gehabt hätte, Eigenleistungen, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, die nach UStG als Vorsteuer abziehbar ist.Die Förderung erfolgt in den Bereichen nachhaltige Aufwertung des niedersächsischen Kulturlandschafts- und Naturerbes, naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften, sowie Sicherung der biologischen Vielfalt, grüne Infrastruktur.
Sicherung und Entwicklung natürlicher Infrastrukturen, durch Erhöhung der Biodiversität oder durch Ökosystemdienstleistungen;
Errichtung, Ausbau und Aufwertung von Informationseinrichtungen;
Naturschutzbildungsangebote, Besucherlenkungsmaßnahmen, Schaffung von Naturbeobachtungsmöglichkeiten;
Konzeptionelle Vorhaben im Rahmen des Kulturlandschafts- und Naturerbes;
Angebote zur Förderung der Inklusion entsprechend den Zielen der Aufwertung des niedersächsischen Naturerbes;
Netzwerke von Partnerbetrieben und –initiativen, Entwicklung und Vermarktung von Naturschutzprodukten;
Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente in urbanen Bereichen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss;
Die Höhe der Förderung beträgt im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region”) bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon max. 50% aus dem EFRE, und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion”) bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon max. 60% aus dem EFRE.
Zuschuss;Die Bagatellgrenze liegt für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften bei 10.000 EUR, in allen übrigen Fällen bei 5.000 EUR.
Antragsstichtag ist jeweils der 30.09. eines Jahres. Antragstellung über das Kundenportal der NBank: https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp Mit dem beantragten Projekt darf nicht vor Bewilligung begonnen worden sein
eingeschränkt
Dieses Programm fördert Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung, zum Schutz, zur Förderung und zum Erleben des Natur- und Kulturerbes leisten, indem sie die Entwicklung der geschützten Natur und Landschaft positiv beeinflussen und zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum beitragen. Es steigert die Qualität vorhandener Angebote und schafft neue, attraktive Infrastrukturen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/%c3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Umwelt/Landschaftswerte/index.jsp
Niedersachsen
Niedersächsische Gebietskörperschaften, Niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind
Qualifizierte Beratungen für KMU, Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung), begleitende Maßnahmen, Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater), Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten), Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahren
Beratungen zu den Themen:
Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen; Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen; Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen
Aufschlussgespräche:
Erfassung des Unterstützungsbedarfs; Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen; Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern; Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern; Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten; Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung
begleitende Maßnahmen:
Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse; Projektmanagement, insbesondere die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern; Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben; Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 %; Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahre;
Abrechnung von Aufschlussgesprächen und qualifizierten Beratungen in Form von Tagewerken; Für Fremddienstleister darf ein Tagewerk maximal 1.000 Euro inkl. MwSt. betragen; Abrechnung qualifizierter Beratungen mit maximal 10 Tagewerken pro Förderjahr und je Unternehmen; Förderung qualifizierter Beratungen gemäß der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
Antragstellung über das Kundenportal der NBank: https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
nein
Mit dem Förderprogramm werden Niedersächsische Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, die mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind, gefördert. Gefördert werden die qualifizierte Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer sowie vor- und nachbereitende Leistungen der Beratungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Innovation/Beratung-von-KMU-zu-Wissens-und-Technologietransfer/index.jsp
Niedersachsen
31.05.2023
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen. Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu drei Personen (je mit eigenständigem Antrag) ein Gründungsstipendium beantragen. Der/die Antragsteller/in muss seinen Wohnsitz sowie die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben
Der Lebensunterhalt des Stipendiaten/der Stipendiatin und Ausgaben rund um die Gründung
Es werden Ausgaben der Gründung sowie der Lebensunterhalt der Gründer/innen abgedeckt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 2000 Euro monatlich. 2000 Euro monatlich für Gründer/innen mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung; 1000 Euro monatlich für Gründer/innen während des Studiums, in Ausbildung, bzw. ohne einen Abschluss; Zuschuss für maximal acht Monate; Ausgaben für Sozialversicherungen sind in dem Stipendium bereits inkludiert und werden nicht zusätzlich erstattet; Auszahlung monatlich zum 15. des laufenden Monats
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten. Anträge können bis zum 31. Mai 2023 gestellt werden. Begleitung der Gründung im Förderzeitraum durch eine „begleitende Einrichtung“, also eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator ist Voraussetzung. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf Grundlage eines Scorings. Das Scoringmodell mit den entsprechenden Qualitätskriterien finden Sie auf der Programmseite unter „Downloads“: https://www.nbank.de/Privatpersonen/Existenzgr%C3%BCndung/Gr%C3%BCndungsstipendium/index.jsp; Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp Nach der Antragstellung kann zeitnah (nach Erhalt der Förderfähigkeitsbescheinigung) mit dem Vorhaben begonnen werden
nein
Um die Gründungsdynamik in Niedersachsen zu stärken, fördert das Land Niedersachsen Start-Ups und Unternehmensgründer mit einem Gründungsstipendium. Der Lebensunterhalt des Stipendiaten/der Stipendiatin und weitere Ausgaben rund um die Gründung können gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Privatpersonen/Existenzgr%C3%BCndung/Gr%C3%BCndungsstipendium/index.jsp
Niedersachsen
Regionale Bildungsanbieter, freie Träger der außerschulischen Bildungsarbeit für Jugendliche, Zusammenschlüsse von Bildungsakteuren wie Kammern, Bildungseinrichtungen
Ausgaben, die zur Umsetzung des Projekts notwendig und angemessen sind: Bildungs- und Beratungspersonal, Vergütungen, Aufenthalts- und Fahrtkosten der Teilnehmenden, Verbrauchsgüter und Austattungsgegenstände, pauschalierte indirekte Ausgaben
Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel haben; Projekte, die den Übergang von der beruflichen Ausbildung in die Beschäftigung erleichtern; Projekte, die bildungspolitische Zielsetzungen verfolgen und der Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung dienen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF); Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt.
Antragstellung über das Kundenportal der NBank: https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp Sowie zusätzlich im Original. Mit dem beantragten Projekt darf nicht vor Bewilligung begonnen worden sein
nein
Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) innovative Projekte der beruflichen Erstausbildung. Von den Maßnahmen sollen Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Auszubildende sowie Bildungsverantwortliche profitieren
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Ausbildung-Qualifikation/Innovative-Bildungsprojekte-der-beruflichen-Erstausbildung/index.jsp
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Teilnahme an Messen oder Ausstellungen im Ausland
Zuschussfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro Messen innerhalb der Europäischen Union (Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten) und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern; Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt.
Ein Aussteller darf insgesamt drei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.
Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein. Antragstellung über das Kundenportal der NBank: https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp Sowie zusätzlich im Original.
nein
Mithilfe der Messeförderung Ausland der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Internationale-Gesch%C3%A4fte/Messef%C3%B6rderung-Einzelst%C3%A4nde/index.jsp
Niedersachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes mit mindestens acht niedersächsischen Unternehme, Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland mit besonderer branchenspezifischer und überregionaler Bedeutung
Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben; Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.
Messebeteiligungen: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens 7.500 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 9.500 Euro; Für Messebeteiligungen kann ein Teilnehmer die Förderung insgesamt nur drei Mal in Anspruch nehmen.
Anträge für die Förderung von Gemeinschaftsständen sind unter Verwendung der Antragsformulare an die Organisatoren der jeweiligen Messe zur richten.
nein
Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Internationale-Gesch%C3%A4fte/Messef%C3%B6rderung-Gemeinschaftsst%C3%A4nde/index.jsp
Niedersachsen
31.12.2023
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen; Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind; Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen
Innovationshaben für neue Angebote, Technologien und Prozesse, welche in dieser Form noch nicht auf dem Markt sind; Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.); anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben); sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro; Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Für Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme sowohl postalisch wie elektronisch über das Kundenportal der Nbank zu stellen: https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
nein
Mit dieser Förderung können kleine oder mittlere Unternehmen mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschusses innovativer Vorhaben verwirklichen
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Niedrigschwellige-Innovationsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-KMU-und-Handwerk/index.jsp
Niedersachsen
31.12.2023
Vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine), Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten
Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus sowie in sonstigen Bereichen, sofern wetterunabhängige oder Ganzjahresangebote geschaffen werden; Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den genannten Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus; Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; Grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben,bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten; maximal 3 Mio. Euro im Zielgebiet "Übergangsregion" (ÜR), sowie in GRW-Fördergebieten; grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im übrigen Zielgebiet "stärker entwickelte Region" (SER).
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens elektronisch über das Kundenportal (https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp) sowie postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022
nein
Die Förderung ist für kommunale Gebietskörperschaften oder juristischePersonen des öffentlichen und privaten Rechts geeignet, um Vorhaben im Bereich der touristischen Entwicklung durchführen. Der Zuschuss hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/Touristische-Infrastruktur/index.jsp
Niedersachsen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes und des Bundes) mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Übernahme und Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen zur Fortführung der dort begonnenen Ausbildung; Sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten Dauer
Nicht rückzahlbarer Zuschuss; maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben; Ausgaben des Unternehmens für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Ausgaben werden in Form von standardisierten Einheitskosten in Höhe von monatlich 600 Euro anerkannt. Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten
nein
Insofern ein Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, unterstützt dieses Förderungsprogramm mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. DenAuszubildenden wird damit der Weg in den Beruf geebnet und der Fachkräftemangel reduziert.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen, Europäischen Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Ausbildung-Qualifikation/F%C3%B6rderung-der-%C3%9Cbernahme-von-Insolvenzauszubildenden/index.jsp