Förderwegweiser
Bayern
31.12.2022
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Gefördert werden Investitionen und vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf bei innovativen Vorhaben, bei innovativen Unternehmen darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Mit dem Innovationskredit 4.0 werden innovative Vorhaben gefördert und die Finanzierung innovativer Unternehmen erleichtert. Davon kann auch die Tourismusbranche profitieren.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/innovation/foerderangebot/darlehen/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Mitfinanziert werden folgende Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien:
– technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung),
– Sanierung von Gebäuden,
– Neubau von Gebäuden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 5% auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte, bis zur Erreichung folgender Höchstfördersätze: 30% für kleine und 20% für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw. 20% für kleine und 10% für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
eingeschränkt
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ ist die Voraussetzung verbunden, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Primärenergieverbrauchs erreicht wird. Auch Tourismusunternehmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten wollen, können gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/#c38269
Bayern
30.06.2021
Antragsberechtigt sind Existenzgründer gemäß KMU-Definition der EU mit Wohn- und künftigem Firmensitz oder Niederlassung in Bayern, die eine Existenzgründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe im Haupterwerb planen, die von einem bestehenden Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen oder die eine Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern planen, bei der sie mindestens 15% der Kapitalanteile übernehmen und Geschäftsführungsbefugnis besitzen.
Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% des zuwendungsfähigen Tageshonorars, jedoch max. 800 EUR je Tagewerk. Maximal zehn Tagewerke à acht Beraterstunden werden mitfinanziert.
Die Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist vor Beginn der Beratung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu beantragen.
nein
Existenzgründer und Unternehmensnachfolger können mit diesem Programm professionelle Unternehmensberatung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch nehmen.
- Zuwendungsgeber : Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bayern; zuständige Handwerkskammer (HWK); Institut für Freie Berufe (IFB)
- https://www.gruenderland.bayern/beratung-coaching/welche-moeglichkeiten-gibt-es/
Berlin
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend den KMU-Kriterien der EU. KMU, die innovativ und technologieorientiert oder in der Kreativwirtschaft tätig sind und erste Umsätze generiert haben oder ein Internationalisierungsvorhaben oder eine Unternehmensnachfolge realisieren möchten sowie ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.
Coachings
Gründercoachings zu Themen wie: Optimierung eines Businessplans, Klärung von Finanzierungsfragen, Erarbeitung einer Marketing- und Vertriebsstrategie. Unternehmenscoachings zu Themen wie: Einführung eines Controllingsystems, Verbesserung der Organisationsstruktur, Erarbeitung einer Wachstumsstrategie, Regelung der Unternehmensnachfolge, Internationalisierung von Geschäftsfeldern, Antragstellung für die Teilnahme an einem Europäischen Forschungs-, Innovations- oder Technologieprogramm u. v. m.
Förderfähig sind die Honorare der Coaches, die anhand sachorientierter Kriterien durch die IBB Business Team GmbH für das entsprechende Coaching-Vorhaben ausgewählt und zugewiesen werden. Der Tagessatz eines Coaches beträgt max. 1000 EUR. Insgesamt werden je Antragsteller bis zu 20 Tage gefördert. Die ersten zwei Tage werden einmalig zu 100% übernommen. Ab dem dritten Tag zahlen Sie einen Eigenanteil von 20% bei Existenzgründungen und Unternehmen bis 5 Jahre am Markt oder 50% bei Unternehmen ab 5 Jahren am Markt.
Der Antrag wird über das elektronische Antragsformular auf www.coachingbonus.de eingereicht. Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
nein
Das Programm bietet eine Vielzahl an Beratungsthemen, z.B. Betriebswirtschaft, Internationalisierung, Unternehmensnachfolge.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/coaching-bonus.html
Berlin
Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.
Zuschüsse für grenzüberschreitende Kooperationen
Vernetzungsprojekte inner- und außerhalb der Region, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin beim Expandieren und bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen und den Aufbau und die Entwicklung von nachhaltigen internationalen Kooperationen fördern. Berliner Unternehmen werden bei der Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit der Wissenschaft begleitet. Durch die Initiierung von überregionalen und grenzüberschreitenden Kooperationsprozessen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktionsprozesse sollen strukturelle Wettbewerbsnachteile Berliner Unternehmen ausgeglichen werden. Entsprechend dem Leitgedanken der Berliner Wirtschaftsförderung werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die den im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Clustern zuzurechnen sind. Die Cluster sind von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel in Berlin. Durch die Projekte soll der Aufbau strategischer Partnerschaften ermöglicht werden, um Lücken der regionalen Wertschöpfungsketten zu schließen und Potenziale im Sinne von Cross-Innovation auszuschöpfen. Insgesamt soll die Position des Landes Berlin als Wirtschafts- und Innovationsstandort ebenso wie die seiner Unternehmen verbessert werden. Die Netzwerkprojekte müssen daher im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben und wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt.
Zweistufiges Verfahren: (1. Förderanfrage und 2. Förderantrag). Zuerst müssen Sie eine Förderanfrage einreichen. Bei einer positiven Vorprüfung seitens der IBB wird Ihre Förderanfrage an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung zur Feststellung des Landesinteresses weitergeleitet. Nach Bestätigung des grundsätzlichen Landesinteresses an der Projektidee können Sie den Förderantrag einreichen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Berlin spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme. Das Antragsverfahren erfolgt in elektronischer Form mittels eAntrag. Nutzen Sie unser Online-Antragsformular und die Vorlagen in den Downloads.
nein
Mithilfe dieses Programmes soll die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Berliner Unternehmen eröglicht werden. Insbesondere touristische Unternehmen können hier von einem Ausbau der internationalen Kontakte profitieren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pfi-foerderung-der-netzwerkbildung.html
Berlin
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie KMU aus den definierten Clustern, die von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort sind, mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Berlin.
Maßnahmen, die die Internationalisierung von Unternehmen fördern.
Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, und Börsen im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.000 EUR und maximal 12.000 EUR Förderung je Einzelmaßnahme. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen daher mindestens 6.000 EUR betragen. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. Achten Sie darauf, dass der Maßnahmenbeginn ausgehend vom Datum des Antrags nicht mehr als 12 Monate in der Zukunft liegen darf. Es kann mit einem Antrag die Förderung von einer oder von mehreren Maßnahmen beantragt werden. Über jede beantragte Einzelmaßnahme wird dann mit separatem Bescheid entschieden. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der IBB) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Die Anmeldung zu einer Maßnahme vor Antragstellung ist nicht möglich und führt zur Ablehnung des Antrags. Das Antragsverfahren erfolgt in elektronischer Form mittels eAntrag. Nutzen Sie das Online-Antragsformular und die Vorlagen in den Downloads der Webseite.
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Betriebstätte können Produkte auf internationalen Veranstaltungen präsentieren und so neue Märkte erschließen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/pfi-foerderung-von-kmu-projekten.html
Berlin
Vornehmlich Existenzgründungen und kleine Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe
Übernahme von Bürgschaften.
Übernahme von Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 % für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie öffentliche Kredite (z. B. KfW-Darlehen) und Leasingkredite, maximale Bürgschaftshöhe 1,25 Mio. EUR.
Antragstellung direkt bei der BürgschaftsBank Berlin vor der ersten Kreditanfrage bei einer Bank.
nein
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- www.buergschaftsbank.berlin
Berlin
Das Unternehmen ist ein KMU nach Definition der EU, d. h. weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR.
Neben einer Ausfallbürgschaft der BürgschaftsBank Berlin gegenüber einem Kreditinstitut übernimmt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH eine eigenkapitalstärkende Beteiligung. Jeglicher Finanzierungsbedarf für Vorhaben von KMU in Berlin; Voraussetzung: zukunftsträchtiges Vorhaben mit tragfähigem Konzept
Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung.
Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.
nein
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
- www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
Berlin
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Bei Vorhaben im Ausland: Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland, Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.
Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.
Maßnahmen zur Ressourceneffizienz/Materialeinsparung, Luftreinhaltung/Lärmschutz/Klimaschutz, Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung und Frischwassereinsparaung, Umweltfreundlicher Verkehr, Sonstige Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Boden- und Grundwasser-schutz sowie Altlasten- bzw. Flächensanierung, Deponiesanierung). Ferner können in Verbindung mit den o. g. Maßnahmen auch die Auf-wendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
Höchstbetrag i. d. R. 10 Mio. EUR pro Vorhaben (kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher-heit überschritten werden). Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhält-nisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank risikogerecht festgelegt. Die Darlehen sind banküblich zu besichern. Die Förderung unterliegt beihilferechtlichen Vorgaben, die von der KfW und dem Antragsteller eingehalten werden müssen. Für kleine Unternehmen (KU) gelten besonders vergünstigte Zinssätze.
Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
nein
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwaMaßnahmen zumumwelt-und ressourcenschonendenund kreislauforientierten Wirtschaften(“Circular Economy“).
- Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
- Programmvariante für große und mittlere Unternehmen unter www.kfw.de/240 Programmvariante für kleine Unternehmen unter www.kfw.de/241
Berlin
Berliner Unternehmen die Berliner ALG-II-Empfangende oder nichtleistungsempfangende Arbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen und ortsüblich oder tariflich vergüten, die langzeitarbeitslose ALG-II-Empfangende mit mehreren Vermittlungshemmnissen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, das bis auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig ist und entsprechend dem gesetzlich gültigen Mindestlohn vergütet wird.
Begleitung und Beratung i. d. R. während der ersten sechs Monate. Bei Bedarf Einzelcoaching für die Arbeitnehmer/-innen. Beratung und Begleitung bei der Auswahl und Beantragung von Förderangeboten der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin. Kostenfreier Stellenpool.
Zuschuss für arbeitsplatzstabilisierende Weiterbildungen i. H. v. max. 1.440 EUR möglich; Unternehmen ab 50 Beschäftigten tragen einen Eigenanteil von mind. 50 % der Weiterbildungskosten.
Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme.
nein
Das Programm „Berliner Jobcoaching bei Unternehmen” bietet seit 2014 Prozessbegleitung, Beratung und Coaching für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber während der ersten sechs Monate einer Beschäftigung. Ziel ist, das aufgenommene Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und für beide Seiten erfolgreich und nachhaltig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- www.berliner-jobcoaching- unternehmen.de