Förderwegweiser
Hamburg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die weniger als zwei Jahre bestehen. Eine Gründung im Team ist möglich.
Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung bzw. eines Unternehmensaufbaus sind
Markt- und Machbarkeitsstudien; Strategieentwicklung (Business Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie); Suche nach Partnern, Gründungsteams, Mitarbeitern; Qualifizierung und Weiterbildung; Prototypenentwicklung und -test, Umsetzung inkl. Produktionseinrichtungen; Sicherung von Rechten; Patententwicklungen und Patentierungen; Vermarktungsaktivitäten
Zuschuss; Die Höhe der Förderung beträgt in Ausnahmefällen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR; Die Förderung erfolgt in bis zu drei Etappen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die IFB Innovationsstarter GmbH
nein
Um die hiesige Startup-Szene zu stärken und zum Aufbau aussichtsreicher Unternehmen beizutragen fördert das Förderprogramm InnoRampUp insbesondere technologisch innovative Startups in Hamburg mit Zuschüssen.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innorampup/
Hamburg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission, Handwerksbetriebe sowie Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung.
Freiwillige Investitionen in Vorhaben zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz, z.B. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen oder Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen und Wasser
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten zwischen 10.000 und 100.000 EUR; Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2,5%. Informationen zu den aktuellen Zinssätzen sind bei der IFB Hamburg erhältlich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Die Förderung leistet einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen durch zinsverbilligte Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/klimaschutzkredit#downloads
Hessen
Antragsberechtigt sind:
– Eigentümer und Erbbauberechtigte des Kulturdenkmals,
– Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts,
– bei kleineren Vorhaben Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages,
– Inhaber eines auf mindestens 25 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages, wenn sich das Kulturdenkmal im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder des Landes Hessen befindet,
– untere Denkmalschutzbehörden, um Ersatzvornahmen nach § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) durchzuführen, soweit deren Haushaltsmittel hierfür erschöpft sind.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Substanzerhaltung. In ihrem Bestand bedrohte Kulturdenkmäler haben bei der Förderung Vorrang vor anderen Maßnahmen.
Bezuschusst werden denkmalbedingte Aufwendungen, also solche, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.
Denkmalbedingte Aufwendungen: u.a. anteilige Architekten- und Ingenieurhonorare, Gerüstkosten, Kosten vorbereitender Untersuchungen einschließlich Dokumentationen, Kosten restauratorischer Befunduntersuchungen und Sicherungen, Denkmalbedingte Mehraufwendungen: Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmälern, wenn hierbei die originale Substanz gesichert wird, sowie Aufwendungen für die rekonstruierende Wiederherstellung, soweit untergegangene, aber für den Gesamtzusammenhang, in dem das Kulturdenkmal steht, unverzichtbare Teile eines noch bestehenden Kulturdenkmals ergänzt werden.
Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig ist der nachzuweisende denkmalbedingte Aufwand. Die Höhe der Zuwendung richtet sich bei Maßnahmen privater und kirchlicher Eigentümer nach der Bedeutung des Kulturdenkmals und der Dringlichkeit des Falles, nach der Zahl der vorliegenden Anträge, den im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln sowie nach der Leistungsfähigkeit der UDSchB und der Gemeinde.
Anträge sind bis spätestens zum 31. Januar eines Jahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu richten.
nein
Förderprogramm, welches der Erhaltung u.a. kulturtouristisch bedeutsamer Bauten dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- https://lfd.hessen.de/service/hinweise-f%C3%BCr-denkmaleigent%C3%BCmer/zusch%C3%BCsse-und-steuererleichterungen
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, einschlägig aktive Zweckverbände, kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und die kommunalen Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns.
Gefördert werden insbesondere Projekte in den Bereichen Schaffung von Diensten zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über das Internet mit und ohne elektronische Signatur (Transaktion und Integration); Entwicklung und Einführung von Methoden und Modellen der Transaktionsabwicklung und Integration bei spezieller Berücksichtigung der Datensicherheit und des Datenschutzes; Übernahme von zuvor entwickelten Projektergebnissen der Infrastrukturförderung durch kommunale Körperschaften; Vorhaben zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit und Annehmbarkeit der elektronischen Verwaltung und deren Gebrauchstauglichkeit (Software-Usability); Aufbau von integrierenden Informationsdiensten über Internetanwendungen und Onlineverwaltungsverfahren; Maßnahmen zum Aufbau der Kommunikationsinfrastruktur unter dem Gesichtspunkt der Serviceorientierung; Übernahme oder Bereitstellung von kooperativ nutzbaren Basisdiensten für kommunale Körperschaften
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 65%, bei kooperativen und/oder verwaltungsebenenübergreifenden Vorhaben bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars bis zum 31. März oder 30. September eines Jahres für das nachfolgende Halbjahr beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen
nein
Förderung für Kommunen zur Verbesserung des Zugangs für Bevölkerung und Unternehmen zu öffentlichen Dienstleistungen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/elektronische-verwaltung/index.html
Rheinland-Pfalz
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind. Kommunale Gebietskörperschaften können mit der Organisation bzw. Durchführung kommunaler Kulturprojekte im Sinne dieser Richtlinien auch andere juristische Personen beauftragen.
Kommunale Kultureinrichtungen sowie Kulturprojekte, die deutlich als festivalähnliche Vorhaben profiliert sind und sich nach künstlerischem Anspruch sowie nach regionaler und überregionaler Bedeutung oder Ausstrahlung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes aus dem allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune herausheben durch eine übergreifende Thematik, durch eine homogene Struktur und durch eine einheitliche Präsentation. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen Honorare, Steuern und Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungskosten, Kosten für Organisations-und Durchführungspersonal, Verwaltungskosten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonders begründeten Fällen bis zu 50%.
Anträge mit inhaltlicher Projektbeschreibung und Zielsetzung sind bis zum 30. Oktober eines Jahres für das folgende Kalenderjahr an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zun stellen.
nein
Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
- http://kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme/foerderung-kommunaler-kultureinrichtungen-und-projekte/
Sachsen Sachsen-Anhalt
jährlich wiederholend zum 31. März
Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.
Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.
Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.
Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 Euro.
Anträge sind formgebunden bis 31. März bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Original einzureichen
nein
Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Sachsen Sachsen-Anhalt
Weiterbildungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro. Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.
Zusatzqualifikationen: Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen.
Weiterbildungen: Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung nur Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro. Fördermöglichkeit von Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 Euro: Bildungsprämie des Bundes. Zusatzqualifikationen: Berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen, IT-Kompetenzen, betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Fremdsprachen, sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro.
Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge, Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten.
Weiterbildungen: Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung bis 60 % für alle anderen Berechtigten. Zusatzqualifikationen: Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten.
Einstufiges Verfahren
nein
Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, Fähigkeiten zu erweitern und Kompetenzen auszubauen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/existenzgruendungen/?sword_list%5B0%5D=existenzgründung
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.
Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.
Anträge sind formlos über die Hausbank zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-kommunalnahe-unternehmen/