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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

427 Treffer:
Beteiligungen der SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH  

Die Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) fördert Wachstums- und Turnaroundfinanzierungen, Unternehmensnachfolgen und Innovationen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.

Was wird gefördert?

Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind zu richten an die

SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH

Blasewitzer Straße 82

01307 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-54 74

Fax (03 51) 49 10-2 54 89

E-Mail: info@sbg.sachsen.de

Internet: www.sbg.sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
  • http://www.sbg.sachsen.de/
 
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - GuW-Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01054 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-0

Fax (03 51) 49 10-40 00

E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Internet: www.sab.sachsen.de

Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Internationale Zusammenarbeit  

Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

jährlich

Für wen?

Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,

sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)

Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.

Beispiele

Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen.

Antragstelle ist die

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Tel. (03 71) 5 32-0

Fax (03 71) 5 32-19 29

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Internet: www.lds.sachsen.de

Dienststelle Dresden

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel. (03 51) 8 25-0

Fax (03 51) 8 25-99 99

Dienststelle Leipzig

Braustraße 2

04107 Leipzig

Tel. (03 41) 9 77 0

Fax (03 41) 9 77 11 99

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Brandenburg  

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Unternehmen durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Übernahme von Bürgschaften, exklusive Sanierungskredite. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 400.000 EUR nicht übersteigen darf.

Bewerbungsverfahren

Die Bürgschaftszusage bleibt zwei Monate bestehen. Innerhalb dieser Frist muss der zu verbürgende Kredit von einer Hausbank gewährt werden.

Anträge sind einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Schwarzschildstraße 94

14480 Potsdam

Tel. (03 31) 6 49 63-0

Fax: (03 31) 6 49 63-21

E-Mail: info@BBimWeb.de

Internet: www.bbimweb.de

Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung des Vorhabens.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Seit rund 20 Jahren gibt es über die Bürgschaftsbank Brandenburg das Sonderprogramm „Bürgschaft ohne Bank“ (BOB), das zu einem erfolgreichen Finanzierungswerkzeug für Brandenburger Unternehmer und Unternehmerinnen geworden ist. Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
  • https://www.bbimweb.de/antrag/
 
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Gewerbliche und touristische Infrastruktur Sachsen-Anhalt  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen und touristschen Infrastruktur.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.

Was wird gefördert?

Gewerbliche und touristische Infrastruktur

Beispiele

Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.

Weitere Informationen  
Bürgschaft ohne Bank (BoB) Berlin  

Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch keine Bank haben, können direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung von Krediten beantragen. Mit der Bürgschaftszusage kann wesentlich einfacher eine finanzierende Bank gefunden werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Vornehmlich Existenzgründungen und kleine Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe

Was wird gefördert?

Übernahme von Bürgschaften.

Art und Höhe der Zuwendung

Übernahme von Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 % für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie öffentliche Kredite (z. B. KfW-Darlehen) und Leasingkredite, maximale Bürgschaftshöhe 1,25 Mio. EUR.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung direkt bei der BürgschaftsBank Berlin vor der ersten Kreditanfrage bei einer Bank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Leasing  

Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Leasingkredite, um Investoren ohne bankmäßig ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des einzelnen Leasingkredits, maximal 1,25 Mio. EUR für einen Leasingnehmer.

Bewerbungsverfahren

Anträge und weitere Informationen:

www.bbb-berlin.com/dokumente.html

 

Der Antrag ist zusammen mit der Hausbank einzureichen bei der

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Schillstraße 9

10785 Berlin

Tel. (0 30) 31 10 04-0

Fax (0 30) 31 10 04-55

E-Mail: info@buergschaftsbank-berlin.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der zu verbürgende Leasingkredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen. Der Antragsteller muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein und alle zumutbaren Sicherheiten stellen.

Weitere Informationen  
Förderung von Naturparken  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere: Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkplanes sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen, Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE Pädagogik, Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparke.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.

Weitere Informationen  
Naturerlebnisräume  

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Ausgaben zur Anlage oder Einrichtung von Naturerlebnisräumen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Was wird gefördert?

Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören: Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum, Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden, besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche; Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise; Kennzeichnungen für den Naturerlebnisraum.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.

Weitere Informationen  
NRW.Start-up akut  

Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) wegen der Corona-Krise.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

 

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Wandeldarlehen

Mindestbetrag: 15.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)

Laufzeit: 6 Jahre endfällig

Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).

Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar

Co-Investment: nicht erforderlich

 

Das Programm wurde erweitert.

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

 

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68001

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
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