Förderwegweiser
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, vor allem aus dem verarbeitenden Gewerbe und den produktionsnahen Dienstleistungen.
Das Leistungsspektrum umfasst Mezzanine-Finanzierungen unter anderem durch typisch stille und offene Beteiligungen, Finanzierungen von Anlage- und/oder Umlaufvermögen, strategische Managementunterstützung sowie Kontaktvermittlung zu Kooperations- und Netzwerkpartnern.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 100.000 EUR und 1 Mio. EUR, im Einzelfall bis zu 2,8 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligungen liegt in der Regel bei zehn Jahren, maximal bei zwölf Jahren.
Anträge sind zu richten an die
SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
Blasewitzer Straße 82
01307 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-54 74
Fax (03 51) 49 10-2 54 89
E-Mail: info@sbg.sachsen.de
Internet: www.sbg.sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Es werden Unternehmen gefördert, die über ein überzeugendes, tragfähiges, dauerhaften Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept verfügen. Die Gesellschafter und bereits involvierte Financiers sollen durch eigene Finanzierungsbeiträge ihr Vertrauen in das Unternehmen bekunden.
- Zuwendungsgeber : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft GmbH
- http://www.sbg.sachsen.de/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01054 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- http://www.bbs-sachsen.de/buergschaften/guw-buergschaft/
Sachsen
jährlich
Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind eingetragene Vereine und Verbände, anerkannte freie Träger,
sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen, Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
Krankenhäuser sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen. Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Der Freistaat Sachsen fördert die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten sowie Projekte, die der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen. Gefördert werden auch bi- bzw. vorzugsweise trinationale Projekte, die die sächsischen Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße durch ihren innovativen Charakter intensivieren.
Projekte können unter anderem sein: Erfahrungsaustausche, Informationsveranstaltungen, Erstellung von Informationsmaterial
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR, für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit maximal 7.000 EUR, für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion maximal 30.000 EUR und für Projekte zur Förderung des Europagedankens maximal 10.000 EUR.
Anträge sollten bis spätestens 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Anträge der Europe Direct Informationszentren sind bis 30. August für das Folgejahr einzureichen.
Antragstelle ist die
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Tel. (03 71) 5 32-0
Fax (03 71) 5 32-19 29
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Internet: www.lds.sachsen.de
Dienststelle Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Tel. (03 51) 8 25-0
Fax (03 51) 8 25-99 99
Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Tel. (03 41) 9 77 0
Fax (03 41) 9 77 11 99
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Ziel der Förderung ist es, die Zusammenarbeit über den grenzübergreifenden, regional eingeschränkten Ansatz hinaus zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesdirektion Sachsen
- https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=14925&art_param=337&reduce=0
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Übernahme von Bürgschaften, exklusive Sanierungskredite. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 400.000 EUR nicht übersteigen darf.
Die Bürgschaftszusage bleibt zwei Monate bestehen. Innerhalb dieser Frist muss der zu verbürgende Kredit von einer Hausbank gewährt werden.
Anträge sind einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam
Tel. (03 31) 6 49 63-0
Fax: (03 31) 6 49 63-21
E-Mail: info@BBimWeb.de
Internet: www.bbimweb.de
Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung des Vorhabens.
nein
Seit rund 20 Jahren gibt es über die Bürgschaftsbank Brandenburg das Sonderprogramm „Bürgschaft ohne Bank“ (BOB), das zu einem erfolgreichen Finanzierungswerkzeug für Brandenburger Unternehmer und Unternehmerinnen geworden ist. Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bbimweb.de/antrag/
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Gewerbliche und touristische Infrastruktur
Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 95% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.
nein
Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung
Berlin
Vornehmlich Existenzgründungen und kleine Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe
Übernahme von Bürgschaften.
Übernahme von Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 % für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie öffentliche Kredite (z. B. KfW-Darlehen) und Leasingkredite, maximale Bürgschaftshöhe 1,25 Mio. EUR.
Antragstellung direkt bei der BürgschaftsBank Berlin vor der ersten Kreditanfrage bei einer Bank.
nein
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- www.buergschaftsbank.berlin
Berlin
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe in Berlin.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des einzelnen Leasingkredits, maximal 1,25 Mio. EUR für einen Leasingnehmer.
Anträge und weitere Informationen:
www.bbb-berlin.com/dokumente.html
Der Antrag ist zusammen mit der Hausbank einzureichen bei der
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel. (0 30) 31 10 04-0
Fax (0 30) 31 10 04-55
E-Mail: info@buergschaftsbank-berlin.de
nein
Der zu verbürgende Leasingkredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen. Der Antragsteller muss sachlich und persönlich kreditwürdig sein und alle zumutbaren Sicherheiten stellen.
- Zuwendungsgeber : BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/buergschaft-berlin-brandenburg-leasing.html#:~:text=Sie%20erhalten%20die%20F%C3%B6rderung%20als,B%C3%BCrgschaftsbank%20zu%20Berlin%2DBrandenburg%20GmbH.
Schleswig-Holstein
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.
Gefördert werden insbesondere: Aufstellung bzw. Fortschreibung des Naturparkplanes sowie Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen, Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE Pädagogik, Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung, Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparke.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in den Naturparken bis zu 100%.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu richten.
nein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparken sowie einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume zu leisten und die Förderung einer nachhaltigen und naturverträglichen Tourismusnutzung.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_05_Foerd_03_SH11.html
Schleswig-Holstein
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören: Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum, Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden, besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche; Planung, Bau, Aufstellung bzw. Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise; Kennzeichnungen für den Naturerlebnisraum.
Zuschuss; Die Unterstützung beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu 50%, soweit landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen im Vordergrund stehen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Kosten für Planung, Bauleitung sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen werden nach gesonderten Regelungen gefördert.
Anträge sind über die zuständige untere Naturschutzbehörde zu richten an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
nein
Die Naturerlebnisräume sollen den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/natschutz_allgem_05_Foerd_03_SH04.html
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Förderart: Wandeldarlehen
Mindestbetrag: 15.000 €
Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)
Laufzeit: 6 Jahre endfällig
Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
Co-Investment: nicht erforderlich
Das Programm wurde erweitert.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
zu stellen.
Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html
nein
Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=false