Förderwegweiser
Bremen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz im Land Bremen.
Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft bzw. Garantie. Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen: BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 1,25 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 40% Verbürgung, BBB direkt umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB Kapital umfasst Beteiligungsvolumen bis zu 400.000 EUR bei max. 70% Garantieübernahme gegenüber der MBG.
Bürgschaften werden u.a. für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Beteiligungen, Investitionsvorhaben, Betriebserweiterungen, gewerbliche Grundstückskäufe, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkredite und Leasingfinanzierungen übernommen.
Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft bzw. Garantie. Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen: BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 1,25 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 40% Verbürgung, BBB direkt umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB Kapital umfasst Beteiligungsvolumen bis zu 400.000 EUR bei max. 70% Garantieübernahme gegenüber der MBG.
Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Antragsverfahren: Bei BBB classic ist der Antrag über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Bei BBB express ist Antrag ebenfalls über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt in einem Schnellverfahren. BBB direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Gründer mit geringem Kreditbedarf, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Der Antrag ist direkt an die Bürgschaftsbank Bremen zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt ebenfalls in einem Schnellverfahren. Bei BBB Kapital ist der Antrag über die Hausbank zustellen. Die Genehmigung der Garantieübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Bremen GmbH:
Am Wall 187–189
28195 Bremen
Tel. (04 21) 33 52-33
Fax (04 21) 33 52-3 55
E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de
Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de
ja
Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- https://hb.ermoeglicher.de/
Hessen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Mit den quotalen Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl
- Betriebsmittelkredite/-rahmen,
- Investitionskredite
abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.
Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte mehr als 1,25 Mio. Euro betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.
Außerdem gibt es verschiedene Sonderprogramme, u.a.
- Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen
- Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien
Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt. Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent.
Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften können nur einmalig in 10 Jahren mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent Einsatz kommen. Diese sind auch Großunternehmen zugänglich.
Die Laufzeit der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.
Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt ebenfalls 1 Prozent der Bürgschaftssumme.
Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kosten etwaiger Prüfungen durch Beauftragte des Landes Hessen zu tragen.
Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.
Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.
ja
Landesbürgschaften helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/landesbuergschaften/landesbuergschaften/311482
Hessen
Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Gefördert werden
- die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
- Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie von innovativen Energietechnologien.
Die Zuschusshöhe ist, je nach Ausführung, variabel (siehe Kommunalrichtlinie):
- für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30% und 70%,
- für Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen 100 und 300 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche sowie
- für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Aufträge an Dritte.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu richten.
ja
Ziel der Förderung ist es, den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3% anzuheben und die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen; Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/energieeffizienz-und-erneuerbare-energien/foerderung-energieeffizienz-und-nutzung-erneuerbarer-energien/307140
Thüringen
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Mitfinanziert werden
– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie
– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.
Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.
Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).
ja
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
- https://mbg-thueringen.de/
Brandenburg
Ein Antrag stellen können stellen:
- kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- freiberuflich Tätiger,
- Unternehmensgründer,
- Person, die sich an einem Unternehmen oder einer Gründung beteiligt,
- Genossenschaft oder ähnlicher Zusammenschuss oder
- Bauträger, der gewerbliche Räume für den begünstigten Personenkreis erstellt,
in Brandenburg.
Es werden Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten zur Besicherung von Krediten (einschließlich anteilige Zinsen, Provisionen und sonstige Kosten) übernommen, die eine maximale Laufzeit von bis zu 15 bzw. 23 Jahren (bei Bauvorhaben) haben.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen. Die Bürgschaftsbank sichert Ihren Kredit bis zu 80 Prozent ab. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre, für gewerbliche Bauvorhaben beträgt die Laufzeit bis zu 23 Jahre.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
BBB Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Schwarzschildstr. 94 | 14480 Potsdam
nein
Wenn Sie als Unternehmen, freiberuflich Tätiger, Existenzgründer, Unternehmensbeteiligter, Genossenschaft oder Bauträger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Brandenburg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
- Zuwendungsgeber : BBB Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : BBB Bürgschaftsbank Brandenburg
- https://www.bbimweb.de/corona-hilfen-der-buergschaftsbank/
Berlin
Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler - deren Gründungszeitpunkt höchstens 5 Jahre vor Antragstellung liegt.
Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist Betriebsmittel, Vorhaben bis zu 5 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung).
Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, Existenzgründerdarlehen bis zu 500.000 EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR), Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. vor Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Sie stellen den Antrag – auch für die Bürgschaft der BBB – auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular und reichen dies mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank ein. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und leitet die Antragsunterlagen an die IBB weiter. Nach erfolgter Prüfung werden die Unterlagen durch die BBB an die IBB zur Prüfung der Fördervoraussetzungen weitergeleitet. Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen. Die Bank finanziert Ihr Vorhaben bis zu 100%. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!
nein
Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-start.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind
– Gemeinden,
– Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind,
– bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen,
– bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere B+R-Anlagen) auch öffentliche und private Unternehmen.
Mitfinanziert werden u.a. der Bau, Ausbau bzw. Umbau von
– separat geführte Rad- und Fußverkehrsanlagen,
– Rad- und/oder Fußverkehrsanlagen im Zuge von nicht förderfähigen kommunalen Straßen,
– Fußverkehrsanlagen im Zuge von Landes- und Bundesstraßen in kommunaler Baulast,
– Fahrradabstellanlagen,
sowie die Ausstattung von Fußverkehrsanlagen mit Bänken oder anderen geeigneten Sitzmöblierungselementen sowie Sanitäranlagen (öffentliche Toilettenanlagen).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Fahrradabstellanlagen sowie bei Sitzmöblierungselementen und Sanitäranlagen des Fußverkehrs wird die Zuwendung je nach Infrastruktur pauschaliert.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Programm sind spätestens bis zum 30. September des Vorjahres beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
nein
Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://www.aktivmobil-bw.de/foerdermittel/foerdermittel-uebersicht/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.
Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Das Einstiegsgeld wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate.
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen. Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
ja
Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Bundesagentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesagentur für Arbeit
- https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeit-aufnehmen-existenzgruendung
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.
In erster Linie investive Maßnahmen,
- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)
- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.
Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.
nein
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Güterverkehr
- https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Investive_Massnahmen/investive_massnahmen_node.html
Hessen
Gefördert werden können Unternehmen, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020 eine Bilanzsumme von mehr als 10 Mio. Euro ausweisen und zusätzlich Umsatzerlöse von mehr als 10 Mio. Euro und höchstens 50 Mio. Euro erwirtschaftet haben oder zwischen 50 und 249 Mitarbeitende beschäftigt haben.
Unabhängig von den vorstehenden Größenkriterien sind Start-ups antragsberechtigt, wenn sie seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit mindestens 5 Mio. Euro bewertet wurden (einschließlich des eingeworbenen Kapitals).
Das Programm fördert die Liquidität mittelständischer Unternehemen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Engpass geraten sind und nicht hinreichend durch andere Förderprogramme unterstützt werden.
Der HessenFonds sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor:
- Bürgschaft für Bankkredite (Bürgschaft ab 2,5 Mio. Euro)
- Stille Beteiligungen (in der Regel bis 25 Mio. Euro).
Eine kombinierte Beantragung beider Produkte ist möglich. Offene Beteiligungen können nur im Einzelfall gewährt werden.
Anträge können bei der WIBank gestellt werden.
nein
Der Hessenfonds unterstützt Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Notlage geraten sind und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Hessen hätte.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/hessenfonds/hessenfonds--536458