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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

429 Treffer:
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen  

Die Bürgschaftsbank Bremen übernimmt Ausfallbürgschaften zugunsten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der Freien Berufe, sofern keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft bzw. Garantie. Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen: BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 1,25 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 40% Verbürgung, BBB direkt umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB Kapital umfasst Beteiligungsvolumen bis zu 400.000 EUR bei max. 70% Garantieübernahme gegenüber der MBG.

Beispiele

Bürgschaften werden u.a. für Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Beteiligungen, Investitionsvorhaben, Betriebserweiterungen, gewerbliche Grundstückskäufe, Betriebsmittelfinanzierungen, Avalkredite und Leasingfinanzierungen übernommen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft bzw. Garantie. Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Konditionen: BBB classic umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 1,25 Mio. EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB express umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 250.000 EUR bei max. 40% Verbürgung, BBB direkt umfasst Finanzierungsvolumen bis zu 100.000 EUR bei max. 80% Verbürgung (max. 70% bei klassischen Existenzgründungen), BBB Kapital umfasst Beteiligungsvolumen bis zu 400.000 EUR bei max. 70% Garantieübernahme gegenüber der MBG.

Bewerbungsverfahren

Je nach Programmvariante unterscheiden sich die Antragsverfahren: Bei BBB classic ist der Antrag über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Bei BBB express ist Antrag ebenfalls über die Hausbank zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt in einem Schnellverfahren. BBB direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Gründer mit geringem Kreditbedarf, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Der Antrag ist direkt an die Bürgschaftsbank Bremen zu stellen. Die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme erfolgt ebenfalls in einem Schnellverfahren. Bei BBB Kapital ist der Antrag über die Hausbank zustellen. Die Genehmigung der Garantieübernahme erfolgt über den Bürgschaftsausschuss der Bürgschaftsbank Bremen. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Bremen GmbH:

Am Wall 187–189

28195 Bremen

Tel. (04 21) 33 52-33

Fax (04 21) 33 52-3 55

E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de

Internet: www.buergschaftsbank-bremen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bremen GmbH
  • https://hb.ermoeglicher.de/
 
Bürgschaften Hessen  

Bürgschaften können zur Besicherung von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finazierung von Betriebsmitteln gewährt werden.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.

Was wird gefördert?

Mit den quotalen Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl

- Betriebsmittelkredite/-rahmen,

- Investitionskredite

abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.

 

Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte mehr als 1,25 Mio. Euro betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.

 

Außerdem gibt es verschiedene Sonderprogramme, u.a.

- Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen

- Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt. Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.

Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent.

Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften können nur einmalig in 10 Jahren mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent Einsatz kommen. Diese sind auch Großunternehmen zugänglich.

Die Laufzeit der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.

Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt ebenfalls 1 Prozent der Bürgschaftssumme.

Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kosten etwaiger Prüfungen durch Beauftragte des Landes Hessen zu tragen.

Bewerbungsverfahren

Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.

Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Landesbürgschaften helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes zu schließen.

Weitere Informationen  
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie)  

Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.

- Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.

- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie von innovativen Energietechnologien.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist, je nach Ausführung, variabel (siehe Kommunalrichtlinie):

- für Maßnahmen der energetischen Modernisierung abhängig von der Qualitätsstufe der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme und den entsprechenden Kostenrichtwerten zwischen 30% und 70%,

- für Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards abhängig vom energetischen Standard des Gebäudes zwischen 100 und 300 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche sowie

- für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie innovative Energietechnologien bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Aufträge an Dritte.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, den Endenergieverbrauch von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3% anzuheben und die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen fördert Unternehmen in Thüringen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen) aller Rechtsformen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR und weniger als 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– die Gründung von Unternehmen, auch als Übernahme, Ausgründung oder MBO sowie

– die Festigung bestehender Unternehmen, insbesondere Investitionsvorhaben, die Regelung von Unternehmensnachfolgen und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Technologien und Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.

Stille Beteiligungen können zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. EUR) betragen, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Offene Beteiligungen können bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen betragen. Der Anteil am gezeichneten Kapital muss dabei unter 25% bleiben.

Bewerbungsverfahren

Anfragen sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG)
  • https://mbg-thueringen.de/
 
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg  

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite, um Investoren ohne bankmäßig ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen. Zur Bewältigung der Corona-Krise haben die Bürgschaftsbanken unter anderem die Bürgschaftsobergrenze auf EUR 2,5 Millionen erhöht.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Ein Antrag stellen können stellen:

- kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- freiberuflich Tätiger,

- Unternehmensgründer,

- Person, die sich an einem Unternehmen oder einer Gründung beteiligt,

- Genossenschaft oder ähnlicher Zusammenschuss oder

- Bauträger, der gewerbliche Räume für den begünstigten Personenkreis erstellt,

 

in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Es werden Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten zur Besicherung von Krediten (einschließlich anteilige Zinsen, Provisionen und sonstige Kosten) übernommen, die eine maximale Laufzeit von bis zu 15 bzw. 23 Jahren (bei Bauvorhaben) haben.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen. Die Bürgschaftsbank sichert Ihren Kredit bis zu 80 Prozent ab. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre, für gewerbliche Bauvorhaben beträgt die Laufzeit bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

BBB Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Schwarzschildstr. 94 | 14480 Potsdam

www.bbimweb.de/corona-hilfen-der-buergschaftsbank/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie als Unternehmen, freiberuflich Tätiger, Existenzgründer, Unternehmensbeteiligter, Genossenschaft oder Bauträger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Brandenburg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Weitere Informationen  
Berlin Start - Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB  

Mit "Berlin Start" bietet die IBB Ihnen günstige Darlehen, auch wenn kaum Sicherheiten vorliegen. Der Gründungskredit wird in Verbindung mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg ergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler - deren Gründungszeitpunkt höchstens 5 Jahre vor Antragstellung liegt.

Was wird gefördert?

Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist Betriebsmittel, Vorhaben bis zu 5 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung).

Art und Höhe der Zuwendung

Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, Existenzgründerdarlehen bis zu 500.000 EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR), Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. vor Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Sie stellen den Antrag – auch für die Bürgschaft der BBB – auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular und reichen dies mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank ein. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und leitet die Antragsunterlagen an die IBB weiter. Nach erfolgter Prüfung werden die Unterlagen durch die BBB an die IBB zur Prüfung der Fördervoraussetzungen weitergeleitet. Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen. Die Bank finanziert Ihr Vorhaben bis zu 100%. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.

Weitere Informationen  
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – Rad- und Fußverkehr  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes verkehrswichtige Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, die nachhaltig zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Land beitragen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Gemeinden,

– Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind,

– bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen,

– bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere B+R-Anlagen) auch öffentliche und private Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden u.a. der Bau, Ausbau bzw. Umbau von

– separat geführte Rad- und Fußverkehrsanlagen,

– Rad- und/oder Fußverkehrsanlagen im Zuge von nicht förderfähigen kommunalen Straßen,

– Fußverkehrsanlagen im Zuge von Landes- und Bundesstraßen in kommunaler Baulast,

– Fahrradabstellanlagen,

sowie die Ausstattung von Fußverkehrsanlagen mit Bänken oder anderen geeigneten Sitzmöblierungselementen sowie Sanitäranlagen (öffentliche Toilettenanlagen).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Fahrradabstellanlagen sowie bei Sitzmöblierungselementen und Sanitäranlagen des Fußverkehrs wird die Zuwendung je nach Infrastruktur pauschaliert.

Bewerbungsverfahren

Anmeldungen zur Aufnahme in das Programm sind spätestens bis zum 30. September des Vorjahres beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg, vom dem auch der Rad- und Wandertourismus profitieren kann.

Weitere Informationen  
Einstiegsgeld  

Die Bundesagentur für Arbeit unterstütz Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und sich selbstständig machen möchten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.

Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Was wird gefördert?

Das Einstiegsgeld wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate.

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen. Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.

Was wird gefördert?

In erster Linie investive Maßnahmen,

 

- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder

 

- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)

 

- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.

 

Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.

Beispiele

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.

Link: foerderportal.bund.de/easyonline

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
HessenFonds  

Der HessenFonds unterstützt insbesondere mittelständische Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und Start-ups, denen die bisherigen staatlichen Zuschüsse und Förderkredite nicht ausreichen, um die Krise zu überstehen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Gefördert werden können Unternehmen, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020 eine Bilanzsumme von mehr als 10 Mio. Euro ausweisen und zusätzlich Umsatzerlöse von mehr als 10 Mio. Euro und höchstens 50 Mio. Euro erwirtschaftet haben oder zwischen 50 und 249 Mitarbeitende beschäftigt haben.

 

Unabhängig von den vorstehenden Größenkriterien sind Start-ups antragsberechtigt, wenn sie seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit mindestens 5 Mio. Euro bewertet wurden (einschließlich des eingeworbenen Kapitals).

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Liquidität mittelständischer Unternehemen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Engpass geraten sind und nicht hinreichend durch andere Förderprogramme unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Der HessenFonds sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor:

 

- Bürgschaft für Bankkredite (Bürgschaft ab 2,5 Mio. Euro)

- Stille Beteiligungen (in der Regel bis 25 Mio. Euro).

 

Eine kombinierte Beantragung beider Produkte ist möglich. Offene Beteiligungen können nur im Einzelfall gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der WIBank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Hessenfonds unterstützt Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Notlage geraten sind und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Hessen hätte.

Weitere Informationen  
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