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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

466 Treffer:
KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278)  

Im Rahmen des „CO 2-Gebäudesanierungsprogramms” des Bundes unterstützt die KfW Bankengruppe den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Neubau, Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes.

Beispiele

Wärmedämmung; Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung; Beleuchtung; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Erreichung des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzgebäudes bzw. Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen, gibt es einen Tilgungszuschuss.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden Unternehmen gefördert, die beim Neubau oder der Modernisierung von Gebäuden Energie einsparen und den CO 2-Ausstoß mindern wollen.

Weitere Informationen  
Unternehmen für Ressourcenschutz  

Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt Förderungen für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Förderempfänger können Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung (z.B. Sportvereine, Wohnungsbaugenossenschaften) sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen (z. B.: effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen), Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge (z. B.: Kreislaufführung oder Mehrfachnutzung von Wasser), Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Beträgt die Zuwendung nicht mehr als 100 000,- Euro, können die Bauleistungen, Dienst- oder Lieferleistungen freihändig vergeben werden. Bei einer Zuwendung von mehr als 100 000,- Euro sind diese Leistungen zumindest beschränkt auszuschreiben. Näheres wird im Bewilligungsbescheid geregelt. Die Förderung kann durch Zuschuss, rückzahlbaren Zuschuss oder (zinssubventioniertes) Darlehen erfolgen. Bei (zinssubventionierten) Darlehen erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie zusammen mit einem speziellen Fördermodul.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag (1-fach) wird bei der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg mit einem - dort vorgehaltenen - ausgefüllten und unterzeichneten Formular und den dort genannten weiteren Unterlagen unter Angabe der Höhe der beantragten Förderung und der Gründe für die Notwendigkeit dieser Förderung beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert nach dieser Richtlinie freiwillige Investitionsvorhaben, die zu einer Umweltentlastung durch effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung der CO2- Emissionen führen und über gesetzliche Anordnungen hinausgehen.

Weitere Informationen  
ELBE - Electrify Buildings for Evs  

ELBE strebt die Schaffung von zunächst bis zu 7.400 Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes an. Im Fokus werden hierbei Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien sowie auf gewerblich genutzten Flächen (Werksgelände oder Firmenarealen) stehen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen (aber auch Kirchen, Vereine, Stiftungen) als Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an Standorten in Hamburg sowie Hamburger Hochschulen / Forschungseinrichtungen; Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Hardwarebeschaffung/-leasing (Ladeeinrichtung); Make-Ready-Kosten (vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses, Anbindung an IT-Backend); Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung; Betrieb während des Forschungsvorhabens

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt mindestens 40 % der förderfähigen Kosten. Bei mittleren Unternehmen erhöht sich die Förderung auf 50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen auf 60 %.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung auf dem entsprechenden Vordruck, Einreichung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Projekts ELBE ist es, eine Vielzahl von Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes zu installieren, zu erproben und im Betrieb zu analysieren.

Weitere Informationen  
KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).

- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Aus­legung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

 

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

- Intelligente Mobilität

- Digitale Gesellschaft

- Gesundes Leben

Beispiele

"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben

"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.

 

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

 

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.

Weitere Informationen  
Digital Content Funding (DCF)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung innovativer und qualitätsvoller Medienapplikationen mit filmrelevanten interaktiven Inhalten. Dazu zählen Online, Mobile und Serious Games ebenso wie Augmented Reality Apps, Virtual Reality Experiences, crossmediale Filmprojekte, Softwareanwendungen und neu entwickelte interaktive Hardware.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Entwickler und Unternehmen, die im audiovisuellen und/oder Multimediabereich tätig sind.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Vorhaben in den Bereichen:

– Konzeptentwicklung,

– Prototypenentwicklung,

– Produktion,

– Vertrieb.

Beispiele

Augmented-Reality-App für junge Museumsbesucher

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen, in Ausnahmefällen als Zuschuss.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Auch wenn mit diesem Programm die Games-Branche in Baden-Württemberg gestärkt werden soll, so können dadurch auch wertvolle Multimediaanwendung für den Tourismus entstehen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
  • https://dcf.mfg.de/
 
Weiterbildungsfinanzierung 4.0  

Die L-Bank stellt zinsvergünstigte Kredite für die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bereit, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen. In der Corona-Krise kann das dieses Angebot zur beruflichen Weiterqualifizierung von Mitarbeitenden (auch zur Vermeidung von Kurzarbeit) genutzt werden.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen.

Beispiele

Kurs- und Prüfungsgebühren, Studiengebühren, Lohn- und Lohnnebenkosten, Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial, Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen. In der Regel wird eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 EUR pro zu qualifizierendem Beschäftigten ohne Kostennachweis gewährt. Bei höheren (nachgewiesenen) Kosten können bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Unternehmen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der LfA  

Die LfA Förderbank Bayern übernimmt zur Verbesserung und Stabilisierung der Kreditversorgung bayerischer Unternehmen Ausfallbürgschaften, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Produktions- und Absatzgenossenschaften sowie natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen, in Bayern.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden:

– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,

– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,

– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,

– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,

– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt grundsätzlich maximal 80%. Es ist ein Bürgschaftsbetrag bis zu 5 Millionen Euro möglich. Als Voraussetzung für eine Betriebs­mittel­bürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vom Kreditnehmer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt in zweifacher Ausfertigung bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen.

Ist die Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Bürgschaft zu gewähren, so leitet sie eine Antragsausfertigung mit Unterlagen und ihrer Bereitschaftserklärung an die LfA Förderbank Bayern

weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
  • http://www.lfa.de
 
Investivkredit  

Die LfA Förderbank Bayern gewährt zinsgünstige Darlehen für Wachstumsvorhaben an kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe in Bayern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil des Investivkredites beträgt 100% des förderfähigen Vorhabens. Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 10.000 EUR und maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme auf dem Vordruck 100 über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU, die Wachstumsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro finanzieren wollen, erhalten mit dem Investivkredit günstige Konditionen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite  

Absicherung von Krediten, soweit keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten durch die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer gestellt werden können.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Berliner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Existenzgründerinnen und -gründer in Berlin, die ein Gewerbe gründen oder einen freien Beruf ausüben wollen. Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie derzeit oder zukünftig in leitender Position tätig sein werden (Unternehmensübernahme/MBO).

Was wird gefördert?

Es werden Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten gewährt, die einen möglichen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken.

Beispiele

Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, zum Kauf von Geschäftsanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden: Bis zu 1,25 Mio. EUR von der BürgschaftsBank Berlin für max. 80 % eines Kredites, ab 1,25 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin für in der Regel 70 % eines Avals oder Kredites. Bei Bürgschaftsbeträgen im Bund-Länder-Verfahren größer als 10 Mio. EUR ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (besondere Eingrenzungen).

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung über die Hausbank. Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorhaben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufügen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit Antragstellung wird ein Antragsentgelt fällig. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre; Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem Gründercoaching Deutschland und kann mit bis zu 75% gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
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