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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

443 Treffer:
Startfinanzierung 80  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Bau- und Umbaumaßnahmen,

– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),

– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,

– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,

– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 125.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 500.000 EUR.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Weitere Informationen  
Venture Capital – Beteiligungen für innovative und technologieorientierte Vorhaben  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Unternehmen in der Gründungsphase durch Beteiligungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge technologieorientierte Unternehmen (bis fünf Jahre nach Gründung), die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. EUR erreichen.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden die Kosten der Gründung, der Entwicklung von Produkten (einschließlich Referenzanlagen und Prototypen) und Verfahren sowie Markteinführungskosten und Investitionen im Rahmen von Early-Stage-/Start-up-Finanzierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung und offene Beteiligungen sind ebenfalls möglich. Die Beteiligungshöhe beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge können mit einem Antragsvordruck über die Hausbank oder direkt bei der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die MGB begletet Unternehmen mit innovativen Technologien und neuen Geschäftsmodellen – mit unternehmerischer Erfahrung und dem Wissen aus langjähriger Investorentätigkeit.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/venture-capital/
 
Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Innovationsfonds  

Der Innovationfonds unterstützt in Kooperation mit einem oder mehreren unabhängigen Privatinvestoren junge, innovative und wachstumsorientierte Technologieunternehmen mit Beteiligungskapital zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen eines Innovationsvorhabens. Für Unternehmen in Fördergebieten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist besonders der Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE interessant.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Innovationsvorhaben in folgenden Phasen:

– Konzeptionsphase: Vorbereitung/Konzeption eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bis zur Aufnahme der FuE-Tätigkeit,

– Forschungs- und Entwicklungsphase: Entwicklung eines neuen Produktes/Produktionsverfahrens (inkl. technischer Dienstleistungen) bis zur Herstellung und Erprobung von Prototypen,

– Aufbauphase: Anpassungsentwicklung und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen,

– Expansionsphase: Finanzierung von weiteren innovativen Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.

Beispiele

Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der Gastronomie

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung durch den Innovationfonds beträgt maximal 2 Mio. EUR, unter besonderen Voraussetzungen maximal 2,5 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.

Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.

Im Falle einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Beteiligungsanträge sind zusammen mit einer Stellungnahme des/der Privatinvestors/en an die Bayern Kapital GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bayern Kapital stellt als Venture-Capital-Gesellschaft des Freistaats Bayern jungen, innovativen Technologieunternehmen in Bayern Beteiligungskapital zur Verfügung. Durch diese Form der Absicherung können auch neue Produkte oder Dienstleistungen der Tourismusbranche zum Erfolg geführt werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Seedfonds  

Der Seedfonds Bayern unterstützt in Kooperation mit einem Business-Coach neu gegründete innovative und wachstumsorientierte High-tech-Unternehmen mit Beteiligungskapital bei der Umsetzung einer innovativen Idee oder Erfindung während der Seedphase. Der Seedfonds Bayern extended stellt bayerischen Technologieunternehmen in der Übergangsphase von 9 -12 Monaten Beteiligungskapital bis zu 500 T€ zur Bewältigung der Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase zur Verfügung.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (nicht älter als ein Jahr) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Kosten und Investitionen insbesondere für

– die Entwicklung eines ersten Prototyps bzw. eines „proof of concept” inkl. dafür notwendiger Forschungsarbeiten und Patentanmeldungen,

– Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen,

– Machbarkeitsstudien für Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen,

– Patent-, Markt- und Wettbewerbsrecherchen,

– Aufwendungen des Business-Experten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung. Grundsätzlich wird eine gemeinsame Finanzierung durch den High-Tech Gründerfonds und den Seedfonds Bayern (Clusterfonds Seed) angestrebt. Die Beteiligung ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Die Höhe beträgt bis zu 750.000 EUR, davon maximal 500.000 EUR durch den High-Tech Gründerfonds und maximal 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Gemeinsame Folgefinanzierungen sind möglich, davon max. 250.000 EUR durch den Seedfonds Bayern. Der Seedfonds Bayern extended ist eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Im Einzelfall ist auch eine typische stille Beteiligung möglich. Die Höhe der Beteiligung beträgt hierbei bis zu max. 500.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zusammen mit einer Stellungnahme des Coaches bzw. des Privatinvestors an dieBayern Kapital GmbH zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dieser Form der Anschubfinanzierung wird jungen bayerischen Unternehmen Beteiligungskapital zur Finanzierung des Unternehmensaufbaus zur Verfügung gestellt. Denkbarer Projektinhalt ist ein innovatives und technologieorientiertes Produkt oder eine entsprechende Dienstleistung aus dem Tourismus.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der Bayern Kapital - Wachstumsfonds Bayern  

Der Wachstumsfonds unterstützt in Kooperation mit einem oder mehreren Privatinvestoren junge, innovative und wachstumsorientierte Start-up-Unternehmen nach bereits durchgeführten Erstrundenfinanzierungen mit Beteiligungskapital zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen eines Innovationsvorhabens.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– (Weiter-)Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen zur Verbreiterung des Produkt- und Leistungsangebots inkl. deren Markteinführung,

– Durchführung klinischer Studien im Life Science-Bereich,

– Ausbau, Vertrieb und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien,

– weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile einschließlich Akquisitionen/Umsetzung von Exitstrategien.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer offenen und/oder typisch stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung durch den Wachstumsfonds beträgt zwischen 2 Mio. EUR und 8 Mio. EUR je Beteiligungsnehmer.

Die Auszahlung des Beteiligungskapitals erfolgt in mehreren Tranchen entsprechend dem Fortschritt des Innovationsvorhabens.

Im Falle einer typisch stillen Beteiligung wird neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einbehalten wird, eine feste, ergebnisunabhängige Basisvergütung, eine Gewinnbeteiligung und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Beteiligungsanträge sind zusammen mit einer Stellungnahme des/der Privatinvestors/en an Bayern Kapital GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Auch nach erfolgreich umgesetzter A-Finanzierungsrunde werden Gründer und Technologieunternehmen von der Bayern Kapital GmbH weiter unterstützt, um z. B. Ihre Produktpalette weiter zu diversifizieren und den internationalen Vertrieb zu forcieren.

Weitere Informationen  
SACHSEN-ANHALT MUT. Die IB-Zwischenfinanzierung  

Mit der IB-Zwischenfinanzierung werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, wenn Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer

Was wird gefördert?

Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro), Laufzeit: bis zu 3 Jahre, die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. Das IB-Nachfolgedarlehen  

Erfolgreiche Unternehmen fortführen, Nachfolge regeln, Beteiligungen eingehen. Das IB-Nachfolgedarlehen dient der Finanzierung von Nachfolgelösungen in Unternehmen.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (auch Einzelunternehmen); Freiberufler; natürliche Personen

Was wird gefördert?

Erwerb einer tätigen Beteiligung; Erwerb von Anlage- und/oder Umlaufvermögen; Erwerb immaterieller Gegenstände.

Art und Höhe der Zuwendung

Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro). Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt MUT. Das IB-Grunderwerbsdarlehen  

Mit dem IB-Grunderwerbsdarlehen werden der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen unterstützt.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe.

Was wird gefördert?

Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen

Beispiele

Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)

Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft  

Zur Finanzierung konkreter Vorhaben, wie bauliche und maschinelle Investitionen, Innovationen, Ablösung eines ausscheidenden Gesellschafters, Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen sowie für Existenzgründungen stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) stille Beteiligungen zur Verfügung.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.

Beispiele

Bauliche und maschinelle, Investitionen,

Innovationen,

Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,

Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,

Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen. Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Das Beteiligungsvolumen liegt zwischen 10.000 EUR und 2,5 Mio. EUR.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.mbg-sh.de/
 
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