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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
Sachsen-Anhalt REGIO  

Das Programm bezuschusst Konzepte zur Förderung der Regionen in Sachsen-Anhalt und deren Umsetzung.

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

30-06-2031

Für wen?

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften, öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen.

Was wird gefördert?

Zusammenarbeit von Kommunen, Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte, Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen, Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen, Antragstellung und Kofinanzierung von Projekten.

Beispiele

Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm werden kommunale Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung von Regionen beitragen.

Weitere Informationen  
VInnovate  

Niedersachsen ist seit 2022 Mitglied der Vanguard Initiative, ein Zusammenschluss aus verschiedenen europäischen High-Tech-Regionen in der Europäischen Union. Ziel der Zusammenarbeit ist unter anderem das Aufstellen und Umsetzen von innovativen und transnationalen Projektideen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder Sitz einer Betriebsstätte in Niedersachsen haben, und ihre Forschungskooperationspartner können sich mit ihren Projektbeschreibungen bei der NBank bewerben. Die internationalen Projektpartner reichen Ihre Projektbeschreibung jeweils in Ihren Regionen ein.

Was wird gefördert?

Die Bewertung der Projekte erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der NBank, dem Niedersachsen.next sowie den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) auf Basis der folgenden Qualitätskriterien (Details hierzu entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie dem zu Grunde liegenden Scoringmodell):

- Innovationsgehalt,

- technisches Risiko,

- Realisierbarkeit,

- Marktfähigkeit,

- Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft,

- Nachhaltige Entwicklung,

- Gleichstellung und Nichtdiskriminierung,

- Gute Arbeit sowie

- Beiträge zur regionalen Entwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung, bezogen auf die förderfähigen Ausgaben, beträgt:

- für mittlere Unternehmen bis zu 35 % sowie

- für kleine Unternehmen bis zu 45 %.

 

Der Zuwendungshöchstbetrag wird im Rahmen des Wettbewerbs auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Bei Verbundprojekten kann insgesamt bis 1 Mio. Euro für Unternehmen gewährt werden. Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen sind möglich. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Produktinformation sowie der zu Grunde liegenden Richtlinie.

Bewerbungsverfahren

Die Einreichung erfolgt als formale Antragstellung über das Kundenportal der NBank unter www.nbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Um die Finanzierung von Projekten zu unterstützen wurde „VInnovate“ gegründet, womit vorhandene Förderprogramme in den Regionen der Vanguard-Initiative verknüpft werden sollen. Niedersachsen beteiligt sich mit dem Niedersächsischen Innovationsförderprogramm und bietet kleinen und mittleren Unternehmen an, sich auch in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, daran zu beteiligen.

Weitere Informationen  
MV innoGROWTH  

MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zählt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von sozialen Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Fördergebiet

Für wen?

Im Vordergrund stehen Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR. Der Sitz und/oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt. Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sind ausgeschlossen.

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Offene Beteiligung:

Höchstens 1,5 Mio. EUR

 

Kombination aus stiller und offener Beteiligung:

Mindestens 50.000 EUR

Höchstens 1.500.000 EUR

 

Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Mittelherkunft der bereitgestellten Mittel ist wie folgt: 70 Prozent KfW, 30 Prozent Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV.

Bewerbungsverfahren

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.

Weitere Informationen  
MV Mikromezzanin II  

Das Programm MV Mikromezzanin II versorgt kleine und junge Unternehmen mit Eigenkapital, besonders Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit heraus starten, von Frauen geführt oder von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet werden.

Fördergebiet

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Freiberufler, soweit sie nicht dem Standesrecht unterliegen.

 

Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern (inklusive Nebenerwerbsgründer).

 

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Diese sind:

- Investitionen in Sachanlagevermögen,

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,

- Baumaßnahmen und

- Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Mindestens 10.000 EUR

Höchstens 50.000 EUR (ohne ESF-Zielgruppenmerkmal).

 

Bei ESF-Zielgruppen-Unternehmen max. 150.000 EUR.

 

Die Auszahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zu 100 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung kann per Antragsformular beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind darin aufgeführt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kapital für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Existenzgründer mit dem Mikromezzaninfonds-Deutschland.

Weitere Informationen  
KfW Award Gründen  

Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe innovative junge Unternehmen mit dem KfW Award Gründen aus.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die Teilnahme ist dabei nicht nur auf Neugründungen beschränkt – auch Gründer/innen, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben, sind herzlich eingeladen, am Wettbewerb teilzunehmen, sofern der Hauptsitz ihres Unternehmens in Deutschland liegt.

Was wird gefördert?

Es werden die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität bewertet. Eine entscheidende Rolle spielt auch, ob mit dem Konzept soziale Verantwortung übernommen wird oder ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Der wirtschaftliche Erfolg, die ökologische Nachhaltigkeit sowie die Förderung eines integrativen, diversen Arbeitsumfeldes fließen ebenfalls in die Beurteilung ein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Preisgeld für die Landessieger/innen beträgt jeweils 1.000 EUR. Landessieger/innen qualifizieren sich durch den Landessieg ferner für den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 EUR dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury den Sonderpreis "Junge Gründer/innen" (5.000 EUR Preisgeld). Alle Landessieger/innen nehmen anschließend am Online-Voting für den Publikumspreis teil. Er ist mit zusätzlichen 5.000 EUR verbunden.

(Stand 2024)

Bewerbungsverfahren

Es gibt jährlich einen Zeitraum, in dem sich Unternehmen bei der KFW auf den Ward bewerben können.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Seit 1998 zeichnet die KfW einmal jährlich wegweisende Unternehmen aus. Teilnehmen können Start-ups aller Branchen, die ab dem 01.01.2019 gegründet bzw. im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurden.

Weitere Informationen  
Förderfonds der Metropolregion Hamburg - Förderfonds Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern  

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Fördergebiet

Hamburg Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.

Beispiele

Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:

 

Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.

 

Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.

 

Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.

 

Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.

Bewerbungsverfahren

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
  • https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
 
Messeförderung - Einzelaussteller im Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen fördert kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die über internationale Leitmessen im Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern wollen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Die Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.

Beispiele

Zuschussfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.

Art und Höhe der Zuwendung

- Nicht rückzahlbarer Zuschuss

- Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro Messen innerhalb der Europäischen Union (Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten) und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern

- Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt

- Ein Aussteller darf insgesamt drei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.

- Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein.

Bewerbungsverfahren

Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein. Antragstellung über das Kundenportal der NBank:

www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp

Sowie zusätzlich im Original.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mithilfe der Messeförderung Ausland der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.

Weitere Informationen  
Landeskulturförderung  

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Was wird gefördert?

Notwendige Anschaffungen sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur, so dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann

Beispiele

Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen; digitale Infrastruktur; Veranstaltungstechnik; Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität; Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität; Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 1.000 und 25.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind bei der jeweils zuständigen Landschaft/ beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu erfragen. Hier kommen Sie zur Übersicht der Landschaften und Landschaftsverbände: www.allvin.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.

Weitere Informationen  
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für Messepräsentationen von kleinen und mittleren Unternehmen sowei von Freiberuflern.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen,

Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.

Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern,

Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss,

Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises,

Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Über das Kundenportal der NBank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler, die Ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.

Weitere Informationen  
ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit  

Der günstige Förderkredit für zukunftsweisende Vorhaben

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit fördern wir Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

- mit Sitz in Deutschland

- mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

Was wird gefördert?

der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben wird gefördert:

- Investitionen

- Betriebsmittel

- den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens

 

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

 

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Beispiele

- Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)

- Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren

- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels

- Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung

- Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Kreditmindestbetrag: 25.000 Euro

Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben

Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen

Bis zu 100 % Ihrer förder­fähigen Investitions­kosten und Betriebs­mittel

Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

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