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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

619 Treffer:
Berufsbildung ohne Grenzen  

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.10.2026

Für wen?

Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum

- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland

- begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte

- die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.

 

Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen als Eigenanteil aufgebracht werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.

Weitere Informationen  
Willkommenslotsen  

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Kammerorganisationen, insbesondere

-> die Handwerkskammern,

-> die Industrie- und Handelskammern und

-> die Kammern der Freien Berufe

- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.

 

Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von zwei Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen) angeboten. Die gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der Förderrichtlinie Antragsberechtigten können auch anteilmäßig beide Module anbieten.

 

Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus den zur bedarfsgerechten Durchführung notwendigen projektbezogenen Personalausgaben (= Arbeitgeber-Brutto) bis zu einer Höhe, die grundsätzlich TVöD 10 entspricht, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 7,7 % der förderfähigen Personalausgaben sowie erforderliche Reisekosten auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes. Die Projektträger erbringen mindestens 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben in Form einer Eigenbeteiligung.

 

Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Weitere Informationen  
Digiscouts  

Das Interesse von Jugendlichen an der Digitalisierung soll in diesem Projekt genutzt werden, um den Ausbildungsbetrieb digital voranzubringen und die Ausbildung für Jugendlicher interessanter und attraktiver zu gestalten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Digiscouts-Projektbetrieb kann jedes Unternehmen werden, das ausbildet und nicht mehr als 500 Beschäftigte hat. Sowohl die Branche als auch die Ausbildungsberufe spielen keine Rolle. Das Unternehmen sollte in einer der Regionen angesiedelt sein, um in den vollen Genuss der Unterstützung zu kommen.

Was wird gefördert?

Unternehmen profitieren unmittelbar von dem Digitalisierungsprojekt, das Ihre Azubis umsetzen.

Der Betrieb und die Azubis werden über die gesamte Projektlaufzeit professionell begleitet.

Die Azubis gewinnen soziale und digitale Kompetenzen hinzu.

Auf dem webbasierten Projektmanagement-Tool DS2 stehen Qualifizierungsbausteine zur Verfügung, mit denen Azubis aber auch andere im Unternehmen ihr Wissen rund um die Digitalisierung erweitern können, beispielsweise zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.

Im Austausch mit anderen Digiscouts®-Betrieben lernen Sie deren Lösungsansätze kennen.

Das Unternehmen wird insgesamt fitter für die digitale Zukunft.

Art und Höhe der Zuwendung

Digiscouts-Betrieb, Ausbildende und Azubis werden von erfahrenen Coaches begleitet, vor allem bei der eigentlichen Arbeit im Unternehmen. Mehrere Betriebe mit Azubiprojekten in einer Region tauschen sich untereinander aus und lernen so zusätzlich voneinander. Die Azubiprojekte werden am Ende ausgezeichnet, alle Beteiligten erhalten eine Teilnahmeurkunde.

Bewerbungsverfahren

Eine Anmeldung zum Projekt ist nach der Informationsveranstaltung, über das webbasiertes Projektmanagement-Tool DS2, möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Ausbildung soll anhand von Digiscouts attraktiver und interessanter gemacht werden. Zudem profitieren Unternehmen von den umgesetzten Digitalisierungsprojekten.

Weitere Informationen  
Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge  

Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus. Viele Unternehmen in Deutschland engagieren sich bereits für die Integration von Geflüchteten oder haben das vor. Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge bringt sie nun zusammen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben

Was wird gefördert?

Beratung und Informationen für Unternehmen, die Flüchtlinge in ihrem Betrieb anstellen wollen oder angestellt haben.

Kooperationen und Informationsaustausch unter den Mitgliedern des Netzwerkes.

Bewerbungsverfahren

Die Registrierung erfolgt über die Website von Netzwerk Unternehmen Flüchtlinge integrieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Netzwerk Unternehmen Flüchlinge integrieren bietet Unternehmen Unterstützung, wenn diese Flüchtlinge einstellen oder bereits eingestellt haben in Form von Beratung, Informationen und Vernetzung.

Weitere Informationen  
Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland  

Wenn ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigt und dort ein politischer Krisenfall eintritt, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz sowie Unternehmer:innen mit Wohnsitz in Deutschland.

 

Die Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Die Direktinvestition muss investiven Charakter haben. Finanzanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Es muss sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben im Ausland handeln, das

- im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik liegt,

- zur wirtschaftlichen Entwicklung des Empfängerlandes beiträgt und

- in dem betreffenden Land einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung kann Direktinvestitionen Ihres Unternehmens im Ausland gegen politische Risiken im Anlageland durch die Übernahme von Garantien absichern. Folgende Direktinvestitionen, die auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können abgesichert werden:

- Beteiligungen,

- Ausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten mit Kapital (Dotationskapital),

- beteiligungsähnliche Darlehen des Gesellschafters oder eines Dritten (Bank) oder

- andere vermögenswerte Rechte wie Konzessionen, Rechte auf Bezug von Öl oder Gas, Schuldverschreibungen.

 

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben, wenn die Bundesgarantien beantragt werden.

Beispiele

Folgende politische Risiken werden abgedeckt:

- die Verstaatlichung, Enteignung oder Maßnahmen, die einer Enteignung gleichzusetzen sind (Enteignungsfall),

- der Bruch von rechtsverbindlichen Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen (BZ-Fall),

- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr sowie terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen (Kriegsfall),

- Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) sowie

- die Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers (KT-Fall).

 

Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie.

 

Die Laufzeit der Garantie beträgt bis zu 15 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Bei Ablauf ist eine Verlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre möglich.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag läuft über die Webseite InvestitionsGarantien.de

Bereits vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können sich Vorhaben im Ausland, die von politischen Risiken betroffen sein könnten mit Garantien absichern lassen.

Weitere Informationen  
Eingliederungszuschüsse  

Bezuschussung von Arbeitgebern bei Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer, um bestimmte Defizite bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.

Was wird gefördert?

Personalkosten

Art und Höhe der Zuwendung

Den Eingliederungszuschuss kann höchstens für 12 Monate erhalten werden. Es werden während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss ausgezahlt. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.

 

Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Weitere Informationen  
KfW-Kredit für Wachstum  

Der KfW-Kredit für Wachstum dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie

– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und

– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.

Beispiele

Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs-­ und Entwicklungs­ausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.

 

Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­übernahme,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Optional können teil­nehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/290
 
Klimaschutz-Projekte in wirt­schaftlich tätigen Organisationen  

Das Programm zielt darauf ab, durch Investitionen in den technischen Klimaschutz die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und somit die Energieeffizienz zu steigern sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Unternehmen, kommunale Zweckverbände, und gemeinnützige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Projekte, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent anstreben, durch Energieeffizienzmaßnahmen und die Entwicklung oder Errichtung intelligenter Energiesysteme und Energiespeicher.

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse, die Förderhöhe hängt von verschiedenen Kriterien ab und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ in Mecklenburg-Vorpommern bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, die aktiv ihre CO2-Emissionen reduzieren möchten. Es fördert maßgeblich Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energietechnologien, was nicht nur den Umweltschutz vorantreibt, sondern auch zur ökonomischen Stabilität und Nachhaltigkeit der beteiligten Organisationen beiträgt.

Weitere Informationen  
Berlin Innovativ PLUS  

Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Es werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Finanzierung wird durch eine Unterstützung aus dem InvestEU Fonds der Europäischen Union ermöglicht.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gefördert werden:

- Startups

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen

- kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern)

- Angehörige der freien Berufe

 

mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin, die eines der vorgegebenen Innovations- und Digitalisierungskriterien oder Kreativwirtschaftskriterien erfüllen.

Was wird gefördert?

- Projektfinanzierungen

- Investitionen wie z.B. Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Materiallager

- Betriebsmittel

- Vorfinanzierung von Aufträgen

- Vorhaben zur Internationalisierung (mit Berlin-Effekt)

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden zwischen der/dem Kreditnehmer:in und der Hausbank vereinbart.

- Darlehenshöhe: i.d.R. 100 TEUR bis zu 3 Mio. EUR, im Rahmen der Kreativwirtschaftskriterien bis zu 1 Mio. EUR

- 100% Auszahlung

- 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB

- Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig

Bewerbungsverfahren

Der Kreditantrag wird bei der Hausbank unter Hinweis auf Berlin Innovativ PLUS der IBB gestellt. Für die erforderlichen Unterlagen kann die Checkliste zur Antragstellung sowie das Antragsformular verwendet werden.

 

Die Kundenberatung der IBB beantwortet Detailfragen zum Programm und unterstützen bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 3 Mio. EUR im Hausbankenverfahren vergeben. Die IBB übernimmt eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 70%. Mit diesem Kredit werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.

Weitere Informationen  
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Baden-Württemberg bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine zu unterstützen. Diese Gutscheine fördern spezifische Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE).

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.

Was wird gefördert?

- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.

 

Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- Innovationsgutschein BW: Bis zu 7.500 Euro für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.

 

- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für KMU älter als fünf Jahre.

 

- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.

 

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.

Weitere Informationen  
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