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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

641 Treffer:
Industriekultur Sachsen-Anhalt  

Sachsen-Anhalt pflegt und entwickelt sein industrielles Erbe und gestaltet Industriekultur zu einer lebendigen, weithin wahrnehmbaren Facette seines Kulturlebens aus. Für dieses neue kulturpolitische Schwerpunktthema können über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen“ Zuschüsse beantragt werden. Da es sich um einen Querschnittsbereich handelt, bestehen hier verschiedene Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien. Eine Antragstellung ist durch natürliche Personen oder juristische Personen möglich.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- natürliche Personen,

- juristische Personen des öffentlichen Rechts

- juristische Personen des privaten Rechts

Was wird gefördert?

- Personalausgaben

- Sachausgaben

- Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschussförderung in Abhängigkeit vom beantragten Vorhaben i. d. R. bis zu 50 % für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie i. d. R. bis zu 70 % für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden natürliche und juristische Personen unterstützt bei verschiedenen Fördermöglichkeiten wie bspw. Ausstellungen, Veranstaltungen, aber auch Konzepte und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Kulturellen Erbe

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (betrieblicher Zugang)  

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Unternehmen

- Selbstständige

Was wird gefördert?

- Teilnahme- und Prüfungsgebühren

- Honorarausgaben für externe Dozenten

- Fahrtkosten

- Übernachtungskosten

- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden untersützt.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt RESSOURCENEFFIZIENZ  

Das Land Sachsen-Anhalt und die EU unterstützen mit dem Programm Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Ressourceneffizienz. Dabei geht es um die Einsparung von treibhauswirksamen Gasen durch die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs oder die innovative Rückgewinnung von Wertstoffen und ihre Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Richtlinie)

- Großunternehmen (Richtlinie Einzelprojektförderung)

Was wird gefördert?

- Studien und Beratungsleistungen

- Investitionen

- Planungsleistungen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von KMU.

 

Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von großen Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen in Sachsen-Anhalt werden in Projekten der Ressourceneffizienz gefördert.

Weitere Informationen  
CLLD Projekte - EFRE  

Die Förderung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- juristische Personen des öffentlichen Rechts

- juristische Personen des privaten Rechts

- Personengesellschaften des privaten Rechts

- Einzelunternehmen

- Natürliche Personen

Was wird gefördert?

Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:

- Investitionen in kulturelle Infrastruktur

- Altlastensanierung und Bodenschutz

- Investition in Sportstätten

- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen

- Begleitung des demografischen Wandels

- Verbesserung der touristischen Infrastruktur

- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)

Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien

 

Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans

Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

Weitere Informationen  
INQA-Coaching  

Das Programm INQA-Coaching unterstützt KMU bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und der Förderung der Innovationsfähigkeit. Ziel ist es, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die motivierend und vielfaltsorientiert ist und die Arbeitsbedingungen leistungsförderlich gestaltet.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen.

Was wird gefördert?

Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen Beratungsstellen bereitgestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.

Weitere Informationen  
Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt  

Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings, der Stärkung touristischer Netzwerke, der Digitalisierung im Tourismus sowie der nachhaltigen Tourismusentwicklung und der Entwicklung der touristischen Regionalverbände. Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände

- Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, ausgenommen touristische Regionalverbände

- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen

- regionale und Stadtmarketinggesellschaften

Was wird gefördert?

Gefördert werden bedeutsame touristische Projekte, sofern Sie im Einklang mit dem „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Dazu zählen insbesondere:

- touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung im Tourismus, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes, die geeignet sind, Gäste von außerhalb zu gewinnen und das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt im In- und Ausland zu stärken

- Erstellung von Konzepten sowie Studien und Marktforschungsleistungen, die der Vorbereitung und Durchführung der in Nummer 2 Satz 2 Buchst. a genannten Maßnahmen dienen

- Projekte touristischer Netzwerke mit besonderer überregionaler Wirksamkeit, sofern durch das jeweilige Netzwerk Leitprodukte gemäß „Masterplan Tourismus“ des Landes Sachsen-Anhalt vertreten werden

- Maßnahmen der regionalen Tourismusverbände, sofern sie

-> die Entwicklung oder Neuausrichtung der regionalen Tourismusorganisationen hin zu einer nachhaltigen, professionellen Organisationsstruktur unterstützen,

-> die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusverbände stärken und die touristische Wertschöpfung in der Region erhöhen oder

-> zur Vermarktung der Region, zur Digitalisierung oder Steigerung der Nachhaltigkeit im Tourismus und zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes beitragen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 200.000 Euro gewährt.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung unterstützt Tourismusprojekte mit max. 200.00 Euro, die der Realisierung der im „Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027“ festgelegten strategischen Ziele, Handlungsfelder und Leitprojekte dienen.

Weitere Informationen  
WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung  

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO führt die bisherige „KMU-Patentaktion“ des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms SIGNO fort. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet in Verbindung mit der Orientierung auf zusätzliche Optionen auf Gebieten der Entwicklung und Anwendung von Normen und Standards.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird gefördert?

Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung in Höhe von maximal 45.000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden.

Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate

Bewerbungsverfahren

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“

(https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich
  • www.wipano.de
 
ERP-Förderkredit KMU  

Kleine und mittlere Unternehmen finanzieren oder neu starten

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Es werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahres­umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanz­summe gefördert – einschließlich:

- Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

- Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb

Was wird gefördert?

- Anschaffungen (Investitionen)

- Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Material- und Warenlager

- Unternehmensgründung, -nachfolge, - beteiligung

Beispiele

Anschaffungen (Investitionen)

- Anlagen und Maschinen

- Grundstücke und Gebäude

- Baukosten

- Einrichtungs­gegenstände

- Firmenfahrzeuge

- Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

- Software

 

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

- Liquide Mittel

- Personalkosten

- Mieten

- Marketingkosten

- Beratungskosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten.

 

ohne Risikoübernahme Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro

 

mit Risikoübernahme Kreditbetrag bis zu 25 Mio. Euro für Investitionen, Über­nahme und Beteiligung und bis zu 7,5 Mio. Euro für Betriebs­mittel und Material- und Warenlager

Bewerbungsverfahren

Erstellung des Antrages mit einer Bank des Vertrauens

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden bei Investitionen, laufenden Kosten, dem Material- und Warenlager sowie der Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung mit einem Kredit von max. 25 Mio. Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen  

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände

- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren

Was wird gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.

Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)"  

Projekte privater Tourismusbetriebe können im Rahmen der Möglichkeiten und unter bestimmten Voraussetzungen vom Land finanziell unterstützt werden

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

private Tourismusbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

- die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,

- Modernisierungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätserweiterung oder Änderung des Charakters des Hotels / der Ferienwohnung bzw. wenn durch die Modernisierung die Anforderung für die nächsthöhere Kategorie in der Sterne-Klassifizierung erreicht wird.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Höhe der Förderung liegt die Größe des Unternehmens sowie der Standort zugrunde. Es ist eine Förderung von max. 35% möglich.

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Tourismusreferat des Ministeriums Kontakt aufzunehmen. Der Antrag wird mit dem Vordruck "Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung" beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Projekte privater Tourismusbetriebe werden mit bis zu 35% bei der Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Modernisierung von Betriebsstätten gefördert.

Weitere Informationen  
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