Förderwegweiser
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.
Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.
Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.
Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investor:innen.
Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiter:innen des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.
nein
KMU in Rheinland-Pfalz, deren Beginn der Geschäftstätigkeit weniger als 6 Jahre zurückliegt, werden bei der Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Kofinanziert vom Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/300.html
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe, deren Wirtschaftszweig (5stellige Kennzeichnung der amtlichen Statistik) in der „Positivliste“ bzw. „bedingten Positivliste“ (Anhang 4.1 und 4.2 im Koordinierungsrahmen) aufgeführt wird, bis auf einige Ausnahmen, die unter Nummer 9.2 der VV von einer Förderung ausgeschlossen sind.
Unterstützt wird
- bei kleinen und mittleren Unternehmen
-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
-> der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
-> die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
-> die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- sowie bei Großunternehmen (Förderung nur im C-Fördergebiet möglich)
-> die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
-> die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebstätte ausgeübte Tätigkeit ist
Die Förderung setzt unter anderem die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen (in den LK Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 % mehr). Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. EUR überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. EUR übersteigenden Betrag gewährt.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten der Investorin oder des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens 3 Monate nach Antragstellung begonnen werden.
nein
Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
bundesweit
31.12.2028
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
- und jünger als zehn Jahre alt sind.
Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines/r Aussteller:in sind die vom/von der Messeveranstalter:in in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller:in und Messe.
Aussteller:innen melden sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag beim BAFA zu stellen.
nein
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Auslandsmarkterschliessung/Messeprogramm_junge_innovative_Unternehmen/messeprogramm_junge_innovative_unternehmen_node.html
31.12.2029
Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:
- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.
Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:
- Im Themenschwerpunkt „Umweltwirtschaft“ werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
- Im Themenschwerpunkt „Circular Economy“ werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und dem Ausbau zirkulärer Produkte, Geschäftsmodelle und Kooperationen gesucht.
- Im Themenschwerpunkt „Klimaanpassung“ werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für mittlere Unternehmen:
- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/green-economy).
nein
Ziel ist die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW als Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs). Klein- und mittelständische Unternehmen sollen dabei unterstützt werden Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkulärer Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Landesregierung NRW
- Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW
- https://www.in.nrw/massnahmen/green-economy
31.12.2029
Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.
Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.
Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.
nein
Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Landesregierung NRW
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unnovationsförderagentur NRW
- https://www.in.nrw/massnahmen/klimaanpassung-kommunen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) sowie Kleinstunternehmen als gGmbH oder GmbH, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen, und
- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberuflich Tätigkeit aufnehmen wollen oder
- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Es kann ein Darlehen erhalten werden, das mit einem Crowdfundingprojekt auf der Plattform Startnext (https://www.startnext.com/pages/nrwmicrocrowd) kombiniert wird.
Das Darlehen kann für folgende Vorhaben eingesetzt werden:
- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt
- Erweiterung und Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bei mind. 20% Crowdfundinganteil
Höchstbetrag: 50.000 € (entspricht 80%)
Laufzeiten: max. 10 Jahre bei 6 Tilgungsfreimonaten
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
-> in monatlichen Raten nach Ablauf des tilgungsfreien Zeitraums
-> außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten: keine
Der Antrag ist auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK über das Kundenportal zu stellen.
eingeschränkt
Junge Unternehmen werden mit einem Darlehen und Crowdfundingprojekt in der Anfangsphase gefördert
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank, Land NRW
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/16043/nrwmicrocrowd.html#konditionen
Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate.
Es werden Wandeldarlehen der NRW.BANK für Start-Ups für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens vergeben.
Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen
Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Mindestbetrag: 50.000 €
Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)
Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre
Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: endfällig
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Für die Antragstellung soll eine E-Mail an SeedCon@nrwbank.de verschickt werden, um das vorgesehen Formular anzufordern.
nein
Start-Up mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen in Hähe von max. 200.000 Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60140/nrwseedcon.html
Gefördert werden innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für den Aufbau und das Wachstum des Unternehmens. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen
Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Mindestbetrag: 50.000 €
Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)
Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre
Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: endfällig
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Ansprechpartner:in für die Antragstellung ist die NRW.Bank
nein
Innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen werden bei Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Wandeldarlehen in Höhe von max. 200.000 Euro gefördert.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60227/nrwseedbridge.html
Die Zielunternehmen sind etablierte Gesellschaften mit Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management.
Es können mit der NRW.BANK im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen Finanzierungen vereinbart werden. Das Angebot ist branchenübergreifend.
Es kommen folgende Beteiligungen infrage:
- qualifizierte Minderheiten
- eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital
Förderart: Minderheitsbeteiligung oder Mezzanine-Kapital
Höchstbetrag: bis 20 Mio. €
Förderdauer: 5 bis 7 Jahre
Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.
nein
Unternehmen mit Wachstums- oder Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management können Mezzanine-Kapital oder eine direkte Minderheitsbeteiligung in Höhe von max. 20 mio. Euro erhalten.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15308/nrwbank-einzelinvestments.html
Zielgruppe sind mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor mit Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen, die sich in einer besonderen Finanzierungssituation befinden und deren Umsatz in der Regel 15 bis 200 Mio € beträgt, maximal jedoch 500 Mio €.
Der NRW.BANK.Spezialfonds unterstützt Unternehmen in besonderen Finanzsituationen:
- Turn Around
- Post-Insolvenz
- Restrukturierung
Finanzierungsart: offene Beteiligung, im Einzelfall auch kombiniert mit Mezzanine-Finanzierungsformen
Finanzierungsanteil: Co-Investment, pari passu zu den Bedingungen eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten, privaten Investors mit Sanierungsexpertise, der NRW.BANK.Spezialfonds stellt maximal 49% des erforderlichen Kapitals
Höchstbetrag: 5 Mio. €
Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.
nein
Mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor werden bei besonderen Finanzsituationen mit einer offenen Beteiligung gefördert.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15547/nrwbank-spezialfonds.html