Förderwegweiser
Sachsen
31.12.2024
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen (inkl. Handwerksbetriebe)
Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen.
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Dienstleistungen
- Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen in der Initialphase (diese endet mit der Antragstellung bei der EU)
- Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion in der Startphase (Beginn der Projektphase nach Zusage der EU)
- Bewertung und Analyse der Ablehnungsgründe bei erfolglosem HORIZON EUROPE-Antrag
Zuschuss / Anteilsfinanzierung
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag
- 5.000 EUR in der Initialphase, 10.000 EUR bei Koordinatorfunktion des Antragstellers
- Zusätzlich 15.000 EUR in der Startphase bei Koordinatorfunktion
- 1.000 EUR für die Analyse bei erfolglosem Antrag
- Es sind maximal 3 Förderungen pro Unternehmen möglich
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
ja
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen werden bei der Antragsstellung der EU-Förderung HORIZON EUROPE unterstützt
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/horizon-pr%C3%A4mie
Sachsen
Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen
Finanziert werden schwerpunktmäßig:
- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)
- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung
- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege
- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen
- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.
- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.
Kredithöhe und Auszahlung
- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.
- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.
Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
nein
Unternehmen werden bei größeren Vorhaben finanziell unterstützt z.B. bei Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landscahftsschutzes
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/konsortialkredite
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler:innen
- natürliche Personen (auch Existenzgründer:innen), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:
- Investitionen
- Unternehmensnachfolgen
- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen
Laufzeiten
- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen
- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen
Kosten
- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):
-> einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)
- Bürgschaftsprovision:
-> jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages
Sicherheiten
- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten
- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können
Beihilferechtliche Regelungen
- AGVO und De-minimis-Beihilfe
Einreichung des Antrages über eine Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)
ja
Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-b%C3%BCrgschaftsprogramm-sachsen
Sachsen
30.06.2027
kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks und Angehörige der Freien Berufe
Investitionsdarlehen, Investitionsdarlehen zur Digitalisierung, Betriebsmitteldarlehen
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei altersbedingten Unternehmensnachfolgen)
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist
- aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Investitionsdarlehen zur Digitalisierung
- investive Kosten für Digitalisierungsvorhaben gemäß Kriterien für Digitalisierungsvorhaben
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitions- und Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.
nein
KMU und Existenzgründer:innen können ein Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 20.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 % der Darlehenssumme erhalten
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-gr%C3%BCnden-und-wachsen-
Sachsen
- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen)
Invesititionen sowie Betriebsmittel
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist
- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitionsdarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben
Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.
nein
Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen bis 20 Mio. EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis 4 % der Darlehenssumme aus eigenen Mitteln der SAB oder beihilfefreie Variante ohne Tilgungszuschuss unterstützt
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-universal-neu
Sachsen
Es werden Existenzgründer:innen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase unterstützt.
Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
- Festigung eines Unternehmens
Bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben, mindestens 5.000 EUR Darlehenshöhe und bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
ja
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, mit einem finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/mikrodarlehen-mkd-
Sachsen
Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein
- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Zukunftsfähige Energieversorgung
- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.
Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank
eingeschränkt
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-energie-und-klima/20231
Sachsen
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen und Markterschließungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Markterschließungsmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/wachstum-und-innovation/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Gewährt werden Beteiligungen zur Mitfinanzierung: der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung (bis drei Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen, Kosten für ein erstes Warenlager sowie einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligung (MBO/MBI).
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Für die Inanspruchnahme muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen und der Unternehmer muss eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/gruendung-und-nachfolge/
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Beteiligungen
Die Förderung erfolgt in Form einer direkten Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Beteiligungshöhe beträgt bis maximal 49% der Geschäftsanteile, maximal jedoch 750.000 EUR.
Die Laufzeit der Beteiligung wird individuell vereinbart.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@mbg-sachsen.de
Internet: www.mbg-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Dieses Programm ermöglicht direkte Beteiligungen zur Mitfinanzierung von Gründung und Nachfolge sowie Wachstum.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/direkt/