Förderwegweiser
Sachsen
31.12.2027
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes
- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich
- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt
- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen werden bei Gründungsvohaben mit Zuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-b-gr%C3%BCnderinnenpr%C3%A4mie
Sachsen
31.12.2027
Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)
- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)
- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).
nein
Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-zukunft-berufliche-bildung1
Sachsen
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden
Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.
Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
nein
Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung
Sachsen Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen, Chemnitz und Leipzig
31.12.2027
Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind
Höhe der Förderung
Die Zuwendung entspricht 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 EUR.
Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt.
Rückzahlung im Erfolgsfall
Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt.
Beihilferechtliche Regelungen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 22 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
Kombination mit anderen Fördermitteln
Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.
Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem privaten Investor (Business Angel) geschlossenen Beteiligungsvertrags einzureichen.
eingeschränkt
Kleine innovative Startups werden bei Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-business-angel-bonus-jtf-2021-2027
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.
DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
Sachsen
- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Antragstellung im Förderportal
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
ja
KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union, Europöischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/digitalisierungsdarlehen-digi-d-
Baden-Württemberg
Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.
Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:
- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.
- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.
- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.
Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.
nein
Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Kontakt über startup@dbu.de
- https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/
Sachsen
Tourismusmarketing:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
nein
Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/tourismusmarketing-und-destinationsentwicklung.jsp#tab_program_examples
Sachsen
31.12.2027
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Zuschüsse
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro
Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:
- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro
Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro
Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 Euro
Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraums (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.
Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank
nein
Unterstützung bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie die Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte) für Kleinstunternehmen sowie KMU
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027
Sachsen keine Förderung in Leipzig und Dresden
31.12.2029
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1-4 der Förderrichtlinie tätig sein.
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig.
Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Die Förderung ist über das Förderportal der Sächsichen Aufbaubank einzureichen.
nein
KMU werden bei verschiedenen Investitionsvorhaben im Bereich der Betriebsstätte gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum