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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
Wachstum im Norden  

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberuflich Tätige

- Existenzgründer:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Investitionsmittel

- Betriebsmittel

- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 4.000.000 Euro

Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %)

Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)

Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage

Zinsbindung und Laufzeit: je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 20 Jahre

tilgungsfreie Zeit: Laufzeitabhängig 12-36 Monate

wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen

monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen

Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme

bankübliche Besicherung

dingliche Besicherung bei Immobilieninvestitionen

Bewerbungsverfahren

- Darlehen wird über die Hausbank ausgereicht

- Bürgschaftsprovision ist separat an die BB-SH zu zahlen (einmalig 1 %, laufend – je nach Verbürgungsgrad – im 1. bis 3. Jahr 0,70 % bis 1,00 % p.a., danach 0,95 % bis 1,25 % p.a. auf den Darlehensbetrag)

- Es gilt das Datum der Bürgschaftszusage

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien wird im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH vergeben.

Weitere Informationen  
InnoGrowth SH  

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. InnoGrowth SH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31-07-2026

Für wen?

- Start-ups

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR

- mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen

- mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

- Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag: bis maximal 1,3 Mio. EUR

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit:

- stille Beteiligung: 10 Jahre

- offene Beteiligung: 7 Jahre

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Bewerbungsverfahren

Antragstellung: formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

 

Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH www.ib-sh.de/foerderlotsen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital in Form von einer stillen oder offenen Beteiligung von max. 1,3 mio. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : IB.SH, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Schleswig-Holstein, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
  • https://www.ib-sh.de/produkt/innogrowth-sh/
 
Innovationsfonds SH  

Das Ziel des Fonds ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben und Unternehmen, zur Unternehmensgründung als auch zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen genutzt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

 

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag:

- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen  
Steinburg-Fonds  

Der Kreis Steinburg, die Entwicklungsgesellschaft Westholstein mbH (egw) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) wollen durch die Vergabe von Beteiligungskapital die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz im Kreis Steinburg verbessern.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Steinburg

Für wen?

Mit Sitz in Steinburg:

- Existenzgründungen (< 3 Jahre)

- Kleine und mittlere Unternehmen (max. € 50 Mio. Umsatz p.a. & max. 499 Mitarbeiter)

Was wird gefördert?

- Finanzierung investiver Maßnahmen (harte und weiche Kosten)

- Mitfinanzierung von Betriebsmitteln

- Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen (nur mit begleitender Beratung)

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung

Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€

Laufzeit: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.

Weitere Informationen  
VC-Fonds Schleswig-Holstein  

Die MBG Schleswig-Holstein hat mit dem VC-Fonds (Venture-Capital – zu dt. „Wagniskapital“) einen neuen und für den Mittelstand in Schleswig-Holstein interessanten Fonds aufgelegt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- etablierte Unternehmen

- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen

- technologieorientierte Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals

Laufzeit: 7 Jahre

oder

Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.

Weitere Informationen  
Unternehmensübernahme PLUS Schleswig-Holstein  

Laut IHK Schleswig-Holstein muss eine Vielzahl von IHK-Mitgliedsunternehmen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein einen geeigneten Unternehmensnachfolger oder -übernehmer finden. Es ist allgemein festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt. Zudem werden größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft. Gerade wenn bisherige Angestellte oder Manager:innen planen, die Nachfolge eines Unternehmens anzutreten, fehlt es oft an ausreichend Eigenkapital

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:

- Unternehmensnachfolgen

- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein

- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.

Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der

IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich

 

Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische

Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.

Weitere Informationen  
MBG-Beteiligung mit Garantie der Bürgschaftsbank  

Die MBG arbeitet in diesem Beteiligungsprogramm eng mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) zusammen. Sie sind Risikopartner, welche die geplanten Investments jeweils unabhängig voneinander bewerten und entscheiden.

Fördergebiet

Für wen?

Unternehmen in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Kooperationen

- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)

- Umstellung bei Strukturwandel

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben

- Existenzgründungen

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €

 

Laufzeit: bis zu 10 Jahre

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.

Weitere Informationen  
LIFE  

LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union in den Bereichen Umwelt-, Klima-, Naturschutz und Energiewende.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.

Was wird gefördert?

Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:

- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)

- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)

- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)

- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)

 

Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:

- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)

- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)

Beispiele

Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.

 

Beispiele im touristischen Bereich:

Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Bewerbungsverfahren

Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.

Weitere Informationen  
Digitalbonus Thüringen  

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31-12-2026

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

 

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.

Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

 

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

 

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit

 

 

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

 

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Beispiele

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:

- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung

- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)

- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen

- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES

- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)

- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)

- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck

- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen

- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

 

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:

- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)

- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware

- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen

- 3D-Visualisierungen von Messeständen

- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends

- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen

- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin

 

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:

- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)

- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.

 

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.

 

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

 

Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung

Postfach 90 02 44

99105 Erfurt

 

Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Bundes und der Länder  

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Was wird gefördert?

Unternehmensfinanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

 

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Weitere Informationen  
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