Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
- mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberuflich Tätige
- Existenzgründer:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein
- Investitionsmittel
- Betriebsmittel
- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien
Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 4.000.000 Euro
Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %)
Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)
Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage
Zinsbindung und Laufzeit: je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 20 Jahre
tilgungsfreie Zeit: Laufzeitabhängig 12-36 Monate
wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen
monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen
Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme
bankübliche Besicherung
dingliche Besicherung bei Immobilieninvestitionen
- Darlehen wird über die Hausbank ausgereicht
- Bürgschaftsprovision ist separat an die BB-SH zu zahlen (einmalig 1 %, laufend – je nach Verbürgungsgrad – im 1. bis 3. Jahr 0,70 % bis 1,00 % p.a., danach 0,95 % bis 1,25 % p.a. auf den Darlehensbetrag)
- Es gilt das Datum der Bürgschaftszusage
eingeschränkt
Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien wird im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH vergeben.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/wachstum-im-norden/
Schleswig-Holstein
31-07-2026
- Start-ups
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR
- mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen
- mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
- Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung
Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag: bis maximal 1,3 Mio. EUR
Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit:
- stille Beteiligung: 10 Jahre
- offene Beteiligung: 7 Jahre
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Antragstellung: formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH www.ib-sh.de/foerderlotsen
nein
Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital in Form von einer stillen oder offenen Beteiligung von max. 1,3 mio. Euro zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : IB.SH, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Schleswig-Holstein, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/innogrowth-sh/
Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH
31.12.2027
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag:
- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/innovationsfonds-sh/
Schleswig-Holstein Steinburg
Mit Sitz in Steinburg:
- Existenzgründungen (< 3 Jahre)
- Kleine und mittlere Unternehmen (max. € 50 Mio. Umsatz p.a. & max. 499 Mitarbeiter)
- Finanzierung investiver Maßnahmen (harte und weiche Kosten)
- Mitfinanzierung von Betriebsmitteln
- Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen (nur mit begleitender Beratung)
Stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€
Laufzeit: 10 Jahre
formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.
- Zuwendungsgeber : egw:wirtschaftsförderung
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/steinburg-fonds/
Schleswig-Holstein
- etablierte Unternehmen
- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
- technologieorientierte Unternehmen
Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals
Laufzeit: 7 Jahre
oder
Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
nein
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/vc-fonds/
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein
- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.
Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der
IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich
Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich
Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.
nein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/unternehmensuebernahme-plus/
Unternehmen in Schleswig-Holstein
- Kooperationen
- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)
- Umstellung bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen
Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €
Laufzeit: bis zu 10 Jahre
nein
Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.
- Zuwendungsgeber : MBG Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/mbg-beteiligung/
bundesweit
31.12.2027
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.
Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)
Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:
- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)
- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)
Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.
Beispiele im touristischen Bereich:
Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.
nein
LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäischen Kommission, Exekutivagentur CINEA
- https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/
Thüringen
31-12-2026
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.
Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:
- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)
- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:
- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)
- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen
- 3D-Visualisierungen von Messeständen
- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends
- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen
- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:
- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)
- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien
- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.
Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.
Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.
Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
nein
Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
bundesweit
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Unternehmensfinanzierung
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
eingeschränkt
Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html