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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
Interreg Baltic Sea Region Schleswig-Holstein  

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.

Was wird gefördert?

Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.

 

In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:

- Innovative Gesellschaften

- Intelligente Wassernutzung

- Klimaneutrale Gesellschaften

- Strategische Zusammenarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.

 

Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.

Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.

Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.

 

Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.

Bewerbungsverfahren

Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Weitere Informationen  
Enterprise Europe Network Schleswig-Holstein  

Das Enterprise Europe Network wird von der Europäischen Kommission gefördert und bietet Ihnen daher alle Dienstleistungen kostenfrei an.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.

Was wird gefördert?

Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:

- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung

- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland

- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

- Erste Einschätzung der Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens ("Innovationsmanagement-Check")

- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen

- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission

- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung

- Organisation von Veranstaltungen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.

Weitere Informationen  
Eurostars  

Ziel von Eurostars ist es, die europäische Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.

KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

 

Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.

Bewerbungsverfahren

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.

Weitere Informationen  
European Innovation Council (EIC)  

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.

Was wird gefördert?

Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können: EIC Pathfinder, EIC

Transition und EIC Accelerator. Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open

calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic

Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die

genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen

veröffentlicht.

Art und Höhe der Zuwendung

Unterschiedlich je nach Programm

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Weitere Informationen  
Zuwendungen für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Flutkatastrophe 2023 Schlweswig-Holstein  

Mit diesem Zuschussprogramm des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sollen die nichtkommunalen Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und –pflege u. ä., kultureller Einrichtungen wie Theater und Museen, von Jugendfreizeitstätten, von Ersatzschulen einschließlich der Schulen der dänischen Minderheit sowie anerkannter Wasserrettungseinheiten in Schleswig-Holstein gefördert werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Einrichtungen, die Schäden von der Flutkatastrophe 2023 haben

Was wird gefördert?

Die Zuwendungwird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar mit der Schadenbeseitigung und dem Wiederaufbau zusammenhängende Kosten, die bei wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung im Rahmen der Durchführung des Vorhabens anfallen. Bei der Schadensbeseitigung und dem Wiederaufbau ist auch eine erstmalige barrierefreie Gestaltung der geschäfigten Infrastruktur förderfähig, wenn dies mit einem vertretbaren Aufwand erfolgen kann.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderquote beträgt 50% der als förderfähig anerkannten Ausgaben.

 

Schäden unterhalb von 5.000 Euro im Einzelfall werden nicht gefördert. Die Zuwendung beträgt somit mindestens 2.500 Euro.

Bewerbungsverfahren

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Zuschussprogramm des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sollen die nichtkommunalen Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und –pflege u. ä., kultureller Einrichtungen wie Theater und Museen, von Jugendfreizeitstätten, von Ersatzschulen einschließlich der Schulen der dänischen Minderheit sowie anerkannter Wasserrettungseinheiten in Schleswig-Holstein gefördert werden.

Weitere Informationen  
Beratung der IB.SH Energieagentur  

Die IB.SH Energieagentur unterstützt die Umsetzung von Projektideen unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung

- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen

Bewerbungsverfahren

Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten

Weitere Informationen  
Kreatives Europa  

Kreatives Europa ist das Kulturförderprogramm der EU. Es unterstützt den europäischen Kultur- und Kreativsektor sowie die audiovisuellen Branchen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Private und öffentliche Einrichtungen, die im Kultur- und Kreativsektor aktiv sind und seit mindestens 2 Jahren eine Rechtspersönlichkeit besitzen.

Was wird gefördert?

Horizontale Maßnahmen für alle Gebiete des Kultur-

und Kreativsektors:

- Unterstützung von kulturellen Kooperationsprojekten, Netzen von Berufsverbänden

- Plattformen zur Förderung europäischer Künstler/innen und Werke

- individuellen Mobilitätsprogrammen

 

Sektorspezifische Unterstützung zur Ergänzung horizontaler Maßnahmen u. a. in den Bereichen Musik, Verlagswesen, Kulturerbe und Architektur.

 

Spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, darunter Preise für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe, die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kreatives Europa schützt und fördert sprachliche und kulturelle Vielfalt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativsektoren. Es unterstützt die Kultur- und Kreativbranche dabei, auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten, eröffnet neue internationale Chancen, Märkte und Publikumsschichten und hilft der Branche, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Das Programm besteht aus den Teilbereichen MEDIA und KULTUR sowie bereichsübergreifenden Aufrufen.

Weitere Informationen  
Interreg North Sea Region  

Interreg Nordsee fördert die europäische transnationale Zusammenarbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähige Antragssteller:

- öffentliche Behöden

- (öffentliche) Dienstleister

- Forschungseinrichtungen und Hochschulen

- Kammern, Verbände, Vereine

- Organisationen der Wirtschaftsförderung

- Unternehmen

- Nichtregierungsorganisationen

Was wird gefördert?

Programmprioritäten:

- Robuste und intelligente Wirtschaft

- Grüner Umschwung

- Klimaresilienz

- Bessere Governance

Art und Höhe der Zuwendung

"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen

der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln

- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern

- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre

- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro

. Antragsverfahren: zweistufig

 

 

„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien

einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte

schaffen

- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern

- Projektlaufzeit: 18 Monate

- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro

- Antragsverfahren: einstufig

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.

Weitere Informationen  
Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus Schleswig-Holstein  

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes

 

Fördergebiete:

C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland

D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck

Was wird gefördert?

Im investiven Bereich:

Es werden Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebotes gefördert. Ziel der Förderung ist die ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins, die Stärkung der regionalen Identitäten sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.

 

Im nicht-investiven Bereich:

Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt. Dazu gehören die Förderung der Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien), die der Vorbereitung/ Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen

Art und Höhe der Zuwendung

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte zur Aufwertung des touristischen Angebotes im Rahmen der ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität in Schleswig-Holstein sowie regionale Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen gefördert.

Weitere Informationen  
Die IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen  

Die Förderlotsen der IB.SH beraten neutral über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und geben Tipps zum Businessplan. Der Rat kann bares Geld wert sein oder Gewissheit bringen, keine Fördermöglichkeit zu verpassen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Gründer:innen

- Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge beschäftigen

Was wird gefördert?

Beratung:

- über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

- im Vorfeld Ihres Finanzierungsgesprächs

- individuell, neutral und unentgeltlich

- Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen und andere Multiplikatoren für die Kund:innen

- Tipps zum Businessplan

- Gespräch mit den Geldgebern

Bewerbungsverfahren

Terminvereinbarung bei den Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen:

foerderlotsen@ib-sh.de

0431 9905-3365

 

Terminvereinbarung für die IB.SH Förderlotsen für Kommunen - kommunale Förderberatung

volker.ratje@ib-sh.de

0431 9905-2502

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IB.SH Förderlotsen beraten Gründer:innen sowie Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge auseinander setzen, umfangreich.

Weitere Informationen  
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