Förderwegweiser
Thüringen
31.12.2029
antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe
- Existenzgründer:innen in den genannten Branchen
- natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
Förderfähig sind:
- Vorhaben, die keine Innovation darstellen
- Investitionen der Ersatzbeschaffung
- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
- Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Maximaler Finanzierungsbetrag:
- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können
- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können
Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.
Laufzeiten:
Thüringen-Dynamik-Darlehen:
- 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
- 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen
Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
nein
Das Förderprogramm THÜRINGEN-DYNAMIK ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB); Hausbank
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Thueringen-Dynamik
31.12.2037
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/
31.12.2027
Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:
- Öffentliche und halböffentliche Institutionen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Interessenorganisationen
- Private Institutionen und Unternehmen
Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:
- Eine innovative Region
- Eine grüne Region
- Eine attraktive Region
- Eine funktionelle Region
Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.
Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.
nein
Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Interreg, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-6a-deutschland-danmark/
31.12.2027
Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.
Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.
In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:
- Innovative Gesellschaften
- Intelligente Wassernutzung
- Klimaneutrale Gesellschaften
- Strategische Zusammenarbeit
Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.
Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.
Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.
Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.
Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.
Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)
nein
Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.
- Zuwendungsgeber : Interreg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-baltic-sea-region/
Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.
Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.
Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:
- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung
- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland
- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen
- Erste Einschätzung der Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens ("Innovationsmanagement-Check")
- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen
- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission
- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung
- Organisation von Veranstaltungen
nein
Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/enterprise-europe-network/
bundesweit
31.12.2027
Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt 3 Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten 9 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.
Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des Eureka-Sekretariates.
nein
KMU werden mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss von max. 500.000 Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützt, wenn diese in europäischer Zusammenarbeit erfolgt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Eurostars
- https://www.eurostars.dlr.de/de/1332.php
bundesweit
31.12.2027
Es werden Unternehmen mit Sitz in der EU gefördert.
Der EIC beinhaltet drei Instrumente, die aufeinander aufbauen können: EIC Pathfinder, EIC
Transition und EIC Accelerator. Diese werden zum Großteil ohne thematische Vorgaben („open
calls“) und in einigen Bereichen mit thematischen Vorgaben gemäß EU-Prioritäten („EIC Strategic
Challenges“) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden verschiedene Preise ausgeschrieben. Die
genauen Ausschreibungen, Budgets und Einreichfristen werden in jährlichen Arbeitsprogrammen
veröffentlicht.
Unterschiedlich je nach Programm
nein
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.
- Zuwendungsgeber : European Innivation Council
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_HORIZON_EUROPE_-_EIC.pdf
kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein
Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung
- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen
Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur
ja
Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/beratung-der-ibsh-energieagentur/
bundesweit
31.12.2027
Private und öffentliche Einrichtungen, die im Kultur- und Kreativsektor aktiv sind und seit mindestens 2 Jahren eine Rechtspersönlichkeit besitzen.
Horizontale Maßnahmen für alle Gebiete des Kultur-
und Kreativsektors:
- Unterstützung von kulturellen Kooperationsprojekten, Netzen von Berufsverbänden
- Plattformen zur Förderung europäischer Künstler/innen und Werke
- individuellen Mobilitätsprogrammen
Sektorspezifische Unterstützung zur Ergänzung horizontaler Maßnahmen u. a. in den Bereichen Musik, Verlagswesen, Kulturerbe und Architektur.
Spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, darunter Preise für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe, die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel.
nein
Kreatives Europa schützt und fördert sprachliche und kulturelle Vielfalt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativsektoren. Es unterstützt die Kultur- und Kreativbranche dabei, auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten, eröffnet neue internationale Chancen, Märkte und Publikumsschichten und hilft der Branche, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Das Programm besteht aus den Teilbereichen MEDIA und KULTUR sowie bereichsübergreifenden Aufrufen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Creative Europe Desk Kultur
- https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/was-ist-kreatives-europa/
Bremen Hamburg Niedersachsen
31.12.2027
Förderfähige Antragssteller:
- öffentliche Behöden
- (öffentliche) Dienstleister
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Kammern, Verbände, Vereine
- Organisationen der Wirtschaftsförderung
- Unternehmen
- Nichtregierungsorganisationen
Programmprioritäten:
- Robuste und intelligente Wirtschaft
- Grüner Umschwung
- Klimaresilienz
- Bessere Governance
"Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen
der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln
- Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern
- Projektlaufzeit: 3-5 Jahre
- Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro
. Antragsverfahren: zweistufig
„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien
einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte
schaffen
- Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern
- Projektlaufzeit: 18 Monate
- Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000 Euro
- Antragsverfahren: einstufig
nein
Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Interreg
- https://een-hhsh.de/fileadmin/user_upload/Hamburg_Schleswig-Holstein/Kurzinfos_zu_den_EU-Foerderprogrammen/Kurzinfo_Interreg_North_Sea_Region.pdf