Förderwegweiser
Hamburg
Gefördert werden Unternehmen, die die nachstehenden Zugangskriterien erfüllen:
1. Unternehmensgröße: Gefördert werden Unternehmen, die zwei der drei Faktoren zur Unternehmensgröße erfüllen. Unerhebliche Abweichungen (bis zu 30 Prozent) von den Kriterien sind möglich.
Bilanzsumme (10 bis 43 Mio. Euro)
Umsatzerlöse (10 bis 50 Mio. Euro)
Anzahl der Beschäftigten (50 bis 249)
2. „Hamburg-Kriterium“: Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg. Dabei muss der wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg liegen.
3. Realwirtschaft: Gefördert werden Unternehmen der Realwirtschaft, also Wirtschaftsunternehmen, die keine Unternehmen des Finanzsektors und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute sind.
4. Abgrenzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Gefördert werden Unternehmen, die nicht förderberechtigt im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes sind.
Investitionen und Betriebsmittel
Das Mindestvolumen einer Förderung beläuft sich auf 800.000 Euro. Bei einer Kombination von stiller Beteiligung und Bürgschaft bzw. Garantie darf der Anteil der stillen Beteiligung nicht unter 500.000 Euro liegen.
Der HSF kann Bürgschaften für bis zum 31. Dezember 2020 neu begebene nicht nachrangige Schuldtitel
oder neu begründete Verbindlichkeiten für Investitionen und Betriebsmittel wie
a) Bankkredite und Kreditlinien oder
b) sonstige Kreditformen (wie Avale, Akkreditive, Derivate)
übernehmen.
1. Anfragenstellung: Im ersten Schritt wird auf Basis einer Anfrage mit eingeschränkten Informationsanforderungen überprüft, ob das antragstellende Unternehmen grundsätzlich den Kriterien für eine Förderung durch den Hamburger Stabilisierungs-Fonds entspricht. Diese Prüfung findet in enger Abstimmung mit den antragstellenden Unternehmen statt und enthält optional ein Erstgespräch.
2. Antragstellung: Nach der Vorab-Prüfung (Anfrage) kann der eigentliche Antrag auf Förderung durch den Hamburger Stabilisierungs-Fonds eingereicht werden. Hierbei sind zusätzliche, vertiefende Unterlagen einzureichen.
3. Antragsprüfung: Der Antrag wird von Treuhändern und der IFB Innovationsstarter GmbH auf Förderwürdigkeit überprüft. Hierbei findet bei Bedarf ein Zweitgespräch mit dem antragstellenden Unternehmen statt.
Die Anfragen- und Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal unter www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de. Fragen zum Anfragen- und Antragsverfahren können Sie an die IFB Innovationsstarter GmbH richten.
nein
Mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro stellt der HSF Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung ihrer Kapitalbasis bereit.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://w.hamburger-stabilisierungs-fonds.de/ams/Hamburger-Stabilisierungs-Fonds
bundesweit
Antragsberechtigt sind Kommunen (kommunale Gebietskörperschaften inkl. deren rechtlich unselbstän-dige Eigenbetriebe), die in mindestens einer der letzten beiden vom Umweltbundesamt jährlich veröffentlichten Listen zu NO2-Grenzwertüberschreitungen aufgeführt werden.
Gefördert werden externe Personal-und Sachkosten für die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur nachhaltigen, digitalen und klimafreundlichen Mobilität (wie z.B. Verkehrskonzepte, integrierte Verkehrs-entwicklungspläne, SUMP -Sustainable Urban Mobility Plans), die einen Beitrag zur Emissionsreduzie-rung von NO2und CO2aufzeigen. Die Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne und die Entwicklung von Teilkonzepten (wie z.B. Stadtteil-, Radverkehrs-oder Parkraumkonzepten) sind ebenfalls förderfähig
Der Zuschuss beträgt 80 Prozentder förderfähigen Kosten bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten. Der Förderhöchstbetrag beträgt 300.000 EUR je Kommune. Die Kommunen können ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter auf bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten reduzie-ren.
Antrag über die Internetseite der KfW Bankengruppe.
ja
Kommunen können bei der Erstellung von Mobilitätskonzepte durch Zuschüsse unterstützt werden, um die Mobilität vor Ort so zugestalten, dass die Mobilitätsbedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen berücksichtigt werden, um die Lebensqualität urbaner Räume langfristig zu verbessern und eine Reduzierung der Luftschadstoffe zu erreichen
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr und digi-tale Infrastruktur (BMVI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4tskonzepte-(439)/
Hessen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind
- wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gelten für die Vergabe besondere Auflagen.
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, können das Sonderprogramm für Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen "WIBank Bürgschaften (COVID-19)".
Mit den Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl Betriebsmittelkredite/-rahmen, Avalrahmen und Investitionskredite abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.
Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.
- Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
- Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent. Im Rahmen der "Bundesregelung Bürgschaften 2020" sind 90% für Investitions- und Betriebsmittelkredite möglich.
Laufzeit: max. sechs Jahre.
- Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 1 Prozent der Bürgschaftssumme.
Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzie-rungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirt-schafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.
Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wirtschaftsförderung Bürgschaften
MAIN PARK
Kaiserleistraße 29
3563067 Offenbach
Einzureichende Unterlagen sind unteranderem:
- Zusage des Kreditinstituts
- detaillierte Beschreibung des Unternehmens und des Vorhabens
- Jahresabschlüsse und Planzahlen
- Liquiditätsplan und Investitionsplan
- Auftragslage
- Beschäftigtenzahlen
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsverträge
- Vermögensstatus Gesellschafter
- Sicherheitsangebot
- gegebenenfalls Sanierungskonzept (bei Unternehmen in Schwierigkeiten)
nein
Die Landesbürgschaften der WIBank helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes mit Hilfe von individuell konzipierten Angeboten zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank
- https://www.wibank.de/landesbuergschaften
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden Gründer/-innen, kleine, mittlere und große Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden) und Angehörige der freien Berufe.
Der Verwendungszweck richtet sich nach dem gewählten Förderprogramm:
Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit
Investitionsvorhaben aus den Bereichen digitale Produktion und Verfahren, digitale Produkte und digitiale Strategie und Organisation
Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit 80% HF Variante:Corona-verschuldete Liquiditätsengpässe
Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Innovationskredit
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche (1) die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, (2) die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder (3) die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahre zum Ziel haben
Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen, Haftungsfreistellung und Bürgschaft (letzten beiden optional)
Weitere Informationen unter: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html (Rubrik Umfang und Konditionen)
Der Antrag für das Darlehen und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW sind bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Ein umfangreiches Darlehen-Garantie oder Bürgschaftsprogramm für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html
Rheinland-Pfalz
Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.
Es muss sich um einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung handeln, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragen worden ist.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte oder Praxis in Rheinland-Pfalz haben.
Das Programm fördert die Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.
Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder den sonstigen Stellen gem. Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB
ja
Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sicherstellen soll, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung auf Grund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können.
- Zuwendungsgeber : Landesregierung Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/142.html#tab372-0
Thüringen
31.12.2023
Träger*innen der Daseinsvorsorge des ÖPNV, sowie von diesen beauftragte Verkehrsunternehmen.
Nicht gefördert werden:
-Projekte, für die bereits öffentliche Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Gefördert werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität – Modellprojekt Elektrobussysteme in Thüringen. Die Förderung wird für modellhafte Verkehrsprojekte gewährt und dient der Entwicklung alternativer technischer Lösungen.
Gefördert werden Investitionen in den ÖPNV für folgende Modellvorhaben:
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zum Aufbau einer modellhaften Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im ÖPNV. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben in den Ausbau der Infrastruktur zum Betrieb von elektrisch angetriebenen Linienbussen einschließlich erforderlicher Oberleitungssysteme,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr, insbesondere zum Erwerb neuer Elektrobusse,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern, um die elektrisch angetriebenen Linienbusse zu betreiben,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen ÖPNVs im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland anzubieten,
- Vorhabenbezogene Ausgaben
Nicht gefördert werden:
- Ausgaben für Grundstücke.
Die Zuwendung wird als Vorhabenförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung alsZuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Das Programm fördert bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Bei Elektrobussen werden bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.
Der Antrag kann elektronisch oder schriftlichbei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die zuständige Behörde für dieses Förderprogramm ist die Thüringer Aufbaubank.
nein
Mit dem Programm "CO2-arme Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme" fördert das Land Thüringen modellhafte Verkehrsprojekte und die Entwicklung alternativer technischer Lösungen, um im Rahmen der Energiewende die CO2-Einsparung im ÖPNV zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Elektrobussysteme#foerderhoehe
Saarland
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (inklusive Angehörige freier Berufe) mit Betriebsstätte im Saarland.
Förderfähig sind im Programm der individuellen Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen die folgenden Maßnahmen:
- Individuelle Kontakt-/Kooperationsvermittlung durch einen definierten Partner im Zielland
- Individuelle Marktanalysen durch einen definierten Partner im Zielland
- Individuelle Entwicklung von Marktidentifikations- und Erschließungsplänen durch einen definierten Partner
- Die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen (B2B-Messen, einmalige Förderung der erstmaligen Teilnahme).
Für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 70% der realisierten Maßnahmen, maximal jedoch 7.500 EUR pro Förderfall. Pro Kalenderjahr können Unternehmen, die der o.g. Definition entsprechen, Förderung für max. 2 Maßnahmen für 2 verschiedene Länder bzw. Messen erhalten.
Sind Sie an einer Förderung Ihrer Internationalisierungsmaßnahmen interessiert, wenden Sie sich an saaris. Auf der Website steht ein Bewerbungsformular zum Download zur Verfügung.
nein
Die Exportwirtschaft und damit auch der internationale Tourismus ist von der Corona-Krise hart getroffen. Um saarländische Unternehmen bei der Anbahnung internationaler Kooperationen zu unterstützen wurden die Förderquoten der Internationalisierungs-Programme vorerst bis Ende 2020 deutlich erhöht.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e. V. (saaris)
- https://www.saaris.de/international-messen/foerderprogramme/
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.
Gefördert werden Liquiditätsengpässe und Finanzierungsschwierigkeiten von Betriebsmitteln, Investitionen, Gehältern, Löhnen und Honoraren, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.
Pro Organisation kann ein Kredit in Höhe von maximal 800.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent beantragt werden.
Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer. Das Antragsformular liegt den Kreditinstituten vor oder kann im Internet unter isb.rlp.de/corona.html heruntergeladen werden. .
ja
Der Soforthilfekredit unterstützt gemmeinnützige Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hausbank, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/606-corona-soforthilfe-kredit-rlp-gemeinnuetzige-organisationen.htmlhttps://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html#tab6179-0
Nordrhein-Westfalen
Der NRW.BANK.Venture Fonds fördert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen. Hierbei haben die Unternehmen die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen.
Der NRW.BANK.Venture Fonds stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.
Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
Aufbau von Produktionskapazitäten,
Vertriebsaufbau und -ausbau,
Markteinführung,
Erschließung von Absatzmärkten,
Forschung und Entwicklung
Die Bereitstellung des Eigenkapitals erfolgt i.d.R. in Form einer direkten Minderheitsbeteiligung oder eines Wandeldarlehens. Der Mindestbetrag der Eigenkapitalfinanzierung beträgt 0,25 Mio €, der Höchstbetrag beläuft sich im ersten Schritt auf 3,0 Mio €. Insgesamt liegt der Maximalbetrag bei 6,0 Mio € pro Unternehmen. Die Beteiligungsdauer beträgt i.d.R. zwischen 3 und 7 Jahren.
Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines Prozesses, der auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens eingeht.
Voraussetzungen: Das Management des Unternehmens kann durch fundierte Planungen belegen, dass ein positiver operativer Cash Flow in höchstens 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist. Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.
Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung.
Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.
Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:
Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie
testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).
nein
Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKVenture-Fonds/15261/nrwbankproduktdetail.html
Bayern
Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe
- die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben
- die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren
- die im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei Unternehmen, die nicht den gesamten Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend verkürzter Zeitraum)
Investitionen (Anschaffungen) und Betriebsmittel (laufende Kosten)
Löhne und Gehälter, Miete, Lagerkosten
Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR (max. 5 Mitarbeiter) bzw. 100.000 EUR (max. 10 Mitarbeiter). Der Kreditbetrag darf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen. Erhaltene Zuschüsse in Form von Soforthilfen (Bund bzw. Freistaat Bayern) sind von der Darlehenssumme abzuziehen.
100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Freistaat Bayern), keine Risikoprüfung
Laufzeit: 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
Zinssatz: 3 %
Außerplanmäßige Tilgungen: Vollständige außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädiung möglich
Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.
eingeschränkt
Der LfA-Schnellkredit ergänzt die bereits in Bayern erlassenen Hilfsprogramme zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php