Förderwegweiser
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 2 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bbimweb.de/
Hamburg
Kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer
mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen
Programmierung neuer Software,
Grundlegende Neugestaltung der Unternehmenswebsite (neue Funktionalitäten),
Anschaffung neuartiger oder deutlich verbesserter Hardware,
IT-Weiterbildung von Mitarbeitern,
Entwicklung von neuen digitalen Marketing- und Vertriebskonzepten,
utzung neuer IT-Bezugsformen (z. B. Cloud Computing)
Beteiligungshöhe: Typisch stille Beteiligung bis 250.000,- €
Eigenkapitalparität
Laufzeit: max. 10 Jahre, endfällig.
5 % p. a. Festentgelt zuzüglich bis zu 2 % p. a. gewinnabhängig
Konditionen sind fest für die gesamte Vertragslaufzeit
Einmaliges Bearbeitungsentgelt von bis zu 2 % der Beteiligungssumme
Beteiligungsanträge können direkt an die BTG gerichtet werden, siehe Link.
ja
Reicht die Firmenliquidität eines Unternehmens für den „Weg in die Digitalisierung“ nicht aus, bietet das Sonderprogramm „BTG Digitalisierung 5.0“ Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung bis 250.000,- €.
- Zuwendungsgeber : Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG)
- https://www.btg-hamburg.de/produkte/digitalisierungs-finanzierung/
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Warenlager
- Leasing
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Bremen
Veranstaltungen im Bereich Kultur und Sport, die
- Besuchsentscheidungen für Bremen auslösen oder unterstützen
und/oder
- eine deutliche und überregionale mediale Aufmerksamkeit finden und das Image Bremens positiv beeinflussen.
Das Programm fördert die fehlenden finanziellen Mittel zur Durchführung der Kultur-/ Sportveranstaltung.
36. Bremer Karneval, Breminale, Festival Maritim, Jugend musiziert 2021, Shakespear im Park, uvm.
Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung.
Anträge könnne jeweils zu Beginn des Jahres für das Folgejahr gestellt werden und sind bei der WFB einzureichen. Die Auswahl der Antragsteller erfolgt anhand vorgegebener Kriterien in den fünf Kernbereichen Kalkulation, Vermarktung, Besuchererwartung, Medienresonanz und Vernetzung.
Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2022 können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
nein
Kultur- und Sportveranstaltungen, die Besucherströme und mediale Aufmerksamkeit generieren können die "Veranstaltungesförderung Kultur- und Sportveranstaltungen" für eine Fehlbedarfsfinanzierung in Anspruch nehmen.
- Zuwendungsgeber : Bremer SenatorIn für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB)
- https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung#book/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Nicht gefördert werden: Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen bestehender Darlehen, Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungskredite.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens sowie einer Bürgschaft.
Die Darlehenssumme beträgt 25.000 bis 1,5 Mio. EUR.
Eine Ausfallbürgschaft der BB-SH (60%, 70% oder 80%) ist obligatorisch.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsunterlagen: www.ib-sh.de/produkt/gruendung-und-nachfolge-in-schleswig-holstein/
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmensfestigungen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung bzw. Übernahme. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/gruendung-und-nachfolge-in-schleswig-holstein/
Rheinland-Pfalz
Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nichtkommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezungen erfüllt sind.
Der derzeitige Förderschwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherorientierung – insbesondere zur barrierefreien Erschließung des kulturellen Erbes. Zusätzlich ist, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts, die Digitalisierung an Museen in den Jahren 2019 und 2020 förderfähig.
Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung), Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln), Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik), Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.), Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).
Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.
Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz.
nein
Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- Ansprechpartner (Projektträger) : Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- https://www.museumsverband-rlp.de/foerderung/finanzielle-foerderung
Hamburg
Im Kulturbereich tätige Träger bzw. Eigentümer (juristische Personen):
die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Hamburg haben,
die in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten,
die langfristige Nutzer des Bauobjekts sind oder in Zukunft werden,
die eine langfristige Nutzungsperspektive für das Bauobjekt zusichern können.
Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen, wenn es sich um Maßnahmen mit kulturpolitischer Bedeutung handelt. Das Bauvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Es ist eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien notwendig.
Die Darlehenssumme muss mindestens 20.000 € betragen. Der Zinssatz kann freibleibend bei der IFB Hamburg erfragt werden. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen.
1. Beantragung der Förderwürdigkeit bei der Behörde für Kultur und Medien (Amt Kultur) und Information der IFB Hamburg.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und Einreichung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
nein
Mit demZiel der Sicherung der Kultureinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung genehmigt die Hamburgische Investitions- und Förderbank(IFBHamburg) einzelfallabhängig den Förderkredit Kulturstätten, der als Teil eines umfangreichen Maßnahmenprogramms bereitgestellt wird. Hier durch sollen Investitionen angestoßen und unterstützt werden, die mangels Zugangs zum Kapitalmarkt nicht realisiert werden könnten.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/infrastruktur-ausbauen-gu/sport-und-kulturstaetten-entwickeln/ifb-foerderkredit-kulturstaetten
Hamburg
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.
Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen
Sanierungskredite
Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €
Konditionen auf Einzelanfrage
Laufzeiten drei bis 30 Jahre
Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-
Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.
Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.
nein
Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/investieren-und-liquiditaet-sichern/liquiditaet-und-betriebsmittel/hamburg-kredit-global
Berlin
Start-ups
kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten)
Freiberufler
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.
Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0)
Darlehen von 2 bis 6 Mio. EUR
60% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB
Kreditantrag bei der Hausbank unter Hinweis auf Berlin Mittelstand 4.0 der Investitionsbank Berlin.
nein
Flexible Darlehen für Investitionen in die digitale Zukunft, 60% des Kreditrisikos wird übernommen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin IBB
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin IBB
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.
Mitfinanziert werden u.a.
– Betriebs- und Kapazitätserweiterungen,
– Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsmaßnahmen,
– Kooperationen, Markterschließungen, Warenlageraufstockung sowie Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel max. 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/