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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

429 Treffer:
Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand  

Um Investoren ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen, übernimmt die Bürgschaftsbank Brandenburg Bürgschaften für Kredite.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 2 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
  • https://www.bbimweb.de/
 
BTG Digitalisierung 5.0  

Das BTG Sonderprogramm „Digitalisierung 5.0“ dient der Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer

mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen

Beispiele

Programmierung neuer Software,

Grundlegende Neugestaltung der Unternehmenswebsite (neue Funktionalitäten),

Anschaffung neuartiger oder deutlich verbesserter Hardware,

IT-Weiterbildung von Mitarbeitern,

Entwicklung von neuen digitalen Marketing- und Vertriebskonzepten,

utzung neuer IT-Bezugsformen (z. B. Cloud Computing)

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungshöhe: Typisch stille Beteiligung bis 250.000,- €

Eigenkapitalparität

Laufzeit: max. 10 Jahre, endfällig.

5 % p. a. Festentgelt zuzüglich bis zu 2 % p. a. gewinnabhängig

Konditionen sind fest für die gesamte Vertragslaufzeit

Einmaliges Bearbeitungsentgelt von bis zu 2 % der Beteiligungssumme

Bewerbungsverfahren

Beteiligungsanträge können direkt an die BTG gerichtet werden, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Reicht die Firmenliquidität eines Unternehmens für den „Weg in die Digitalisierung“ nicht aus, bietet das Sonderprogramm „BTG Digitalisierung 5.0“ Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung bis 250.000,- €.

Weitere Informationen  
KfW-Unternehmerkredit  

Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In-und Ausland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)

- Warenlager

- Leasing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.

 

Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.

 

Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.

 

Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Informationen  
Veranstaltungesförderung Kultur- und Sportveranstaltungen Bremen  

Das Programm bietet eine strategische Veranstaltungsförderung für Kultur- und Sportprojekte in Bremen und Bremerhaven. Im Rahmen von Fehlbedarfsfinanzierungen werden Veranstaltungen unterstützt, die eine überregionale Ausstrahlung versprechen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Veranstaltungen im Bereich Kultur und Sport, die

 

- Besuchsentscheidungen für Bremen auslösen oder unterstützen

und/oder

- eine deutliche und überregionale mediale Aufmerksamkeit finden und das Image Bremens positiv beeinflussen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die fehlenden finanziellen Mittel zur Durchführung der Kultur-/ Sportveranstaltung.

Beispiele

36. Bremer Karneval, Breminale, Festival Maritim, Jugend musiziert 2021, Shakespear im Park, uvm.

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

Anträge könnne jeweils zu Beginn des Jahres für das Folgejahr gestellt werden und sind bei der WFB einzureichen. Die Auswahl der Antragsteller erfolgt anhand vorgegebener Kriterien in den fünf Kernbereichen Kalkulation, Vermarktung, Besuchererwartung, Medienresonanz und Vernetzung.

 

Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2022 können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kultur- und Sportveranstaltungen, die Besucherströme und mediale Aufmerksamkeit generieren können die "Veranstaltungesförderung Kultur- und Sportveranstaltungen" für eine Fehlbedarfsfinanzierung in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen  
Gründung und Nachfolge in Schleswig-Holstein  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmensfestigungen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung bzw. Übernahme.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Nicht gefördert werden: Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen bestehender Darlehen, Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungskredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens sowie einer Bürgschaft.

Die Darlehenssumme beträgt 25.000 bis 1,5 Mio. EUR.

Eine Ausfallbürgschaft der BB-SH (60%, 70% oder 80%) ist obligatorisch.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsunterlagen: www.ib-sh.de/produkt/gruendung-und-nachfolge-in-schleswig-holstein/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmensfestigungen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung bzw. Übernahme. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.

Weitere Informationen  
Finanzielle Förderung nichtstaatlicher Museen in Rheinland-Pfalz  

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur fördert in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband Rheinland-Pfalz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) die nicht­staatlichen Museen in Rheinland-Pfalz.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nicht­kommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden, sofern bestimmte Voraussezungen erfüllt sind.

Was wird gefördert?

Der derzeitige Förderschwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherorientierung – insbesondere zur barrierefreien Erschließung des kulturellen Erbes. Zusätzlich ist, im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts, die Digitalisierung an Museen in den Jahren 2019 und 2020 förderfähig.

Beispiele

Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, Geräte zur Klima-Überwachung), Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln), Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik), Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer-und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.), Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (EDV-Infrastruktur für Erstellung, Verarbeitung und Langzeitspeicherung digitaler Inhalte, z. B. Laptops, PCs, Scanner, Kameras, Festplatten etc.).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 € grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt u.a. dann ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn zurückliegende Verwendungsnachweise vergleichbarer Kulturprojekte der Antragstellerin oder des Antragstellers nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder zu Rückforderungen berechtigten. Museen können maximal 50 % der Gesamtkosten als Förderung beantragen, d. h. der Eigenanteil inkl. Eigenmittel, Mittel Dritter, Einnahmen und Erlösenmuss 50 % der Gesamtkosten entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres beim Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. eingereicht werden. Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rhein­land-Pfalz.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.

Weitere Informationen  
IFB-Förderkredit Kulturstätten  

Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützen die IFB Hamburg diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kulturstätten.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Im Kulturbereich tätige Träger bzw. Eigentümer (juristische Personen):

 

die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Hamburg haben,

die in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten,

die langfristige Nutzer des Bauobjekts sind oder in Zukunft werden,

die eine langfristige Nutzungsperspektive für das Bauobjekt zusichern können.

Was wird gefördert?

Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen, wenn es sich um Maßnahmen mit kulturpolitischer Bedeutung handelt. Das Bauvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Es ist eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien notwendig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Darlehenssumme muss mindestens 20.000 € betragen. Der Zinssatz kann freibleibend bei der IFB Hamburg erfragt werden. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen.

Bewerbungsverfahren

1. Beantragung der Förderwürdigkeit bei der Behörde für Kultur und Medien (Amt Kultur) und Information der IFB Hamburg.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und Einreichung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit demZiel der Sicherung der Kultureinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung genehmigt die Hamburgische Investitions- und Förderbank(IFBHamburg) einzelfallabhängig den Förderkredit Kulturstätten, der als Teil eines umfangreichen Maßnahmenprogramms bereitgestellt wird. Hier durch sollen Investitionen angestoßen und unterstützt werden, die mangels Zugangs zum Kapitalmarkt nicht realisiert werden könnten.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Global  

Zur Finanzierung von Hamburger Unternehmen stellt die IFB Hamburg zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken zur Verfügung.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.

Was wird gefördert?

Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen

Sanierungskredite

Art und Höhe der Zuwendung

Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €

 

Konditionen auf Einzelanfrage

Laufzeiten drei bis 30 Jahre

Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-

Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.

Bewerbungsverfahren

Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beim Hamburg-Kredit Global handelt es sich um zweckgebundene Refinanzierungsmittel, die Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an ihre Kunden zu besonders günstigen Konditionen und unter Einhaltung bestimmter Förderzwecke weiterreichen. Er dient zur Finanzierung von Investitionsvorhaben in Hamburg.

Weitere Informationen  
Berlin Mittelstand 4.0  

Das Förderprogramm "Berlin Mittelstand 4.0" richtet sich an kleine und größere Mittelstandunternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes. Mit den Fördermitteln werden Industrie 4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service unterstützt.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Start-ups

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten)

Freiberufler

 

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin.

Was wird gefördert?

Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen

dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten

sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0)

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen von 2 bis 6 Mio. EUR

60% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB

Bewerbungsverfahren

Kreditantrag bei der Hausbank unter Hinweis auf Berlin Mittelstand 4.0 der Investitionsbank Berlin.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Flexible Darlehen für Investitionen in die digitale Zukunft, 60% des Kreditrisikos wird übernommen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen an bestehenden mittelständischen Unternehmen - Expansion und Unternehmenssicherung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittlere etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung konkreter Vorhaben.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden u.a.

– Betriebs- und Kapazitätserweiterungen,

– Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsmaßnahmen,

– Kooperationen, Markterschließungen, Warenlageraufstockung sowie Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel max. 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
 
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