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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

557 Treffer:
Bürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite  

Absicherung von Krediten, soweit keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten durch die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer gestellt werden können.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Berliner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Existenzgründerinnen und -gründer in Berlin, die ein Gewerbe gründen oder einen freien Beruf ausüben wollen. Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie derzeit oder zukünftig in leitender Position tätig sein werden (Unternehmensübernahme/MBO).

Was wird gefördert?

Es werden Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten gewährt, die einen möglichen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken.

Beispiele

Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, zum Kauf von Geschäftsanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden: Bis zu 1,25 Mio. EUR von der BürgschaftsBank Berlin für max. 80 % eines Kredites, ab 1,25 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin für in der Regel 70 % eines Avals oder Kredites. Bei Bürgschaftsbeträgen im Bund-Länder-Verfahren größer als 10 Mio. EUR ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (besondere Eingrenzungen).

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung über die Hausbank. Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorhaben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufügen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit Antragstellung wird ein Antragsentgelt fällig. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV direkt  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre; Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem Gründercoaching Deutschland und kann mit bis zu 75% gefördert werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 175.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.

Weitere Informationen  
IB.SH Mittelstandskredit  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Unterstützt werden Finanzierungen von Investitionen und Liquiditätsbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und/oder Vorhaben in Schleswig-Holstein. Der Creditreform-Index des Antragstellers darf maximal 349 betragen.

Es dürfen keine Negativmerkmale der wirtschaftlich verantwortlich handelnden natürlichen Person vorliegen.

Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen ist ausgeschlossen.

Das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens muss positiv sein.

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen. Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt 25.000 bis 250.000 EUR je Vorhaben bei einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, einen Berater oder direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
Niedersachsen-Gründerkredit  

Der Niedersachsen-Gründerkredit der NBank dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und Existenzgründungen sowie der Finanzierung von Betriebsmitteln.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz in Niedersachsen aufbauen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, deren Gruppenumsatz 10 Mio. EUR nicht überschreitet, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Datum der ersten Umsatzerzielung)

Was wird gefördert?

Alle Formen der Existenzgründung, Nachfolgen, Festigungsmaßnahmen, Investitionen, Betriebsmittel

Beispiele

Neugründungen, Übernahmen sowie tätige Beteiligungen, die erworben werden, auch im Nebenerwerb. Auch eine erneute Unternehmensgründung, falls keine Verbindlichkeiten aus früherer Selbstständigkeit bestehen; Unternehmensübernahmen sowie der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung sind im Rahmen von Nachfolgeregelungen; Natürliche Personen und Freiberufler, die Unternehmen der gerwerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen, wenn sie bereits länger als 5 Jahre selbständig sind; Alle Investitionen in Niedersachsen, die die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen; Betriebsmittel zum Ausgleich von wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfen, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe

Art und Höhe der Zuwendung

Kreditbetrag: 20.000 bis 500.000 Euro je Vorhaben; Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Antragsformularen über die Hausbank (dort vorliegend oder zum Download bei der Nbank) an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung ermöglicht kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründern und Freiberuflern in Niedersachsen langfristige Investitionen oder erleichtern Betriebsmittelfinanzierungen. Die Kredite sind zurückzuzahlen, die Zinskonditionen sind nur mit Aufwand zu durchschauen

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank  

Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) verbürgt wirtschaftlich sinnvolle und vertretbare Vorhaben zur Sicherung oder Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen. Unternehmen nahezu aller Branchen (ausgenommen die landwirtschaftliche Primärproduktion), Betriebe des gewerblichen Gartenbaus sowie Angehörige freier Berufe (Steuerberater, Ärzte, Anwälte etc.)

Was wird gefördert?

Existenz- und Betriebsgründungen, Investitionen, Unternehmensnachfolgen oder -übernahmen, Betriebserweiterungen bzw. -verlagerungen, Betriebsmittel und Avale, Leasing-Verträge von Leasinggesellschaften. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen und Umfinanzierungen sowie für private und wohnwirtschaftliche Zwecke.

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaft;

Die Höhe der Bürgschaft richtet sich nach der Art des Vorhabens und dem Eigenkapitalanteil.

Der Höchstbetrag der Ausfallbürgschaften darf 1,25 Mio. EUR pro Vorhaben nicht übersteigen.

Im Rahmen von NBB classic werden für Investitionsfinanzierungen abhängig vom Eigenkapitalanteil max. 70% bzw. 80% sowie für Betriebsmittelfinanzierungen grundsätzlich 60% verbürgt.

Bei der Ausfallbürgschaft NBB premium beträgt der Verbürgungsgrad bei Investitionen und Betriebsmitteln 50%, bei NBB combi 70% des zu verbürgenden Kredits.

Die Mindestsumme für Bürgschaften sollte bei NBB classic 20.000 EUR, NBB premium 50.000 EUR und NBB combi 14.000 EUR nicht unterschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare an die Hausbank zu richten. Diese leitet die Anträge an die Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH (NBB) weiter. Antragsformulare unter: www.nbb-hannover.de/fuer-kreditinstitute/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderungsmaßnahme verbürgt Finanzierungen, wenn das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann. Bürgschaften sind für Investitionen, Existenz- und Betriebsgründungen, Betriebsmittel und Aval sowie für Leasing-Verträge möglich.

Weitere Informationen  
Kapital für Kleinunternehmen  

Kredit von 25.000 EUR bis 150.000 EUR als endfälliges Nachrangdarlehen ohne bankübliche Sicherheiten für Kleinunternehmer und Freiberufler.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, mit Sitz in Hessen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein.

Was wird gefördert?

Die Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation steht im Fokus der Förderung. Dies wird durch die Bereitstellung der Mittel als Nachrangdarlehen erreicht, wodurch die Aufnahme von weiteren Darlehen erleichtert werden soll.

Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 25.000 und 150.000 Euro bereit (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gilt aus beihilferechtlichen Gründen ein verminderter Höchstbetrag von 100.000 Euro). Dieser wird in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens mit einer Laufzeit von 7 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Laufzeit muss das Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden (endfälliges Darlehen). Außerplanmäßige Rückzahlungen sind nicht zulässig. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festschrieben.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden auf dem bereitgestellten Antragsvordruck bei einem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation bei Kleinunternehmen und Freiberuflern, um die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Gründung (ERP)  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen inkl. Existenzgründer.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Das Darlehen dient zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs, der im Zusammenhang mit einer Existenzgründung steht. Außerdem können Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Im Programm „GuW Hessen – Gründung (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit, für Darlehen mit längeren Laufzeiten für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio.

Die Konditionengestaltung der WIBank entspricht dem risikogerechten Zinssystem der KfW. Euro.

Bewerbungsverfahren

Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

GuW Hessen ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich gründen, wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Weitere Informationen  
Azubi im Verbund - Ausbildung teilen  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Verbundausbildung Unternehmen, die Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht eigenständig durchführen können.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).

Was wird gefördert?

Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Die Dauer der Ausbildung in diesem Betrieb muss mindestens 20 Wochen betragen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise gilt für kurzarbeitende Betriebe: Statt der sonst geforderten 20 Wochen im Partnerbetrieb kann eine Förderung erfolgen, wenn der Auszubildende während der Kurzarbeits-Phase mindestens vier Wochen seiner Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Verbundausbildungsplatz 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm unterstützt Ausbildungsbetriebe, die sich zusammenschließen und kann so zu einer hohen Ausbildungsqualität im Tourismus beitragen.

Weitere Informationen  
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