Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Freiberufler.
Neubau, Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes.
Wärmedämmung; Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung; Beleuchtung; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Erreichung des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzgebäudes bzw. Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen, gibt es einen Tilgungszuschuss.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe
eingeschränkt
Mit diesem Programm werden Unternehmen gefördert, die beim Neubau oder der Modernisierung von Gebäuden Energie einsparen und den CO 2-Ausstoß mindern wollen.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Bauen-und-Sanieren-Unternehmen-276-277-278/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2019
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Standmiete bei Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland.
Zuschuss zur Standmiete; Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50%, mittlere Unternehmen bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 EUR; Die Bagatellgrenze beträgt 1.000 EUR.
Je Unternehmen und Kalenderjahr können höchstens drei Teilnahmen gefördert werden.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu stellen
nein
Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/messen-und-ausstellungen/index.html
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/ https://www.mbg-sh.de/
Hamburg
Förderempfänger können Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung (z.B. Sportvereine, Wohnungsbaugenossenschaften) sein.
Gefördert werden Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen (z. B.: effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen), Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge (z. B.: Kreislaufführung oder Mehrfachnutzung von Wasser), Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.
Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Beträgt die Zuwendung nicht mehr als 100 000,- Euro, können die Bauleistungen, Dienst- oder Lieferleistungen freihändig vergeben werden. Bei einer Zuwendung von mehr als 100 000,- Euro sind diese Leistungen zumindest beschränkt auszuschreiben. Näheres wird im Bewilligungsbescheid geregelt. Die Förderung kann durch Zuschuss, rückzahlbaren Zuschuss oder (zinssubventioniertes) Darlehen erfolgen. Bei (zinssubventionierten) Darlehen erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie zusammen mit einem speziellen Fördermodul.
Die Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag (1-fach) wird bei der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg mit einem - dort vorgehaltenen - ausgefüllten und unterzeichneten Formular und den dort genannten weiteren Unterlagen unter Angabe der Höhe der beantragten Förderung und der Gründe für die Notwendigkeit dieser Förderung beantragt.
nein
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert nach dieser Richtlinie freiwillige Investitionsvorhaben, die zu einer Umweltentlastung durch effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung der CO2- Emissionen führen und über gesetzliche Anordnungen hinausgehen.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Umwelt und Energie Hamburg
- https://www.hamburg.de/ressourcenschutz/4239160/ifb/
Hamburg
Unternehmen (aber auch Kirchen, Vereine, Stiftungen) als Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an Standorten in Hamburg sowie Hamburger Hochschulen / Forschungseinrichtungen; Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg
Gefördert werden Ausgaben für Hardwarebeschaffung/-leasing (Ladeeinrichtung); Make-Ready-Kosten (vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses, Anbindung an IT-Backend); Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung; Betrieb während des Forschungsvorhabens
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt mindestens 40 % der förderfähigen Kosten. Bei mittleren Unternehmen erhöht sich die Förderung auf 50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen auf 60 %.
Antragstellung auf dem entsprechenden Vordruck, Einreichung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ein.
nein
Ziel des Projekts ELBE ist es, eine Vielzahl von Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes zu installieren, zu erproben und im Betrieb zu analysieren.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/elbe-electrify-buildings-for-evs
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).
- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben
"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-mensch-technik-interaktion-4276.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Entwickler und Unternehmen, die im audiovisuellen und/oder Multimediabereich tätig sind.
Mitfinanziert werden Vorhaben in den Bereichen:
– Konzeptentwicklung,
– Prototypenentwicklung,
– Produktion,
– Vertrieb.
Augmented-Reality-App für junge Museumsbesucher
Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen, in Ausnahmefällen als Zuschuss.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) zu stellen.
ja
Auch wenn mit diesem Programm die Games-Branche in Baden-Württemberg gestärkt werden soll, so können dadurch auch wertvolle Multimediaanwendung für den Tourismus entstehen.
- Zuwendungsgeber : Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
- https://dcf.mfg.de/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen.
Kurs- und Prüfungsgebühren, Studiengebühren, Lohn- und Lohnnebenkosten, Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial, Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen. In der Regel wird eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 EUR pro zu qualifizierendem Beschäftigten ohne Kostennachweis gewährt. Bei höheren (nachgewiesenen) Kosten können bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert werden.
Anträge sind über die Hausbank unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank zu stellen.
ja
Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Unternehmen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter mit einem Förderdarlehen finanzieren.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/weiterbildungsfinanzierung-4.0.html
Bayern
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Produktions- und Absatzgenossenschaften sowie natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen, in Bayern.
Verbürgt werden:
– Kredite zur Finanzierung von Investitionen,
– Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes,
– in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
– Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,
– Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt grundsätzlich maximal 80%. Es ist ein Bürgschaftsbetrag bis zu 5 Millionen Euro möglich. Als Voraussetzung für eine Betriebsmittelbürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat.
Anträge sind vom Kreditnehmer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt in zweifacher Ausfertigung bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen.
Ist die Hausbank bereit, den Kredit bei Übernahme einer Bürgschaft zu gewähren, so leitet sie eine Antragsausfertigung mit Unterlagen und ihrer Bereitschaftserklärung an die LfA Förderbank Bayern
weiter.
ja
Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für Investitionen, die sonst nicht getätigt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- http://www.lfa.de
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Gefördert werden insbesondere Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung bestehender Betriebe in Bayern.
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Der Finanzierungsanteil des Investivkredites beträgt 100% des förderfähigen Vorhabens. Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 10.000 EUR und maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme auf dem Vordruck 100 über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu richten.
ja
KMU, die Wachstumsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro finanzieren wollen, erhalten mit dem Investivkredit günstige Konditionen.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/wachstum/foerderangebot/darlehen/index.php