Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden
Voraussetzung:
- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab
- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach
- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung
- Nachweis Eigenbeteiligung
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Phase 1: Machbarkeitsstudien
Phase 2: Umsetzungsberatung
Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
Förderdauer: max. 3 Monate
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK
nein
Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Voraussetzung:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich
- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten
Zuschuss für folgende Maßnahmen
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
nein
Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-gewerblich/15354/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Das Programm richtet sich an Hotels und Gastronomiebetriebe sowie für das Online-Marketing und Nachhaltigkeit in NRW.
Die Digital Coaches unterstüttzen die Betriebe des Gastgewerbes bei verschiedenen Digitalisierungsprozessen. Dabei wird speziel auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Betriebe eingegangen.
- Coaching zu Technologie, Einkauf, Projektmanagement
- Bedarfsanalysen
- Wissenstransfer zu digitalen und technologischen Fragen
- Marktplatz für digitale Anwendungen und Dienstleistungen
- Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Die Förderung erfolgt in Form einer kostenfreien Digitalisierungsberatung.
Interessierte Betriebe können unter www.dehoga-nrw-digital-coach.de einen kostenfreien Termine vereinbaren.
nein
Die Digital Coaches unterstützen Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie bei der Orientierung und praktischen Umsetzung in der digitalen Welt sowie zu Nachhaltigkeitsthemen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : DEHOGA NRW
- https://www.dehoga-nrw-digital-coach.de/
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.
Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:
- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,
- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie
- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.
Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.
Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Weitere Angaben zur Einreichung:
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.
ja
Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden:
- Unternehmen*,
- Stiftungen,
- Angehörige der freien Berufe.
*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen
zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Voraussetzung:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Das Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert
Digitalisierungsvorhaben:
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:
->Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,
-> Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder
-> Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.
- Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:
-> Aufbau von digitalen Plattformen (Software),
-> Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder
-> Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.
- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
-> Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
-> Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
-> Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
Innovationsvorhaben:
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:
- Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen
- Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen
- betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten
- Lizenzerwerbe
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
- erste Messeteilnahmen
Die Mehrwertsteuer kann nur mitfinanzieren, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorhanden ist.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten Ratendarlehen:
- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
- 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens mit den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut (z.B. Hausbank) gestellt werden. Von dort werden die Unterlagen an die NRW.BANK weitergeleitet.
nein
Ein umfangreiches Darlehen für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
Der Fonds NRW.Venture finanziert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
Dabei konzentriert sich die NRW.Venture vorwiegend auf die Branchen
- Climate Tech
- Informations- und Kommunikationstechnologien, KI, Enterprise Software, SaaS, IT Security, ...
- Life Sciences – Diagnostik, Neue Medikamente, Medizintechnik, …
- Robotics, Photonics, Neue Materialien, …
- Digitalisierung von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung
- Digitale Wirtschaft
- Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
Der Fonds NRW.Venture stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.
Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Aufbau von Produktionskapazitäten
- Vertriebsaufbau und -ausbau
- Markteinführung
- Erschließung von Absatzmärkten
- Produktentwicklung
Voraussetzung:
- Das Unternehmen hat die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen
- Das Management des Unternehmens belegt durch fundierte Planungen, dass ein positiver operativer Cashflow in max. 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist
- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
- Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung
Finanzierungsart: direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen
Mindestbetrag: typischerweise 1 Mio. EUR
Höchstbetrag: Erstinvestment bis zu 5 Mio. EUR, über mehrere Runden bis zu 15 Mio. EUR
Finanzierungsdauer: 3 bis 7 Jahre
Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.
Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:
Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).
nein
Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKVenture-Fonds/15261/nrwbankproduktdetail.html
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes - darunter zu verstehen sind die unten genannten Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingbetriebe, sowie als speisengeprägte Gastronomiebetriebe Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln.
Das heißt, in
- Hotels, Hotels garni, Gasthöfen und Pensionen müssen nach Maßnahmeabschluss mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete) befinden.
- Gastronomiebetrieben müssen mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
- Campingbetrieben müssen mindestens 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
- gastgewerblichen Mischbetrieben, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten, müssen mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Befindet sich der gastgewerbliche Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 % des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst
Das Investitionsvorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.
Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebsstätten sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.
Zur Bewertung der Förderwürdigkeit ist ein aussagekräftiges touristisches Konzept für das geplante Vorhaben vorzulegen.
Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen).
Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 125.000,00 Euro. Grundsätzlich sind Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Maßnahmebeginn durchzuführen.
Aufstockung der Zimmerkapazität/Sitzplätze/Stellplätze, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Investitionen im Bereich der Digitalisierung, Maßnahmen, die nachhaltig wirken, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Regel 500.000 EUR.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn - grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages - bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag sowie die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten.
nein
Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/299-verbesserung-der-angebotsqualitaet-in-der-rheinland-pfaelzischen-hotellerie.html#tab5301-0
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt sind innovative Freiberufler und Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von
mindestens 3 Jahren bzw. die mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen
Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen
Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager im Rahmen von Vorhaben oder einer Unternehmensfinanzierung in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Ein Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0, insb. Industrie 4.0 und Handwerk 4.0.
Beim Kauf von Unternehmensanteilen müssen mindestens 50 % des Kreditbetrages dem Zielunternehmen als zusätzliches neues Kapital zugeführt werden.
Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch den Kredit in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.
Förderfähig sind grundsätzlich nur die Nettokosten (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), es sei denn, der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kreditbetrag:
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 2 Mio. EUR.
Laufzeit:
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen:
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit)
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Die Laufzeit bei Investitionskrediten soll sich grundsätzlich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der zu finanzierenden Gegenstände orientieren.
Zinssatz:
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Bereitstellung/Bereitstellungsprovision:
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrages.
Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt grundsätzlich 12 Monate. Für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge wird keine Bereitstellungsprovision erhoben.
Kreditabrufe sollen in bis zu 3 Tranchen erfolgen.
Die ISB gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute.
Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Kreditnehmers zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor und können im Internet unter www.isb.rlp.de heruntergeladen werden.
Vom Antragsteller wird erwartet, dass er der Hausbank die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit erläutert sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten des Vorhabens, die Sicherung der Gesamtfinanzierung und die positiven Zukunftsaussichten des Unternehmens darlegt. Dies ist in den Unterlagen der Hausbank entsprechend zu dokumentieren.
Der Innovationskredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:
- Investitionskredit mit Haftungsfreistellung (608)
- Betriebsmittelkredit mit Haftungsfreistellung (609)
eingeschränkt
Zinsgünstige Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen für innovative KMU, Small-MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/608__609/Richtlinie.pdf
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden Existenzgründer/-innen und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- Nachfolgen/Betriebsübernahmen
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital ist begrenzt durch die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals (Kapitalparität) und beträgt maximal 1 Mio. Euro. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert. Das Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung sowie einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen.
Anträge sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
nein
Mittelständische Unternehmen sind die zentralen Träger unserer Marktwirtschaft. Mit dem Programm soll die knappe Eigenkapitalausstattung verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- https://mbg-rlp.ermoeglicher.de/
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Die Bürgschaftsquote beträgt
- bei Investitionskrediten maximal 80 %
- bei Avalkrediten maximal 70 % und
- bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 %
Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.
Bürgschaften von i.d.R. 2,0 Mio. Euro bis 3,5 Mio. EUR werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. EUR gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau).
Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben der Hausbank und beträgt i.d.R. 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten oder Avalen 6 bis 8 Jahre. Die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Mit den Bürgschaftsvergaben werden Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben unterstützt, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/900.html#tab502-0